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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50530 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000823-A0-021
Anlage-Nr. :                19a
Seite :                     1 / 11                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 DY-8018
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           BORBET
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         LK: 114,3
Radgröße:                                              8Jx18EH2
Rad-Einpresstiefe:                                       45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  114,3 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø66,1
geprüfte Radlast:                                        825 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2254 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
JZ, Z, R, RFB, RFD               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
T                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    130 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
RFC                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50530 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000823-A0-021
Anlage-Nr. :                19a
Seite :                     2 / 11                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
T                                 e2*2001/116*0363*..
T                                 e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 118      Renault Laguna             205/45R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,         M00)T86)                          E62)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 195/.. oder   215/45R18
                205/..)
                                           225/40R18

                                           225/45R18

                                           235/40R18

                                           235/45R18

                                           245/40R18




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
T                                 e2*2001/116*0363*..
T                                 e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 177      Renault Laguna             215/45R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,         N225)                             E62)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 215/.. oder   225/40R18
                225/..)                    N235)T92)

                                           225/45R18
                                           N235)

                                           235/40R18

                                           235/45R18

                                           245/40R18




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50530 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000823-A0-021
Anlage-Nr. :                19a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                               e2*2001/116*0373*..
Z                               e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Fluence          205/45R18                           A02) bis A10)
                                         A93a)M00)

                                           215/45R18
                                           A01)K84)

                                           225/40R18
                                           A01)K84)

                                           235/40R18
                                           A01)K04)K84)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                                 e2*2001/116*0373*..
Z                                 e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Megane             205/40R18                         A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig, Coupe, A93)
                Kombi, Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen     205/45R18
                195/65R15 oder 205/55R16 A93)M00)
                oder 205/50R17)
                                           215/40R18
                                           A93)

                                           225/35R18
                                           A93)

                                           225/40R18
                                           A01)K78)

                                           235/35R18
                                           A93)

                                           245/35R18
                                           A01)K77)K78)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50530 nach § 22 STVZO
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Anlage-Nr. :                19a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                                 e2*2001/116*0373*..
Z                                 e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Megane             205/45R18                         A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig, Coupe, A93)M00)
                Kombi, Ausführungen mit
                Serienreifen 205/65R15     215/40R18
                oder 205/60R16 oder        A93)G3B)
                205/55R17)
                                           215/45R18
                                           A01)K78)

                                           225/40R18
                                           A01)K78)

                                           225/45R18
                                           A01)K77)K78)

                                           235/40R18
                                           A01)K77)K78)

                                           245/35R18
                                           A01)G3B)K77)K78)

                                           245/40R18
                                           A01)K77)K78)K79)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                                 e2*2001/116*0373*..
Z                                 e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 162      Renault Megane             225/35R18                         A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig, Coupe, A93)T87)                          E70)
                Kombi, Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen     225/40R18
                225/..)                    A01)K78)

                                           235/35R18
                                           A93)

                                           245/35R18
                                           A01)K77)K78)




RA-000823-A0-021-19a~RE-5-114_3-66-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50530 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000823-A0-021
Anlage-Nr. :                19a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
RFB                               e2*2007/46*0546*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 97       Renault Megane             205/40R18                         A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig)        T86)

                                           205/45R18
                                           M00)T86)

                                           215/40R18

                                           225/35R18
                                           T87)

                                           225/40R18

                                           235/35R18




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
RFB                               e2*2007/46*0546*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
151             Renault Megane GT          225/35R18                         A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig)
                                           225/40R18

                                           235/35R18




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50530 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000823-A0-021
Anlage-Nr. :                19a
Seite :                     6 / 11                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                                e2*2001/116*0379*..
JZ                                e2*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 103      Renault Scenic, Grand       205/45R18                         A02) bis A10)
                Scenic                      M00)T86)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 205/65R15      215/45R18
                oder 205/60R16 oder
                205/55R17)                  225/40R18
                                           T92)

                                           225/45R18
                                           A01)K64)

                                           235/40R18
                                           A01)K64)

                                           245/40R18
                                           A01)K64)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                                e2*2001/116*0379*..
JZ                                e2*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 81       Renault Scenic, Grand       205/45R18                         A02) bis A10)
                Scenic                      M00)T86)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 195/65R15      215/45R18
                oder 205/55R16)             G6N)

                                           225/40R18

                                           225/45R18
                                           A01)G6N)K64)

                                           235/40R18
                                           A01)G6N)K64)

                                           245/40R18
                                           A01)G6N)K64)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50530 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000823-A0-021
Anlage-Nr. :                19a
Seite :                     7 / 11                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                                e2*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 118      Renault Scenic, Grand       225/40R18                         A02) bis A10)
                Scenic
                (Ausführungen mit kleinsten 225/45R18
                Serienreifen 225/..)        A01)K64)

                                           235/40R18
                                           A01)K64)

                                           245/40R18
                                           A01)K64)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                              e2*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 97       Renault Scenic XMOD      205/45R18                            A02) bis A10)
                                         M00)T86)

                                           215/45R18

                                           225/40R18




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R                                e2*2001/116*0327*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 162     Renault Clio RS (4.       215/35R18                           A02) bis A10)
                Generation)               A01)A93a)K04)K87)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RFC                            e2*2007/46*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 147      Renault Espace          235/60R18                             A02) bis A10)

                                           245/55R18

                                           255/55R18




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50530 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000823-A0-021
Anlage-Nr. :                19a
Seite :                     8 / 11                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
RFD                              e11*2007/46*2969*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 147      Renault Talisman          215/45R18                         A02) bis A10)
                (Limousine)               A93)GDT)N225)

                                          225/45R18
                                          A93a)N235)

                                          225/50R18
                                          N235)

                                          235/40R18
                                          A93a)G7K)N245)

                                          235/45R18
                                          N245)

                                          245/40R18

                                          245/45R18




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50530 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000823-A0-021
Anlage-Nr. :                19a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E62) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E70) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig auch mit den Radgrößen
     8,5Jx18H2 ET65 oder 8,5Jx18H2 ET65 ausgerüstet sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G3B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/50R17, 205/55R16, 205/60R16, 205/65R15 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50530 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000823-A0-021
Anlage-Nr. :                19a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
     205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GDT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
     245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel
         sind komplett zu kürzen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen
         Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen
         von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
     - die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das
         Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.

K77) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller eng an die Radhauskante anzulegen.

K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
         Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden,
     - der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen,
     - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen.

K79) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante das hinter der Kunststoffausbuchtung
     befindliche Stehblech um 10 mm zu kürzen.

K84) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm
     nach außen aufzuweiten.



RA-000823-A0-021-19a~RE-5-114_3-66-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50530 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000823-A0-021
Anlage-Nr. :                19a
Seite :                     11 / 11                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8018


K87) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller um 10 mm aufzuweiten.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 19a mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ DY-8018 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 25.05.2016




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