Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 47345 Nr. : RA-000871-A0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CWE 70615 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CWE 70615 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: CW Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 130 C Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 130 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 84,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 1050 kg bei Reifenabrollumfang: 2500 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Ssangyong Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AJ Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 150 Nm M14x1,5, Schaftlänge 32 mm RJ Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm M14x1,5 QJ Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 150 Nm M14x1,5 RA-000871-A0-015-08~SY-5-130-84-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 47345 Nr. : RA-000871-A0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CWE 70615 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): QJ e11*2007/46*2512*.. QJ e4*2007/46*0330*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 104 bis 114 Ssangyong Actyon Sports, 225/70R16 A02) bis A10) Korando Sports A94)T103) 225/75R16C A94) 225/75R16 A94) 235/70R16 A94) 235/75R16 A94) 245/70R16C A94) 245/70R16 A94) 255/65R16 A94) 255/70R16 A94) RA-000871-A0-015-08~SY-5-130-84-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 47345 Nr. : RA-000871-A0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CWE 70615 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RJ e11*2007/46*3098*.. RJ e4*2001/116*0060*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 bis 131 Ssangyong Rexton 235/70R16 A02) bis A10) (Modell 2013 mit A94) E45) Mehrlenkerachse) 235/75R16 A94) 245/70R16 A94) 255/65R16 A94) 255/70R16 A94) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RJ e11*2007/46*3098*.. RJ e4*2001/116*0060*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 bis 131 Ssangyong Rexton 235/70R16 A02) bis A10) (Modell 2013, mit A94) E45) Starrachse) 235/75R16 A94) 245/70R16 A94) 255/65R16 A94) 255/70R16 A94) RA-000871-A0-015-08~SY-5-130-84-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 47345 Nr. : RA-000871-A0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CWE 70615 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AJ e4*2001/116*0088*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 162 Ssangyong Rodius 225/60R16 A02) bis A10) (bis Modelljahr 2012, bis Nachtrag 14) 235/60R16 245/55R16 A01) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AJ e4*2001/116*0088*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 bis 131 Ssangyong Rodius 4WD 225/65R16 A02) bis A10) (Modell 2013 ab Nachtragsstand 15) 235/60R16 A01) K01) 255/55R16 A01) K01)K04) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000871-A0-015-08~SY-5-130-84-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 47345 Nr. : RA-000871-A0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CWE 70615 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E45) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2013: - EG-Genehmigung e4*2001/116*0060* ab Nachtrag 20 - EG-Genehmigung e11*2007/46*3098* ab Nachtrag 00 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000871-A0-015-08~SY-5-130-84-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 47345 Nr. : RA-000871-A0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CWE 70615 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CWE 70615 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 04.11.2016 RA-000871-A0-015-08~SY-5-130-84-ET40.docx