Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 5a Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: DY-8519 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: LK: 114,3 Radgröße: 8½Jx19EH2 Rad-Einpresstiefe: 32 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø67,1 geprüfte Radlast: 825 kg bei Reifenabrollumfang: 2254 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Kia Motors Corporation Seoul / Korea Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment ED, EDG, EDI, JE, JES, JESG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm QL, QLE, SL, SLS, UM, XM FL, M12x1,5 Ld, TF XM, XMG Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M12x1,5 RA-000824-A0-021-05a~KI-5-114_3-67-ET32.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 5a Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ED e4*2001/116*0121*.. ED e4*2007/46*0132*.. EDG e11*2001/116*0339*.. EDI e13*2007/46*1091*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 Kia Ceed, Ceed SW 215/35R19 A02) bis A10) (5-türer, Kombi) A01)K01)K04)K21)K33)T85) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ED e4*2001/116*0121*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 Kia Pro Ceed 215/35R19 A02) bis A10) (3-türer) A01)K01)K04)K21)K33)K48)T85) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LD e4*2001/116*0075*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 138 bis 196 Kia Opirus 235/40R19 A02) bis A10) A01)K01)K04)K40) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): TF e4*2007/46*0255*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 121 Kia Optima 235/35R19 A02) bis A10) A01)K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XM FL e11*2007/46*0634*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 204 Kia Sorento 235/50R19 A02) bis A10) A01)K01)K02) RA-000824-A0-021-05a~KI-5-114_3-67-ET32.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 5a Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XM e11*2001/116*0358*.. XM e11*2007/46*0141*.. XMG e13*2007/46*1098*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 145 Kia Sorento 235/50R19 A02) bis A10) A01)K03)K04) 235/55R19 A01)K03)K04)K53) 245/50R19 A01)K03)K04) 255/45R19 A01)K03)K04) 275/45R19 A01)K01)K04)K53) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UM e4*2007/46*0894*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 136 bis 199 Kia Sorento 235/50R19 A02) bis A10) A01)K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JE e4*2001/116*0089*.. JES e4*2001/116*0120*.. JESG e11*2001/116*0346*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 129 Kia Sportage 225/45R19 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterungen, N235) Fahrzeugbreite 1840 mm) 235/40R19 245/40R19 A01)K01)K04) 255/40R19 A01)K01)K04) RA-000824-A0-021-05a~KI-5-114_3-67-ET32.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 5a Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JE e4*2001/116*0089*.. JES e4*2001/116*0120*.. JESG e11*2001/116*0346*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 129 Kia Sportage 225/45R19 A02) bis A10) (ohne A01)K01)K04)N235) Serienverbreiterungen, Fahrzeugbreite 1800 mm) 235/40R19 A01)K01)K04) 245/40R19 A01)K01)K02) 255/40R19 A01)K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SL e11*2007/46*0166*.. SLS e11*2007/46*0136*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 135 Kia Sportage 235/45R19 A02) bis A10) (bis Modell 2013) A01)K01)K58) E47) 245/45R19 A01)K01)K04)K58) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SL e11*2007/46*0166*.. SLS e11*2007/46*0136*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 135 Kia Sportage 225/45R19 A02) bis A10) (ab Modell 2014) A01)K03)K04) E47a) 235/45R19 A01)K01)K04) 245/45R19 A01)K01)K02)K58) 255/40R19 A01)K01)K02) RA-000824-A0-021-05a~KI-5-114_3-67-ET32.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 5a Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): QL e11*2007/46*3139*.. QLE e11*2007/46*3144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 136 Kia Sportage 225/45R19 A02) bis A10) A01)K01)K02) B32) 235/45R19 A01)K01)K02) 255/40R19 A01)K01)K02) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000824-A0-021-05a~KI-5-114_3-67-ET32.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 5a Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. B32) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: - - an Achse 1 : bel. Bremsscheibe Ø305x25 mm - - an Achse 2 : bel. Bremsscheibe Ø302x10 mm E47) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013: - Typ SL bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*05 - Typ SLS bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*09 E47a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014: - Typ SL ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*06 - Typ SLS ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*10 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000824-A0-021-05a~KI-5-114_3-67-ET32.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 5a Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K33) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist im Bereich von der Radmitte bis 200 mm hinter Radmitte um- und anzulegen und in diesem Bereich um ca. 5 mm aufzuweiten K48) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers auf einer Länge von 250 mm (von der Oberkante gemessen) zu kürzen. K53) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die im Bereich vor und hinter Radmitte befindlichen Schrauben zur Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels sind zu entfernen und die dahinterliegende Blechlaschen nach oben zu biegen, - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante der Radhausverbreiterung ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45° hinter Radmitte um 8 mm zu kürzen, - die in diesem Bereich befindliche Blechradhauskante ist umzulegen und der Kunststoffinnenkotflügel dahinter zu klemmen, - die Kunststoffausbuchtungen im Bereich vor und hinter Radmitte sind warm einzuformen und mit Karosseriekleber an den umgebogenen Blechlaschen zu befestigen. K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 50 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis 150 mm über dem Schweller auf eine Restbreite von 10mm zu kürzen, - die unter der Kunststoffverbreiterung liegende Blechradhauskante und die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers sind entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an die gekürzte Radhauskante anzulegen. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000824-A0-021-05a~KI-5-114_3-67-ET32.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 5a Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 5a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ DY-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 10.06.2016 RA-000824-A0-021-05a~KI-5-114_3-67-ET32.docx