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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51003 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000877-A0-021
Anlage-Nr. :                2c
Seite :                     1/4
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CWG 60668


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 CWG 60668
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                    BORBET Vertriebs GmbH
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             Lk 130
Radgröße:                                                  6Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                         68 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      130 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     78,1 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                       1600 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   PEUGEOT

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M16x1,5,                                180 Nm
            Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51003 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000877-A0-021
Anlage-Nr. :                2c
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CWG 60668


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
250L                            L772
Y                               e2*2007/46*0219*..
Y                               e3*2001/116*0233*..
Y                               e3*2007/46*0045*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 130      Peugeot Boxer             215/75R16C                        A02) bis A10)
                (FZ bis Modelljahr        A93) N225)                        BF1) E11) E80) E81) S03)
                2013; geschlossener
                Kasten mit oder ohne      225/75R16C
                Seitenscheiben, Serie nur
                16-Zoll)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
Y                               e2*2007/46*0219*..
Y                               e3*2001/116*0233*..
Y                               e3*2007/46*0045*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 130      Peugeot Boxer             215/75R16C                        A02) bis A10)
                (FZ ab Modelljahr 2014; A93) N225)                          BF1) E11) E80) E81a) S03)
                geschlossener Kasten mit
                oder ohne                 225/75R16C
                Seitenscheiben, Serie nur
                16-Zoll)



Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51003 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000877-A0-021
Anlage-Nr. :                2c
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CWG 60668


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M16x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Anzugsmoment: 180 Nm

E11)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung
       ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind.

E80)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
       Fenster).

E81)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
       • Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0233* bis NT 10
       • Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0045* bis NT 08
       • Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0219* bis NT 02

E81a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
      • Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0233* ab NT 11
      • Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0045* ab NT 09
      • Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0219* ab NT 03

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51003 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000877-A0-021
Anlage-Nr. :                2c
Seite :                     4/4
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CWG 60668



S03)   Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu
       entfernen.

Die Anlage 2c mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ CWG 60668 des Auftraggebers Borbet GmbH

Geschäftsstelle Essen, 11.02.2019