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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50530 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000823-A0-021
Anlage-Nr. :                18
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 DY-8018
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           BORBET
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         LK: 114,3
Radgröße:                                              8Jx18EH2
Rad-Einpresstiefe:                                       45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  114,3 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø64,1
geprüfte Radlast:                                        825 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2254 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Honda Motor Co. Ltd. Tokyo/Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
CL3, CL4, CL7, CL9, CM1,      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                          110 Nm
CM2, CN1, CN2, CU1, CU2,      M12x1,5
CU3, CW1, CW2, CW3, FK1,
FK2, FK3, FN1, FN2, FN3, FN4,
RD1, RD3, RD8, RE5, RE6,
RE7, RU, ZF1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50530 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000823-A0-021
Anlage-Nr. :                18
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


Typ:                         RD1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*95/54*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 94 bis 108    Honda CR-V              225/45R18                         A01) bis A10)
                                                                         K03)K33)
                                         235/45R18
                                         K34)
e6*95/54*0044*05E    930/1050                                            5/114,3/64,0



Typ:                         RD3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 94 bis 108    Honda CR-V              225/45R18                         A01) bis A10)
                                                                         K03)K33)
                                         235/45R18
                                         K34)
e6*98/14*0076*01E    930/1020                                            5/114,3/64



Typ:                         RD8
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0190*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110           Honda CR-V              225/45R18                         A01) bis A10)
                                                                         K03)K33)
                                         235/45R18
e11*98/14*0190*02E   960/1020                                            5/114,3/64



Typ:                         CL3
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0165*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 113          Honda Accord            225/35R18                          A01) bis A10)
                                                                         K03)K04)K15)K31)
e11*98/14*0165*01E   1010/940                                            5/114,3/64,0



Typ:                         CL4
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 113          Honda Accord Hatchback 225/35R18                           A01) bis A10)
                                                                         K03)K04)K15)K31)
e11*98/14*0166*01E   1110/940                                            5/114,3/64,0




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50530 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


Typ:                         CL7
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114          Honda Accord            225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K03)K04)

e6*2001/116*0091*03    1040/920                                         5/114,3/64



Typ:                         CL9
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140          Honda Accord            225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K03)K04)

e6*2001/116*0092*03    1040/920                                         5/114,3/64



Typ:                         CM1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114          Honda Accord Tourer     225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K03)K04)

e6*2001/116*0093*03    1050/1020                                        5/114,3/64



Typ:                         CM2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140          Honda Accord Tourer     225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K03)K04)

e6*2001/116*0094*02E   1070/1030                                        5/114,3/64



Typ:                         CN1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Accord            225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K03)K04)

e6*2001/116*0096*03E   1080/920                                         5/114,3/64



Typ:                         CN2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Accord Tourer     225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K03)K04)

e6*2001/116*0097*03E   1100/1030(0)                                     5/114,3/64




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Anlage-Nr. :                18
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
CU1                                     e6*2001/116*0113*..
CU2                                     e6*2001/116*0114*..
CU3                                     e6*2001/116*0115*..
CW1                                     e6*2001/116*0120*..
CW2                                     e6*2001/116*0121*..
CW3                                     e6*2001/116*0122*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 148             Honda Accord             205/45R18                         A02) bis A10)
                        (Limousine, Kombi)       A93)G3N)M00)N215)T86)

                                                  215/45R18
                                                  A93)N225)

                                                  225/40R18
                                                  A93)G4R)N235)

                                                  225/45R18
                                                  N235)

                                                  235/40R18

                                                  235/45R18
                                                  G7L)

                                                  245/40R18
                                                  A01)K01)



Typen:                                 ABE / EG-Genehmigung:
FK1                                    e11*2001/116*0255*..
FK1                                    e13*2007/46*1119*..
FK2                                    e11*2001/116*0256*..
FK3                                    e11*2001/116*0257*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
 61 bis 103             Honda Civic             215/40R18                          A02) bis A10)
                                                                                   E45a)
                                                  225/40R18
                                                  A01)K48)
e11*2001/116*00255*06   1000/840                                                   5/114,3/64




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50530 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000823-A0-021
Anlage-Nr. :                18
Seite :                     5 / 13                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
FK1                                      e11*2001/116*0255*..
FK2                                      e11*2001/116*0256*..
FK3                                      e11*2001/116*0257*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 110              Honda Civic, Honda Civic 205/40R18                          A02) bis A10)
                        Tourer                    T86)                              E45)
                        (ab Modelljahr 2012)
                                                  205/45R18
                                                  A01)G2P)K60)K61)M00)T86)

                                                  215/40R18
                                                  A01)K60)K61)

                                                  235/35R18




Typ:                         FN1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0297*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Civic             215/40R18                                     A02) bis A10)

                                                  225/40R18
                                                  A01)K52)
e11*2001/116*00297*05   940/830                                                     5/114,3/64



Typ:                         FN2
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0306*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 148          Honda Civic             215/40R18                                     A02) bis A10)

                                                  225/40R18
                                                  A01)K52)
e11*2001/116*00306*02   980/740                                                     5/114,3/64



Typ:                         FN3
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0298*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Civic             215/40R18                                     A02) bis A10)

                                                  225/40R18
                                                  A01)K52)
e11*2001/116*0298*03    1085/835                                                    5/114,3/64




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Nr. :                       RA-000823-A0-021
Anlage-Nr. :                18
Seite :                     6 / 13                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


Typ:                         FN4
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0334*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73           Honda Civic             215/40R18                                     A02) bis A10)

