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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50530 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000823-B0-021
Anlage-Nr. :                20a
Seite :                     1/4
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                             DY-8018
Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                       BORBET
Montageposition:                                           Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                     LK: 114,3
Radgröße:                                                          8Jx18EH2
Rad-Einpresstiefe:                                                   45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                              114,3 mm
Lochzahl:                                                               5
Mittenlochdurchmesser:                                              72,5 mm
Zentrierart:                                                   Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                   BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast:                                                    825 kg
bei Reifenabrollumfang:                                             2254 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       MITSUBISHI

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                               moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                        5305        110 Nm
BF2         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                        5305        120 Nm

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0                              e1*2007/46*0368*..
GA0G                             e50*2007/46*0058*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Mitsubishi ASX            225/45R18                            A02) bis A10)
                (bis Modelljahr 2015)                                          BF1) E51)
                                          235/45R18
                                          A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50530 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000823-B0-021
Anlage-Nr. :                20a
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0                              e1*2007/46*0368*..
GA0N                             e50*2007/46*0059*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 110      Mitsubishi ASX            225/55R18                         A02) bis A10)
                (ab Facelift 2016, mit                                      BF2) E51a)
                Serienverbreiterungen)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0                              e1*2007/46*0368*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 110      Mitsubishi ASX            225/55R18                         A01) bis A10)
                (ab Facelift 2016, ohne                                     BF1) E51a) K01) K04)
                Serienverbreiterungen)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0                             e1*2001/116*0441*..
CY0G                            e11*2001/116*0359*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 177      Mitsubishi Lancer        215/40R18                          A02) bis A10)
                (4-türig)                                                   BF1)
                                         215/45R18

                                         225/40R18
                                         A01) K14)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0                             e1*2001/116*0441*..
CY0G                            e11*2001/116*0359*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 177      Mitsubishi Lancer        215/40R18                          A02) bis A10)
                Sportback                                                   BF1)
                (5-türig)                215/45R18

                                         225/40R18
                                         A01) K14)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50530 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000823-B0-021
Anlage-Nr. :                20a
Seite :                     3/4
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5305
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5305
       Anzugsmoment: 120 Nm

E51)   Nur zulässig bei Typ GA0 an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e1*2007/46*0368*09
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50530 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000823-B0-021
Anlage-Nr. :                20a
Seite :                     4/4
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018



E51a) Nur zulässig bei Typ GA0 an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2007/46*0368*10

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K14)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

Die Anlage 20a mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ DY-8018 des Auftraggebers Borbet GmbH

Geschäftsstelle Essen, 29.05.2018