Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51003 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000877-C0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 1/4
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CWG 60668
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CWG 60668
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET Vertriebs GmbH
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 130
Radausführungskennz.: Lk 130
Radgröße: 6Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 68 mm
Lochkreisdurchmesser: 130 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 78,10 mm
§22 51003*02
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1600 kg
Reifenabrollumfang: 2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: FIAT
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M16x1,5, 5294 180 Nm
Schaftlänge 29 mm; ww. Serienradschraube
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
250 e3*2001/116*0232*..
250 e3*2007/46*0044*..
250L L779
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 130 Fiat Ducato Maxi 215/75R16C A02) bis A10)
(bis Modelljahr 2013; A93) BF1) E79) E80) ECE) S03)
geschlossener Kasten mit
oder ohne
225/75R16C
Seitenscheiben)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51003 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000877-C0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 2/4
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CWG 60668
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
250 e3*2001/116*0232*..
250 e3*2007/46*0044*..
250 e3*2007/46*0049*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 132 Fiat Ducato Maxi 215/75R16C A02) bis A10)
(ab Modelljahr 2014; A93) N225) BF1) E26) E26a) E79a) E80)
geschlossener Kasten mit ECE) S03)
oder ohne
225/75R16C
Seitenscheiben )
A93a)
225/75R16CP
A93a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
250 e3*2007/46*0044*..
§22 51003*02
250 e3*2007/46*0049*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 132 Fiat Ducato; light 215/75R16C A02) bis A10)
Fahrgestell mit ECE) N225) A93) BF1) E26) E48) E80)
Automatikgetriebe, S03)
Serie 16-Zoll
215/75R16CP
(geschlossener Kasten
mit oder ohne N225)
Seitenscheiben)
225/75R16C
ECE)
225/75R16CP
ECE)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51003 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000877-C0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 3/4
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CWG 60668
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
§22 51003*02
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M16x1,5, Schaftlänge 29 mm
Zubehörkit: 5294; ww. Serienradschraube
Anzugsmoment: 180 Nm
E26) Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51003 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000877-C0-021
Anlage-Nr. : 2b
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CWG 60668
E26a) Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Gasantrieb
E48) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit light Fahrgestell und Automatikgetriebe, 16-Zoll
Serienbereifung.
E79) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
• Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0232* bis NT 15
• Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0044* bis NT 10
E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
• Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0232* ab NT 16
• Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0044* ab NT 11
• Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0049* ab NT 08
E80) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
Fenster).
§22 51003*02
ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
S03) Vor der Montage der Räder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu entfernen.
Die Anlage 2b mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ CWG 60668 des Auftraggebers Borbet GmbH
Geschäftsstelle Essen, 04.08.2025
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
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Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 51003*02
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:23.10.2024