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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066237-A0-021
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    1/9
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CWZ 75843


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 CWZ 75843
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             BORBET
Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             Lk 120
Radausführungskennz.:                                      Lk 120
Radgröße:                                                7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                         53 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   65,10 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      1250 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2450 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                         180 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066237-A0-021
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    2/9
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CWZ 75843


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
2H                             e1*2007/46*0356*..
2HS2                           e1*2007/46*0750*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 132      VW Amarok               225/60R18                         A02) bis A10)
                (ohne Serien-           T104)                             BF1)
                Radhausverbreiterungen)
                                        225/65R18

                                        235/55R18
                                        K04) T104)

                                        235/60R18
                                        K04)

                                        245/55R18
                                        K01) K04) T103)

                                        245/60R18
                                        K01) K04)

                                        255/50R18
                                        K01) K02)

                                        255/55R18
                                        K01) K02)

                                        255/55R18C
                                        K01) K02)

                                        265/55R18
                                        K01) K02)

                                        275/50R18
                                        K01) K02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
2H                             e1*2007/46*0356*..
2HS2                           e1*2007/46*0750*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 190      VW Amarok               245/55R18                         A02) bis A10)
                (mit Serien-            T103)                             BF1) EF0)
                Radhausverbreiterungen)
                                        245/60R18

                                        255/55R18

                                        255/55R18C

                                        255/60R18

                                        265/55R18

                                        275/50R18
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066237-A0-021
Anlage-Nr. :               2a
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CWZ 75843


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SYMVE                           e1*2007/46*1953*..
SYMWE                           e1*2007/46*1935*..
SYN1E                           e1*2007/46*1613*..
SYN2E                           e1*2007/46*1614*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 130      VW Crafter, e-Crafter    255/55R18C                        A02) bis A10)
                (Frontantrieb;                                             BF1) E75) G01) K01) K02)
                geschlossener Kasten mit                                   K106)
                u. ohne Seitenscheiben)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SYMVE                           e1*2007/46*1953*..
SYMWE                           e1*2007/46*1935*..
SYN1E                           e1*2007/46*1613*..
SYN2E                           e1*2007/46*1614*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 130      VW Crafter               255/55R18C                        A02) bis A10)
                (Allradantrieb,                                            BF1) E75) G01) K01) K02)
                Heckantrieb;                                               K106)
                geschlossener Kasten mit
                u. ohne Seitenscheiben)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                             e1*2001/116*0203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 128     VW Touareg              235/60R18                          A02) bis A10)
                (Radanschluss 5/120)                                       BF1)
                                        245/55R18

                                         255/55R18
                                         K03) K04)

                                         275/50R18
                                         K03) K04)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066237-A0-021
Anlage-Nr. :               2a
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CWZ 75843


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                              e1*2001/116*0220*..
7HCA                             e1*2001/116*0286*..
7HK                              L148
7HM                              e1*2001/116*0218*..
7HMA                             e1*2001/116*0289*..
7J0                              e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 128      VW T5, Multivan,          225/50R18                         A02) bis A10)
                Multivan Beach,           N235) T99)                        BF1) E75) E89) E97)
                Multivan Starline,
                Caravelle, California,    225/55R18
                California Beach,         G01) N235) T102)
                Transporter,
                Transporter Flex,         235/45R18
                Business                  A93) T98)
                (Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen in 235/50R18
                16Zoll)                   T101)

                                         245/45R18
                                         T100)

                                         245/50R18
                                         G01)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                              e1*2001/116*0220*..
7HCA                             e1*2001/116*0286*..
7HK                              L148
7HM                              e1*2001/116*0218*..
7HMA                             e1*2001/116*0289*..
7J0                              e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173      VW T5, Multivan,          225/50R18                         A02) bis A10)
                Multivan Beach,           N235) T99)                        BF1) E75) E89) E97)
                Multivan Starline,
                Caravelle, California,    225/55R18
                California Beach,         G01) N235)
                Transporter,
                Transporter Flex,         235/45R18
                Business                  A93) T98)
                (Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen    235/50R18
                in17Zoll)                 T101)

                                         245/45R18
                                         T100)

                                         245/50R18
                                         G01)
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Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                             e1*2001/116*0220*..
7HMA                            e1*2001/116*0289*..
7J0                             e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 132      VW T6 bzw. T6.1; Bus, 225/50R18                             A02) bis A10)
                geschlossener Kasten      T99)                              BF1) E75) E97a)
                (Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen in 235/45R18
                16Zoll)                   A93) T98)

                                         235/50R18
                                         T101)

                                         245/45R18
                                         T100)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                             e1*2001/116*0220*..
7HMA                            e1*2001/116*0289*..
7J0                             e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 150      VW T6 bzw. T6.1; Bus, 225/50R18                             A02) bis A10)
                geschlossener Kasten      N235) T99)                        BF1) E75) E97a)
                (Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen in 235/45R18
                17Zoll)                   A93) T98)

                                         235/50R18
                                         T101)

                                         245/45R18
                                         T100)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ST                             e1*2018/858*00018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 150     VW T7 Multivan          225/50R18                           A02) bis A10)
                                                                            A11) BF1)
                                         225/55R18

                                         235/45R18
                                         A93a) T98)

                                         235/50R18

                                         245/45R18


Auflagen und Hinweise

A01)   Diese Auflage entfällt für dieses Gutachten.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066237-A0-021
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    6/9
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CWZ 75843


A02)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066237-A0-021
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    7/9
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CWZ 75843



BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36
       mm
       Anzugsmoment: 180 Nm

E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
       Fenster).

E89)   Nicht zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig nur mit den Reifengrößen 225/75R16 oder
       225/75R16C ausgerüstet sind.

E97)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T5 Bus/Transporter“:
       - ABE-Nr. L148 bis Nachtrag 15,
       - ABE-Nr. L225 bis Nachtrag 15,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0218* bis Nachtrag 19,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* bis Nachtrag 35,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0286* bis Nachtrag 14,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* bis Nachtrag 24,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* bis Nachtrag 15.

E97a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T6 Bus/Transporter“:
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* ab Nachtrag 36,
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* ab Nachtrag 25,
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* ab Nachtrag 16.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066237-A0-021
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    8/9
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CWZ 75843


K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
      • die Radhauskante ist, im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 30° hinter Radmitte,
        umzulegen,
      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen,
      • der Kunststoffinnenradhaus ist im Bereich 30 Grad vor und 30 Grad hinter der Radmitte
        Innen oben um 20 mm nach oben warm einzuformen oder komplett auszuschneiden.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066237-A0-021
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    9/9
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CWZ 75843


T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 2a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ CWZ 75843 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 28.12.2021