TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 21-00157-CP-BWG-00 Hersteller: Borbet-Vertriebs GmbH Typ: CWE 85820 Seite 1 von 5 TEILEGUTACHTEN Nr.: 21-00157-CP-BWG über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil /den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen vom Typ : CWE 85820 des Herstellers : Borbet Vertriebs GmbH Traatmoos 5 D – 85467 Neuching für das Fahrzeug : Toyota Hilux (AN1P) 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden ! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 21-00157-CP-BWG-00 Hersteller: Borbet-Vertriebs GmbH Typ: CWE 85820 Seite 2 von 5 I. Verwendungsbereich Hersteller: Typ: Bezeichnung: kW-Bereich ETG - Nr.: Toyota (B) AN1P (EU, N) Hilux 110 – 150 e11*2007/46*2587*-- AN1P (EU, N)-TMG e13*2007/46*1698*-- AN1P-TSAM-S2 UK e11*2007/46*3854*-- AN1P (EU, N) e6*2007/46*0337*-- Einschränkung zu Verwendungsbereich: II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs Fertigung: Borbet GmbH (D) Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett und beidseitigem Hump. Typ: CWE 85820 Kennz. u. Ausf.: CWE 85820 Ausf. LK 139,7; KBA 46635 Radgröße: 8,5 J x 18 H2 Einpreßtiefe: 20 mm Lochkreis Ø: 139,7 mm 6 Befestigungsbohrungen Mittenloch Ø: ø 100,1 Zentrierart: Mittenzentrierung Befestigung: 6 Kugelbundmuttern M 12 x 1,5 mm ( Kegel 60°) Ventile: Gummiventile oder Metallschraubventile mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Anzugsmoment: 110 Nm Zulässige Radlast: 1050 kg (978 kg) ab Fert.Datum 08/06 Abrollumfang: U = 2266 mm (2443 mm) Radprüfung TÜV Nord RP-003482-K0-021 vom 09.10 2020 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 21-00157-CP-BWG-00 Hersteller: Borbet-Vertriebs GmbH Typ: CWE 85820 Seite 3 von 5 Reifen Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt IV. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Auflagen und Hinweise ( siehe Punkt 3.) 255/60 R 18 – 108 *) 1), 2), 4), 6) 255/65 R 18 – 111 *) 1), 2), 3), 4), 5), 6) 265/60 R 18 – 110 *) 1), 2), 4), 6) 265/65 R 18 – 114 *) 1), 2), 3), 4), 5), 6) 275/60 R 18 – 113 *) 1), 2a), 3), 4), 6) 285/55 R 18 – 113 *) 1), 2a), 3), 4), 5), 6) III. Hinweise zur Kombinierbarkeit Keine IV. Hinweise und Auflagen Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung). 2) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 2a) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 3) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. 4) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 21-00157-CP-BWG-00 Hersteller: Borbet-Vertriebs GmbH Typ: CWE 85820 Seite 4 von 5 Fortsetzung zu IV. Hinweise und Auflagen 5) Zur Herstellung ausreichender Freigängigkeit müssen die vorderen Radläufe je nach der verwendeten Rad- / Reifenkombination in folgender Weise nachgearbeitet werden: a) Die vor dem Rad liegende untere Ecke der Frontschürze ist nach den Erfordernissen ausreichender Freigängigkeit zu kürzen. b) Der hinter dem Rad liegende Schwellerfalz unter dem Innenkotflügel bzw. Schmutzfänger ist umzulegen oder abzuschneiden. Anschließend muß der Innenkotflügel und die Schwellerverkleidung eingeformt werden. (z.B.: mittels Heißluft) 6) Bei Fahrzeugen mit Reifendruckkontrollsystem (RDK) werden die Radsensoren in den Sonderrädern gemäß Herstelleranweisung montiert. Nach der Radmontage muß das System gemäß Herstellerangabe neu initialisiert werden. Ersatzrad Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden. Berichtigung der Fahrzeugpapiere Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden. V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand 12/2020) werden erfüllt. VI. Anlagen Keine Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 21-00157-CP-BWG-00 Hersteller: Borbet-Vertriebs GmbH Typ: CWE 85820 Seite 5 von 5 VII. Schlussbescheinigung Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller Borbet Vertriebs GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 4902 0121806 / TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 5 zuzüglich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. München, den 15.09.2021 Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland