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							TÜV SÜD Automotive GmbH
Gottlieb-Daimler-Straße 7
D – 70794 Filderstadt


Teilegutachten Nr.:              07-00253-CP-FIL-02
Hersteller:                      CW – Fahrzeugtechnik
Typ:                             CWE 85820                                             Seite 1 von 5

                                       2. Neufassung
                                            zum
                               TEILEGUT ACHTEN
                                      Nr.: 07-00253-CP-FIL

über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO

für das Teil / den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen

vom Typ                                : CWE 85820

des Herstellers                        : CW Fahrzeugtechnik
                                         Tratmoos 5
                                         D – 85467 Niederneuching

für das Fahrzeug                       : Land Rover LM,LS,LA

0.     Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf
Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis
nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und
2) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der
Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
        von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Automotive GmbH
Gottlieb-Daimler-Straße 7
D – 70794 Filderstadt


Teilegutachten Nr.:                07-00253-CP-FIL-02
Hersteller:                        CW – Fahrzeugtechnik
Typ:                               CWE 85820                                            Seite 2 von 5

I.       Verwendungsbereich

Hersteller:                 Typ:      Bezeichnung:         kW-Bereich      ETG - Nr.:

Land Rover (GB)             LA        Discovery            140 - 220       e11*2001/116*0233*--

Land Rover (GB)             LM        Range Rover          130 - 225       e11*98/14*0185*--

Land Rover (GB)             LS        Range Rover          140 - 225       e11*2001/116*0243*--
                                      Sport

Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an
Fahrzeugen:
Die Umrüstung ist nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Hinterachslast von
maximal 1875g.

II.      Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Fertigung                                                    Borbet (D)
Art:                                Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
                                                    und beidseitigem Hump.
Typ u. Ausf.;                                      CWE 85820 Ausf. LK 120
Radgröße:                                                  8 ½ J x 18 H2
Einpreßtiefe:                                                 + 40 mm
Lochkreis Ø:                                   120 mm 5 Befestigungsbohrungen
Mittenloch Ø:                                                 72,5 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Befestigung:                               5 serienmäßige Radmuttern mit Flachbund
Ventile:                                          Gummiventile nach DIN 7780
Anzugsmoment:                                                 140 Nm
Zulässige Radlast:                   1050 kg bei r dyn 0,379 m (995 kg bei r dyn 0,381 m)

Abrollumfang:                                     U = 2260 mm (U = 2400 mm)
Radprüfung                              RWTÜV Fahrzeug GmbH / RP 003482-E0-021
Reifen
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt IV. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:




                      Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
         von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Teilegutachten Nr.:              07-00253-CP-FIL-02
Hersteller:                      CW – Fahrzeugtechnik
Typ:                             CWE 85820                                              Seite 3 von 5

Reifen für Land Rover Discovery III (LA)
                                                            Auflagen und Hinweise
                                                               ( siehe Punkt IV )
            235/65 R 18 – 106 *)                                      1), 7)

            255/55 R 18 – 109 *)                                    1), 2), 7)

            255/60 R 18 – 112 *)                                    1), 2), 7)

            265/60 R 18 – 110 *)                                   1), 2), 3), 7)

Reifen für Range Rover (LM)
                                                            Auflagen und Hinweise
                                                               ( siehe Punkt IV )
            235/65 R 18 – 106 *)                                      1), 7)

            255/60 R 18 – 112 *)                                    1), 2), 7)

            265/60 R 18 – 110 *)                               1), 2), 3), 4), 5), 7)

Reifen für Range Rover Sport (LS)
                                                            Auflagen und Hinweise
                                                               ( siehe Punkt IV )
            235/60 R 18 – 106 *)                                    1), 6), 7)

            255/55 R 18 – 109 *)                                    1), 2), 7)

III.    Hinweise zur Kombinierbarkeit
keine




                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
        von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Teilegutachten Nr.:              07-00253-CP-FIL-02
Hersteller:                      CW – Fahrzeugtechnik
Typ:                             CWE 85820                                             Seite 4 von 5

IV.   Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1)    Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
      *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
      entnehmen.
      Die    Eignung    der   verwendeten   Reifen,   insbesondere   der   erforderliche
      Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen
      Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei
      Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die
      Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.),
      ist           durch          den          Reifenhersteller         nachzuweisen.

      Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer
      auf     geeignete        Art     darauf    hinzuweisen     (Luftdruckaufkleber,
      Ergänzen der Bedienungsanleitung).
2)    An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
      geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach
      Rüstzustand     des       Fahrzeuges      (z.    B.      Fahrzeugtieferlegung,
      Radabdeckungsverbreiterung,   usw.)  kann     es möglich   sein,   dass    die
      Radabdeckung ausreichend ist.
3)    Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
      Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine
      Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet
      werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch
      für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
4)    Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine
      ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der
      maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
5)    Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der
      Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der
      Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite
      nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
6)    Nur zulässig bis 140 KW
7)    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.




                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
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Typ:                             CWE 85820                                             Seite 5 von 5

Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.

V.      Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt.

VI.     Anlagen
keine

VII.    Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der      Hersteller   CW      Fahrzeugtechnik  hat     den     Nachweis    erbracht
(Registrier - Nr. QA 0510003107 / TÜV Pfalz) daß er ein Qualitätsmanagement-System
gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 5 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.

Filderstadt, den 11. 09. 2008
AM-HZBW-Sz
CW

Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025




                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
        von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland