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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065526-A0-021
Anlage-Nr. :              2
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Hersteller :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                CWE 80710


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               CWE 80710
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              CW
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          LK 139,7
Radgröße:                                               8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                       30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  139,7 mm
Lochzahl:                                                   6
Mittenlochdurchmesser:                                 106,10 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                       1050 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2250 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               : Toyota

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
AN1P(EU, N), AN1P(EU, N)-        Radmutter mit Schaft, Kegel 60°,                    140 Nm
TMG, N25S, N25T                  Gewinde M12x1,5




RZ-065526-A0-021-02~TO-6-139_7-106-ET30.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065526-A0-021
Anlage-Nr. :              2
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Hersteller :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                CWE 80710


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung:
N25S                               L642
N25T                               L643
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 126     Toyota HILUX 4WD            255/55R17                         A01) bis A10)
                ( Fahrzeug ohne             A97)                              K05)
                Kotflügelverbreiterung
                Breite: 1760 mm)            255/60R17
                                           A97)

                                           265/60R17
                                           A97)G01)
75 bis 126      Toyota HILUX 4WD           255/55R17                          A02) bis A10)
                ( Fahrzeug mit             A97)
                Kotflügelverbreiterung
                Breite: 1835 mm und        255/60R17
                Serienbereifung:           A97)
                255/70R15 oder
                255/65R16 )
                                           265/60R17
                                           A01)A97)G01)
126             Toyota HILUX 4WD           265/65R17                          A02) bis A10)
                ( Fahrzeug mit             A97)E05)
                Kotflügelverbreiterung
                Breite: 1835 mm und
                Serienbereifung:
                265/65R17 )
                                                                              6/139,7/106



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AN1P(EU, N)                    e11*2007/46*2587*..
AN1P(EU, N)-TMG                e13*2007/46*1698*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110           Toyota Hilux              265/65R17                             A02) bis A10)
              (Nur Extra Cab und Double                                       E70)EF0)
              Cab)                      275/60R17




Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




RZ-065526-A0-021-02~TO-6-139_7-106-ET30.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065526-A0-021
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Hersteller :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                CWE 80710


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A97) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 16 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E70) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
     265/65R17 oder 265/60R18 ausgerüstet sind oder mindestens einen von diesen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Hersteller :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                CWE 80710


EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K05) Durch die Montage einer geeigneten Kotflügelverbreiterung ist für eine ausreichende
     Abdeckung des Reifens und des Rades (EG-Richtlinie) oder der Reifenlauffläche
     (Richtlinien zu Par. 36a StVZO) zu sorgen.

Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CWE 80710 des Herstellers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 27.04.2017




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