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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53723 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001197-C0-021
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     1/7
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CWZ 75843


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                    CWZ 75843
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                BORBET
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                                Lk 112
                Radausführungskennz.:                                         Lk 112
                Radgröße:                                                   7½Jx18H2
                Rad-Einpresstiefe:                                            48 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 53723*02




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                               ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                          1250 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2450 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                       150 Nm
                               Schaftlänge 27 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                      175 Nm
                               Schaftlänge 27 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53723 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001197-C0-021
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     2/7
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CWZ 75843


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               639                             e9*2001/116*0048*..
               639/2                           e1*2007/46*0457*..
               639/4                           e1*2007/46*0458*..
               639/4                           L275
               639/5                           e1*2007/46*0459*..
               639/5                           L720
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               65 bis 190      Mercedes Vito, Viano     225/50R18                             A02) bis A10)
                               (2. Generation W/V       A01) K04) N235) T99)                  BF1) E106)
                               639, Ausführungen mit
                               kleinster
                                                        235/45R18
                               Serienbereifung in
                               16/17/18Zoll; 2WD, 4WD) N245) T98)

                                                        245/45R18
                                                        A01) K04) T100)
§22 53723*02




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               639/2                           e1*2007/46*0457*..
               639/4                           e1*2007/46*0458*..
               639/5                           e1*2007/46*0459*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               65 bis 176      Mercedes V-Klasse,       225/50R18                             A02) bis A10)
                               Vito, Marco Polo         A94a) GHX) T99)                       BF2) E105)
                               (W 447, Ausführungen
                               mit Serienbereifung bis
                                                        225/55R18
                               18Zoll; 2WD und 4WD)
                                                        A01) G01) K13) K25) K123) T102)

                                                        235/45R18
                                                        A94) T98)

                                                        235/50R18
                                                        A01) G0H) K04) K13) K25) T101)

                                                        245/45R18
                                                        A94a) T100)

                                                        245/50R18
                                                        A01) G01) K03) K04) K13) K25) K123)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53723 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001197-C0-021
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     3/7
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CWZ 75843


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               639/2                           e1*2007/46*0457*..
               639/4                           e1*2007/46*0458*..
               639/5                           e1*2007/46*0459*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 176      Mercedes V-Klasse,       225/50R18                         A02) bis A10)
                               Vito, Marco Polo         A94a) T99)                        BF2) E105)
                               (W 447, Ausführungen
                               mit kleinster
                                                        225/55R18
                               Serienbereifung
                               in19Zoll; 2WD und 4WD) A01) K13) K25) K123)

                                                        235/45R18
                                                        A01) A94) G01) T98)

                                                        235/50R18
                                                        A01) K04) K13) K25)
§22 53723*02




                                                        245/45R18
                                                        A94a) T100)

                                                        245/50R18
                                                        A01) K03) K04) K13) K25) K123)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               639/2                          e1*2007/46*0457*..
               639/4                          e1*2007/46*0458*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70              Mercedes e-Vito, e-Vito 235/45R18                          A02) bis A10)
                               Tourer                  A94) T98)                          BF2)
                               (Serie 225/55R17C)
                                                        245/45R18
                                                        A94a) T100)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               639/2                          e1*2007/46*0457*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70              Mercedes EQV, e-Vito,   245/50R18                          A02) bis A10)
                               e-Vito Tourer                                              BF2)
                               (Serie 245/55R17 oder
                               245/50R18)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53723 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001197-C0-021
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     4/7
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CWZ 75843


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 53723*02




                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53723 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001197-C0-021
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     5/7
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CWZ 75843


               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                      Anzugsmoment: 175 Nm
§22 53723*02




               E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
                     Mercedes Vito (W 447) :
                     • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
                     • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
                     • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
                     Mercedes V-Klasse (W 447) :
                     • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
                     • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
                     • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06

               E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
                     • Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
                     • Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
                     • Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275,
                     • Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05,
                     • Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720,
                     • Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R17 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GHX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                    235/55R17, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53723 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001197-C0-021
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     6/7
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CWZ 75843


               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.
§22 53723*02




               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach
                        vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen,
                     • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden,
                     • die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu
                        kürzen.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53723 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001197-C0-021
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     7/7
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CWZ 75843


               T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 2 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ CWZ 75843 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 27.07.2022
§22 53723*02
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 53723*02




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024
						
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