TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Teilegutachten Nr. 21-00157-CP-BWG-00
Hersteller: Borbet-Vertriebs GmbH
Typ: CWE 85820 Seite 1 von 5
TEILEGUTACHTEN
Nr.: 21-00157-CP-BWG
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für das Teil /den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen
vom Typ : CWE 85820
des Herstellers : Borbet Vertriebs GmbH
Traatmoos 5
D – 85467 Neuching
für das Fahrzeug : Toyota Hilux (AN1P)
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt
und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Hersteller: Borbet-Vertriebs GmbH
Typ: CWE 85820 Seite 2 von 5
I. Verwendungsbereich
Hersteller: Typ: Bezeichnung: kW-Bereich ETG - Nr.:
Toyota (B) AN1P (EU, N) Hilux 110 – 150 e11*2007/46*2587*--
AN1P (EU, N)-TMG e13*2007/46*1698*--
AN1P-TSAM-S2 UK e11*2007/46*3854*--
AN1P (EU, N) e6*2007/46*0337*--
Einschränkung zu Verwendungsbereich:
II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Fertigung: Borbet GmbH (D)
Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett und
beidseitigem Hump.
Typ: CWE 85820
Kennz. u. Ausf.: CWE 85820 Ausf. LK 139,7; KBA 46635
Radgröße: 8,5 J x 18 H2
Einpreßtiefe: 20 mm
Lochkreis Ø: 139,7 mm 6 Befestigungsbohrungen
Mittenloch Ø: ø 100,1
Zentrierart: Mittenzentrierung
Befestigung: 6 Kugelbundmuttern M 12 x 1,5 mm ( Kegel 60°)
Ventile: Gummiventile oder Metallschraubventile mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and
Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von
11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den
Felgenrand hinausragen.
Anzugsmoment: 110 Nm
Zulässige Radlast: 1050 kg (978 kg) ab Fert.Datum 08/06
Abrollumfang: U = 2266 mm (2443 mm)
Radprüfung TÜV Nord RP-003482-K0-021 vom 09.10 2020
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
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Reifen
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt IV. genannten Auflagen und Hinweise möglich:
Auflagen und Hinweise
( siehe Punkt 3.)
255/60 R 18 – 108 *) 1), 2), 4), 6)
255/65 R 18 – 111 *) 1), 2), 3), 4), 5), 6)
265/60 R 18 – 110 *) 1), 2), 4), 6)
265/65 R 18 – 114 *) 1), 2), 3), 4), 5), 6)
275/60 R 18 – 113 *) 1), 2a), 3), 4), 6)
285/55 R 18 – 113 *) 1), 2a), 3), 4), 5), 6)
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit
Keine
IV. Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
Bedienungsanleitung).
2) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es
möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
2a) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
3) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße
Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der
Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist,
kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
4) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
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Fortsetzung zu
IV. Hinweise und Auflagen
5) Zur Herstellung ausreichender Freigängigkeit müssen die vorderen Radläufe je nach
der verwendeten Rad- / Reifenkombination in folgender Weise nachgearbeitet werden:
a) Die vor dem Rad liegende untere Ecke der Frontschürze ist nach den Erfordernissen
ausreichender Freigängigkeit zu kürzen.
b) Der hinter dem Rad liegende Schwellerfalz unter dem Innenkotflügel bzw.
Schmutzfänger ist umzulegen oder abzuschneiden. Anschließend muß der
Innenkotflügel und die Schwellerverkleidung eingeformt werden. (z.B.: mittels
Heißluft)
6) Bei Fahrzeugen mit Reifendruckkontrollsystem (RDK) werden die Radsensoren in
den Sonderrädern gemäß Herstelleranweisung montiert. Nach der Radmontage muß
das System gemäß Herstellerangabe neu initialisiert werden.
Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 12/2020) werden erfüllt.
VI. Anlagen
Keine
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VII. Schlussbescheinigung
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Borbet Vertriebs GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 4902
0121806 / TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß
Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 5 zuzüglich der unter VI. aufgeführten Anlagen und
darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
München, den 15.09.2021
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
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