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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065647-A0-021
Anlage-Nr. :              1
Seite :                   1/3                                                                 Mo b i l i t ä t
Hersteller :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                DY-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      DY-8519
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                            BORBET                               BORBET
Montageposition:                       Vorderachse                          Hinterachse
Radausführung:                           LK: 114,3                            LK: 114,3
Radgröße:                               8½Jx19EH2                            8½Jx19EH2
Rad-Einpresstiefe:                            32 mm                            45 mm
Lochkreisdurchmesser:                    114,3 mm                             114,3 mm
Lochzahl:                                       5                                    5
Mittenlochdurchmesser:                   72,50 mm                             72,50 mm
Zentrierart:                         Mittenzentrierung                    Mittenzentrierung
Zentrierring:                         BOØ72,5/Ø67,1                        BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast:                             825 kg                               825 kg
bei Reifenabrollumfang:                  2254 mm                              2254 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Kia Motors Corporation Seoul / Korea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile          Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
CK                                Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  5305     120 Nm
                                  M12x1,5




RZ-065647-A0-021-01~KI-5-114_3-67-ET32.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065647-A0-021
Anlage-Nr. :              1
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Hersteller :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                DY-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CK                             e11*2007/46*4002*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET32          8.5x19,ET45
147 bis 188     Kia Stinger             225/40R19            255/35R19           A02) bis A10)
                (Heckantrieb)                                                    V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CK                              e11*2007/46*4002*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x19,ET32          8.5x19,ET45
147             Kia Stinger              225/40R19            255/35R19          A02) bis A10)
                (Allradantrieb)                                                  V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CK                              e11*2007/46*4002*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x19,ET32          8.5x19,ET45
272             Kia Stinger GT           225/40R19            255/35R19          A02) bis A10)
                (Allradantrieb)                                                  V00)


Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




RZ-065647-A0-021-01~KI-5-114_3-67-ET32.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065647-A0-021
Anlage-Nr. :              1
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Hersteller :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                DY-8519


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ DY-8519 des Herstellers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 12.03.2018




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