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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51003 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000877-A0-021
Anlage-Nr. :                1a
Seite :                     1/3
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CWG 60668


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                         CWG 60668
Art des Sonderrades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            BORBET Vertriebs GmbH
Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                     Lk 118
Radgröße:                                                         6Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                                 68 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             118 mm
Lochzahl:                                                             5
Mittenlochdurchmesser:                                            71,1 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                    ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                              1600 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       DANGEL

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                           Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                             moment
BF1         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                        160 Nm
            Schaftlänge 29 mm

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
V50FB                           e9*KS07/46*6249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 109      Dangel, Fiat Ducato 4x4 225/65R16C                           A01) bis A10)
                (Serie 15-Zoll,                                              A93) BF1) E80) K01) S03)
                geschlossener Kasten,   225/65R16CP
                mit und ohne
                Seitenfenster)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51003 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000877-A0-021
Anlage-Nr. :                1a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CWG 60668


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
V50FB                            e9*KS07/46*6249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 109      Dangel, Fiat Ducato 4x4 225/75R16C                         A02) bis A10)
                (Serie 16-Zoll, und nur                                    BF1) E80) S03)
                geschlossener Kasten mit 225/75R16CP
                oder ohne Scheiben)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51003 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000877-A0-021
Anlage-Nr. :                1a
Seite :                     3/3
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CWG 60668


A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

E80)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
       Fenster).

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

S03)   Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu
       entfernen.

Die Anlage 1a mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ CWG 60668 des Auftraggebers Borbet GmbH

Geschäftsstelle Essen, 11.02.2019