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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50529 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000824-B0-021
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                         DY-8519
Art des Sonderrades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                   BORBET
Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                  LK: 114,3
Radgröße:                                                     8½Jx19EH2
Rad-Einpresstiefe:                                               32 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          114,3 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                          72,5 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast:                                                825 kg
bei Reifenabrollumfang:                                         2254 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      HYUNDAI

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                         Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                           moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                    5305        110 Nm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
BK20                          e9*KS07/46*0011*..
BK38                          e9*KS07/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne            hinten
157 bis 223     Hyundai Genesis Coupe 225/40R19         245/40R19          A02) bis A10)
                                                                           BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50529 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000824-B0-021
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
TG                            e4*2001/116*0099*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 191     Hyundai Grandeur       225/45R19                           A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                         235/45R19
                                         A01) K11) K44)

                                         245/40R19
                                         A01) K11) K44)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FD                              e11*2001/116*0313*..
FDH                             e11*2001/116*0343*..
FDH                             e11*2007/46*0225*..
FDHG                            e11*2001/116*0361*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105      Hyundai i30, i30CW       215/35R19                         A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi)                                         BF1) K01) K04) K21) K45) T85)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
EL                            e11*2007/46*0104*..
ELH                           e11*2007/46*0192*..
LM                            e11*2007/46*0128*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Hyundai IX35           225/45R19                           A01) bis A10)
                                                                           BF1) K01) K02)
                                         235/45R19
                                         K52)

                                         245/40R19

                                         255/40R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
EN                            e9*2001/116*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
176 bis 184     Hyundai iX55           245/50R19                           A01) bis A10)
                                                                           BF1) K01) K04)
                                         245/55R19
                                         K50)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50529 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000824-B0-021
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     3/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
OS                             e4*2007/46*1259*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88              Hyundai Kona            225/35R19                         A01) bis A10)
                (Frontantrieb)                                            BF1) K01) K02)
                                        225/40R19
                                        G7U)

                                        235/35R19

                                        235/40R19
                                        G7U)

                                        245/35R19

                                        255/35R19
                                        G7U)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CM                             e11*2001/116*0270*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145     Hyundai Santa Fe        235/50R19                         A01) bis A10)
                                        A93) K04)                         BF1) K01)

                                        235/55R19
                                        K04)

                                        245/50R19
                                        K02)

                                        255/50R19
                                        K02)

                                        275/45R19
                                        K02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DM                             e11*2007/46*0633*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 199     Hyundai Santa Fe, Grand 235/50R19                         A01) bis A10)
                Santa Fe                                                  BF1) K01) K02)
                                        235/55R19

                                        245/50R19

                                        275/45R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50529 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000824-B0-021
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     4/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JM                             e4*2001/116*0087*..
JMG                            e11*2001/116*0355*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Hyundai Tucson          225/45R19                         A01) bis A10)
                                        K04)                              BF1) K01)

                                        235/40R19
                                        K04)

                                        245/40R19
                                        K02)

                                        255/40R19
                                        K02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TL                             e11*2007/46*2711*..
TLE                            e11*2007/46*2724*..
TLE-HME                        e13*2007/46*1612*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136      Hyundai Tucson          225/45R19                         A01) bis A10)
                                                                          BF1) K01) K02)
                                        235/45R19

                                        255/40R19


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5305
       Anzugsmoment: 110 Nm

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50529 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000824-B0-021
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K11)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
       ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
       um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K44)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte umzulegen,
       • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante ca. 100
         mm nach unten entsprechend dem Verlauf der umgelegten Radhauskante zu kürzen und
         der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszuschneiden,
       • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
         oder nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K45)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
       auszuschneiden.

K50)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende
       Maßnahmen erforderlich:
       • die auf der Radhauskante angebrachte Kunststoffverbreiterung ist bis zur
         Blechradhauskante zu kürzen,
       • der im Bereich zwischen Radmitte und Stoßfängeroberkante befindliche Kunststoffniet zur
         Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels ist zu entfernen und die dahinterliegende
         Blechlasche nach außen zu biegen,
       • die Kunststoffausbuchtungen im Bereich der Stoßfängeroberkante und im Bereich
         zwischen Stoßfängeroberkante und Radmitte sind warm einzuformen,
       • der eingeformte Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich zwischen Stoßfängeroberkante
         und Radmitte mit Karosseriekleber an der umgebogenen Blechlasche zu befestigen

K52)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante um
          10mm zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszu-
          schneiden,
       • die Radhausausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der
          Radmitte umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
          auszuschneiden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50529 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000824-B0-021
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 5 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ DY-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH

Geschäftsstelle Essen, 11.06.2018