Gutachten
Nr. RA-001103-I0-216
zur Erteilung des Nachtrags 8 zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr. 53376 nach
§ 22 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
für den Sonderradtyp B41-9020
I Auftraggeber: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Schleidener Strasse 32
53919 Weilerswist- Derkum
Dieses Gutachten gilt für das Sonderrad ab dem in der Tabelle zu III genannten Herstelldatum.
Die Radausführungen, die nur an der Vorderachse zulässig sind, dürfen nur in Kombination
mit dem Radtyp B41-10520 (KBA53445) an der Hinterachse verbaut werden.
Bei Rädern ohne Zentrierring gilt: Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die
Verwendung einer Rad-/Reifen-Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom
Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder
Fahrzeugpapiere).
Grund des Nachtrags:
- eine weitere Ausführung kommt hinzu
§22 53376*07
- der Verwendungsbereich wird teilweise aktualisiert und erweitert
II Technische Angaben zu den Sonderrädern
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Radtyp: B41-9020
Radgröße: 9Jx20H2
Einpresstiefe: siehe Übersicht
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Ausführungsbezeichnung: siehe Übersicht
Lochkreisdurchmesser: siehe Übersicht
Lochzahl: siehe Übersicht
Mittenlochdurchmesser: siehe Übersicht
Zentrierart: Mittenzentrierung
Geprüfte Radlast: siehe Übersicht
Reifenabrollumfang: siehe Übersicht
IFM - Geschäftsstelle Essen PRÜFLABORATORIUM
Schönscheidtstraße 28 IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
45307 Essen Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 D-PL - 11109 - 01 - 00
Technischer Dienst: KBA – P 00004-96
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-9020
III Übersicht der Ausführungen
Ausführung Loch- Bol- zyl. Be- Ein- Mitten- zul. zul. ab
zahl/ zen- Maß festi- press- loch-Ø Abroll- Rad- Herstell-
Loch- loch-Ø Bolzen- gungs- tiefe umfang last *) datum
kreis-Ø loch bund [Monat/
Rad Zentrierring [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [kg] Jahr]
BA1 ohne Ring 5/112 16,50 7,50Kegel 20 66,60 2365 1010 07/2020
60°
BA1 ohne Ring 5/112 16,50 7,50 Kegel 24 66,60 2400 830 02/2025
60°
BA1 ohne Ring 5/112 16,50 7,50 Kegel 33 66,60 2350 1020 05/2020
60°
BA1 ohne Ring 5/112 16,50 7,50 Kegel 35 66,60 2350 1020 07/2020
60°
BA1 B25 5/112 16,50 7,50 Kegel 38 66,60 2365 1010 07/2020
60°
BA1 ohne Ring 5/112 16,50 7,50 Kegel 38 66,60 2365 1010 07/2020
§22 53376*07
60°
D13 ohne Ring 5/112 16,00 24,00 Kugel 44 66,60 2400 1010 05/2020
Ø28
mm
P1 ohne Ring 5/130 15,50 9,30 Kugel 50 71,60 2350 800 05/2020
Ø28
mm
D13 ohne Ring 5/112 16,00 24,00 Kugel 57 66,60 2400 800 05/2020
Ø28
mm
D23 ohne Ring 5/112 16,00 24,00 Kugel 57 66,60 2400 940 07/2020
Ø28
mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
IV Beschreibung der Sonderräder
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Schleidener Strasse 32
53919 Weilerswist- Derkum
Vertrieb Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Schleidener Strasse 32
53919 Weilerswist-Derkum
Fertigung Jajce Alloy Wheels d.o.o.
Divicani b.b.
70101 Jajce
Art der Sonderräder Einteiliges Leichtmetallrad
Korrosionsschutz Lackierung
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Teiletyp : B41-9020
IV.1 Radanschluss
Befestigungsart: siehe Übersicht
Anzahl der Befestigungsbohrungen: siehe Übersicht
Durchmesser der Befestigungs- siehe Übersicht
bohrungen in mm:
Lochkreisdurchmesser in mm: siehe Übersicht
Mittenlochdurchmesser in mm: siehe Übersicht
Zentrierart: Mittenzentrierung
Anzugsmoment: je nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers bzw. wie im
jeweiligen Verwendungsbereich angegeben
IV.2 Kennzeichnung der Sonderräder
Ort Bezeichnung Kennzeichen
auf der Designseite (außen) Typzeichen KBA 53376
ECE Genehm.-Nr. *) E1 124R-001812
auf der Radanschlussseite (innen) Radtyp B41-9020
Hersteller Brock Alloy Wheels
§22 53376*07
Radgröße 9,0Jx20H2
Gießereizeichen JAW
Japan. Prüfzeichen JWL
Herstellungsdatum Tabelle, Monat/Jahr
Einpresstiefe z.B. ET 20
Ausführung z.B. BA1
Lochkreis z.B Lk 112
An der Innenseite der Sonderräder können verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
*) Nur bei Radausführungen mit ECE-Genehmigung.
