Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51003 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000877-B0-021
Anlage-Nr. : 1c
Seite : 1/4
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CWG 60668
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CWG 60668
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET Vertriebs GmbH
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 118
Radausführungskennz.: Lk 118
Radgröße: 6Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 68 mm
Lochkreisdurchmesser: 118 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 71,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1600 kg
Reifenabrollumfang: 2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: PEUGEOT
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 160 Nm
Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51003 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000877-B0-021
Anlage-Nr. : 1c
Seite : 2/4
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CWG 60668
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
250L L772
Y e2*2007/46*0219*..
Y e3*2001/116*0233*..
Y e3*2007/46*0045*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 130 Peugeot Boxer 225/65R16C A02) bis A10)
(Serie 15-Zoll, und nur A93) BF1) E10) E80) E81)
geschlossener Kasten mit S03)
oder ohne Scheiben,
e3*2001/116*0233* bis
NT 10; e3*2007/45*0046*
bis NT 08)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Y e2*2007/46*0219*..
Y e3*2001/116*0233*..
Y e3*2007/46*0045*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 130 Peugeot Boxer 225/65R16C A01) bis A10)
(Serie 15-Zoll, und nur A93) BF1) E80) E81a) K01)
geschlossener Kasten mit S03)
oder ohne Scheiben,
ab Modelljahr 2014,
e3*2001/116*0233* ab
NT 11; e3*2007/46*0045*
ab NT 9)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Y e3*2007/46*0045*..
Y e3*2007/46*0050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 121 Peugeot Boxer 215/75R16C A02) bis A10)
(Serie 16-Zoll, und nur A93) N225) BF1) E80) E81b) S03)
geschlossener Kasten mit
oder ohne Scheiben, 215/75R16CP
ab Modelljahr 2017) A93) N225)
225/75R16
A93a)
225/75R16C
A93a)
225/75R16CP
A93a)
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Nr. : RA-000877-B0-021
Anlage-Nr. : 1c
Seite : 3/4
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CWG 60668
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51003 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000877-B0-021
Anlage-Nr. : 1c
Seite : 4/4
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CWG 60668
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Anzugsmoment: 160 Nm
E10) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung
ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen sind.
E80) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
Fenster).
E81) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
• Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0233* bis NT 10
• Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0045* bis NT 08
• Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0219* bis NT 02
E81a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
• Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0233* ab NT 11
• Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0045* ab NT 09
• Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0219* ab NT 03
E81b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017:
• Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0045* ab NT 13
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu
entfernen.
Die Anlage 1c mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ CWG 60668 des Auftraggebers Borbet GmbH
Geschäftsstelle Essen, 22.07.2022