                                                  225/40R18
                                                  A01)K52)
e11*2001/116*0334*02   920/820                                                      5/114,3/64



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                                    e11*2001/116*0301*..
RE6                                    e11*2001/116*0302*..
RE7                                    e11*2001/116*0322*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 122            Honda CR-V                 225/60R18                         A02) bis A10)
                       (beim Typ RE5 nur zulässig A93)                              E46)
                       bis EG-Genehmigungs-Nr.:
                       e11*2001/116*0301*05;      235/55R18
                       beim Typ RE6 nur zulässig A01)K01)
                       bis EG-Genehmigungs-Nr.:
                       e11*2001/116*0302*05)


Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                                     e11*2001/116*0301*..
RE6                                     e11*2001/116*0302*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 118             Honda CR-V                225/50R18                          A02) bis A10)
                       (ab Modelljahr 2013; Typ A01)K03)                            E46a)
                       RE5 nur zulässig ab EG-
                       Genehmigungs-Nr.          225/55R18
                       e11*2001/116*0301*06;     A01)K03)
                       Typ RE6 nur zulässig ab
                       EG-Genehmigungs-Nr.       225/60R18
                       e11*2001/116*0302*06)
                                                 A01)K03)

                                                  235/50R18
                                                  A01)K01)

                                                  235/55R18
                                                  A01)K01)

                                                  255/45R18
                                                  A01)K01)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50530 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000823-A0-021
Anlage-Nr. :                18
Seite :                     7 / 13                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ZF1                            e11*2007/46*0100*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 89       Honda CR-Z              205/40R18                                A02) bis A10)
                                        A01)K56)

                                         215/35R18

                                         225/35R18
                                         A01)K01)

                                         235/35R18
                                         A01)K01)K04)K57)K58)

                                         245/30R18
                                         A01)K01)K04)K58)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/40R18            225/35R18          A01) bis A10)
                                         K56)                                    V00)

                                         205/40R18            235/35R18          A01) bis A10)
                                         K56)                 K04)K58)           V00)

                                         215/35R18            245/30R18          A01) bis A10)
                                                              K04)K58)           V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50530 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000823-A0-021
Anlage-Nr. :                18
Seite :                     8 / 13                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RU                             e6*2007/46*0158*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 96       Honda HR-V              215/45R18                                A02) bis A10)
                                        A01)K01)N225)

                                         215/45R18 M+S
                                         A01)K01)

                                         225/45R18
                                         A01)K01)K04)

                                         235/40R18
                                         A01)K01)K04)

                                         245/40R18
                                         A01)K01)K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/45R18            235/40R18          A01) bis A10)
                                         K01)N225)            K04)               V00)

                                         215/45R18 M+S        235/40R18 M+S      A01) bis A10)
                                         K01)                 K04)               V00)

                                         215/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                         K01)N225)            K04)               V00)

                                         215/45R18 M+S        245/40R18 M+S      A01) bis A10)
                                         K01)                 K04)               V00)

                                         225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                         K01)                 K04)               V00)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50530 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000823-A0-021
Anlage-Nr. :                18
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Teiletyp :                  DY-8018


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2011:
     - Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*06
     - Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1119*00
     - Typ FK2 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*06
     - Typ FK3 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*05

E46) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012:
     - Typ RE5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05
     - Typ RE6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05
     - Typ RE7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50530 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000823-A0-021
Anlage-Nr. :                18
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E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
     - Typ RE5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06
     - Typ RE6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G3N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     215/60R16, 225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

G4R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G7L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
     235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50530 nach § 22 STVZO
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K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K31) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ab oberer serienmäßiger
     Aussparung auf einer Länge von ca. 90 mm nach unten um ca. 5 mm zu kürzen.

K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - nach Abbau der über den Radhauskanten befindlichen Kunststoffverkleidung sind die
         Radhauskanten im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer Länge
         von 450 mm nach vorn komplett nach oben um- und anzulegen. Dabei fallen 2
         Befestigungsschrauben für die Kunststoffverkleidung weg. Beim Anbau der
         Verkleidungen sind diese entsprechend zu kleben,
     - die ins Radhaus hineinragenden Kanten der Kunststoffverkleidung sind im Bereich der
         umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 10 mm zu kürzen.

K34) Der hintere Schmutzfänger ist im Bereich der Befestigungsschrauben nachzuarbeiten
     oder abzubauen.

K48) An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur
     Türhinterkante auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die darüber liegende
     Blechkante aufzuweiten.

K52) An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von Stoßfängeroberkante bis ca
     200 mm oberhalb des Schwellers auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die
     darüber liegende Blechkante aufzuweiten.

K56) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des
         Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
     - das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die Radhauskante zu klemmen und klebend zu
         befestigen.

K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des
         Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
     - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
         komplett umzulegen,
     - das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.




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K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskante ist von der Stoßfängerkante bis zur Oberkante der
         Schwellerbeplankung komplett umzulegen,
     - die Kunststoffhalterung des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
         entfernen,
     - die oberhalb der Stoßfängerkante befindliche Blechkante ist entsprechend der
         umgelegten Radhauskante aufzuweiten,
     - der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen und eng an
         der aufgeweiteten Blechkante oberhalb des Stoßfänger zu verkleben,
     - die Kunststoffradhauskante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante bis zum
         hinteren Befestigungspunkt (Bereich 45° hinter der Radmitte) um 15 mm zu kürzen,
     - der Stoßfänger ist an seiner Oberkante mittels Karosseriekleber zu befestigen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




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Nr. :                       RA-000823-A0-021
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Die Anlage Nr. 18 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ DY-8018 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 25.05.2016




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