V. Sonderradprüfung
V.1 Felgengröße
Die Maße und Toleranzen der unsymmetrischen Tiefbettfelge mit doppelseitigem Hump entsprechen
der E.T.R.T.O - Norm. Die Maße wurden überprüft. Die nachgeprüften Muster stimmten in den
wesentlichen Punkten mit den Zeichnungsunterlagen überein.
V.2 Werkstoff der Sonderräder
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der
Beschreibung des Herstellers aufgeführt. Diese Angaben wurden durch uns nicht geprüft.
V.3 Festigkeitsprüfung
Die Sonderradprüfungen wurden von TÜV Rheinland - Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim,
Berichts-Nr. 20-0273-A00-V06 durchgeführt. Die Prüfberichte mit den Messergebnissen liegen vor.
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VI Anbau und Verwendungsprüfung
VI.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug
Wenn die in den Anlagen aufgeführten Auflagen und Hinweise erfüllt sind, haben die Räder
ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen in den
Radhäusern ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet.
VI.2 Fahrversuche
Eine Werksfreigabe über Felgengröße und Einpresstiefe liegt zum Teil vor. Die Anbau-,
Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen an den in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugen wurden
entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I, in der Fassung 01.2018 und 4.6.8
der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern vom 25.11.1998 durchgeführt.
Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der
Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde.
Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und Hinweise berücksichtigen die in der E.T.R.T.O.
genannten Reifengrößtmaße "Maximum in Service".
§22 53376*07
VI.3 Fahrwerksfestigkeit
Die Spurverbreiterung beträgt bei den geprüften PKW weniger als 2% der serienmäßigen Spurweite,
deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
VI.4 Prüfergebnis
Gegen die Verwendung des Radtyps B41-9020 an den in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugen
bestehen aufgrund der in Punkt VI genannten Untersuchungen keine technischen Bedenken.
VII Zusammenfassung
Die Sonderräder B41-9020 des Herstellers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH entsprechen den
"Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger" vom
25.11.1998. Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung)
auf die Auflagen und Hinweise der jeweiligen Anlage sowie auf die Befestigungsart und die
erforderlichen Anzugsmomente der Radbefestigungsteile hingewiesen werden.
Die Bezieher der Sonderräder müssen außerdem darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung
des serienmäßigen Reserverades die Original-Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Eine
Begutachtung nach § 19 Abs. 3 StVZO ist dann erforderlich, wenn durch den Anbau der Sonderräder
am Fahrzeug Änderungen vorgenommen werden müssen (siehe Auflage A01) in der jeweiligen
Anlage).
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Teiletyp : B41-9020
VIII Anlagen
VIII.1 Radspezifische Anlagen
Zeichnungsnr. Datum
Zeichnung der Ausführung(en) B41-9020 vom 27.01.2025
Zeichnung der Befestigungsteil(e) BS-01 vom 02.09.2021
Zeichnung der Befestigungsteil(e) CS-01 vom 01.07.2016
Festigkeitsbericht 20-0273-A00-V06 vom 19.02.2025
Zeichnung der Nabenkappe RK-01 vom 19.09.2018
Radbeschreibung Radbeschreibung B41-9020 (ABE) vom 03.06.2020
Zeichnung der Zentrierring(e) Zentrierringsystem vom 30.09.2021
VIII.2 Verwendungsbereich Anlagen
Die Sonderräder sind vorgesehen für die in den folgenden Anlagen aufgeführten Fahrzeuge.
ANLAGE 0 Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
§22 53376*07
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
Verwendungsbereiche Seiten Datum
AUDI
ANLAGE 4 (5/112/57 ET38 BA1 / B25) 11 23.11.2023
ANLAGE 1 (5/112/66,5 ET20 BA1 / ohne Ring) 17 25.10.2022
ANLAGE 2 (5/112/66,5 ET33 BA1 / ohne Ring) 21 14.10.2021
ANLAGE 3 (5/112/66,5 ET35 BA1 / ohne Ring) 20 04.09.2020
ANLAGE 5 (5/112/66,5 ET38 BA1 / ohne Ring) 12 27.02.2025
BMW
ANLAGE 1a (5/112/66,5 ET20 BA1 / ohne Ring) 16 05.07.2024
ANLAGE 2a (5/112/66,5 ET33 BA1 / ohne Ring) 14 22.10.2024
ANLAGE 3a (5/112/66,5 ET35 BA1 / ohne Ring) 14 22.10.2024
ANLAGE 5a (5/112/66,5 ET38 BA1 / ohne Ring) 12 27.02.2025
MERCEDES
ANLAGE 1c (5/112/66,5 ET20 BA1 / ohne Ring) 13 22.10.2024
ANLAGE 2b (5/112/66,5 ET33 BA1 / ohne Ring) 27 22.10.2024
ANLAGE 3b (5/112/66,5 ET35 BA1 / ohne Ring) 29 22.10.2024
ANLAGE 5b (5/112/66,5 ET38 BA1 / ohne Ring) 25 05.07.2024
SEAT
ANLAGE 4a (5/112/57 ET38 BA1 / B25) 9 27.02.2025
SKODA
ANLAGE 4b (5/112/57 ET38 BA1 / B25) 11 27.02.2025
SSANGYONG
ANLAGE 3d (5/112/66,5 ET35 BA1 / ohne Ring) 6 23.11.2023
VW
ANLAGE 4c (5/112/57 ET38 BA1 / B25) 13 05.07.2024
ANLAGE 1b (5/112/66,5 ET20 BA1 / ohne Ring) 4 04.09.2020
ANLAGE 2c (5/112/66,5 ET33 BA1 / ohne Ring) 3 04.09.2020
ANLAGE 3c (5/112/66,5 ET35 BA1 / ohne Ring) 3 04.09.2020
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001103-I0-216
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-9020
Kombinationen des Radtyps B41-9020
Verwendungsbereiche Seiten Datum
MERCEDES
ANLAGE DD1 (5/112/66,5 4 04.09.2020
VA: ET57 D13 / ohne Ring
HA: ET44 D13 / ohne Ring)
ANLAGE DD1a (5/112/66,5 4 03.05.2023
VA: ET57 D23 / ohne Ring
HA: ET44 D13 / ohne Ring)
Kombinationen von Radtyp B41-9020 mit Radtyp B41-10520
Verwendungsbereiche Seiten Datum
AUDI
ANLAGE DE2b (5/130/71,5 4 03.05.2023
VA: ET50 B41-9020 / P1 / ohne Ring
HA: ET55 B41-10520 / P1 / ohne Ring)
BMW
ANLAGE DE3 (5/112/66,5 7 27.02.2025
VA: ET24 B41-9020 / BA1 / ohne Ring
§22 53376*07
HA: ET44 B41-10520 / BA1 / ohne Ring)
ANLAGE DE1 (5/112/66,5 6 14.10.2021
VA: ET35 B41-9020 / BA1 / ohne Ring
HA: ET40 B41-10520 / BA1 / ohne Ring)
PORSCHE
ANLAGE DE2 (5/130/71,5 9 03.05.2023
VA: ET50 B41-9020 / P1 / ohne Ring
HA: ET55 B41-10520 / P1 / ohne Ring)
ANLAGE DE2a (5/130/71,5 6 23.10.2023
VA: ET50 B41-9020 / P1 / ohne Ring
HA: ET64 B41-10520 / P1 / ohne Ring)
| = aktualisierte bzw. neu hinzugefügte Verwendungsbereiche
TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
Schönscheidtstr. 28, 45307 Essen
Durch die Dakks nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiertes Prüflaboratorium.
Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-PL-11109-01-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.
Benannt als Technischer Dienst
vom Kraftfahrt Bundesamt: KBA -P 00004-96
Geschäftsstelle Essen, den 27.02.2025
Dipl. Ing. Ralf Wolff