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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50529 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000824-B0-021
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     1 / 10
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                          DY-8519
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                    BORBET
Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                   LK: 114,3
Radgröße:                                                      8½Jx19EH2
Rad-Einpresstiefe:                                                32 mm
Lochkreisdurchmesser:                                           114,3 mm
Lochzahl:                                                            5
Mittenlochdurchmesser:                                           72,5 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                BOØ72,5/Ø60,1
geprüfte Radlast:                                                 825 kg
bei Reifenabrollumfang:                                          2254 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      TOYOTA

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                          Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                            moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                     5307        120 Nm
BF2         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                     5307        110 Nm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
HL10(A)                       e6*2007/46*0035*..
HS19(A)                       e6*2001/116*0106*..
L10(A)                        e6*2007/46*0034*..
S19(A)                        e6*2001/116*0103*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 215     Lexus GS200T,          235/35R19                             A01) bis A10)
                GS250, GS300, GS300H, K03) T91)                              BF1) E65) E66)
                GS450H
                                       245/35R19
                                       K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50529 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000824-B0-021
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     2 / 10
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
HS19(A)                       e6*2001/116*0106*..
S19(A)                        e6*2001/116*0103*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 255     Lexus GS300, GS430,    225/40R19                                A01) bis A10)
                GS460, GS450H          G01) N235)                               BF2) E64) K70)

                                        235/35R19
                                        K04) N245) T91)

                                        245/35R19
                                        K03) K04)

                                        255/35R19
                                        K03) K04) K71)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne              hinten
                                        225/40R19          255/35R19            A01) bis A10)
                                                           K04) K70) K71)       BF2) E64) N235) V00)
                                        245/35R19          255/35R19            A01) bis A10)
                                        K03)               K04) K70) K71)       BF2) E64) V00)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AZ1                            e6*2007/46*0111*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 bis 175     Lexus NX200t, NX300, 235/45R19                                  A02) bis A10)
                NX300h                  G4C)                                    BF2)

                                        245/45R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
UXC1(EU, M)                   e11*2007/46*1532*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
351             Lexus RCF              235/40R19                                A02) bis A10)
                                                                                BF2)
                                        245/35R19
                                        A01) K01)

                                        255/35R19
                                        A01) K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XU3(A)                        e6*2001/116*0090*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 203     Lexus RX300, RX350     235/45R19                                A02) bis A10)
                                                                                BF2)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50529 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000824-B0-021
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     3 / 10
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
HXU3(A)                       e6*2001/116*0098*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155             Lexus RX400h           235/45R19                                 A02) bis A10)
                                                                                 BF2)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AL1(A)                        e6*2001/116*0117*..
HAL1(A)                       e6*2001/116*0118*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 204     Lexus RX350, RX450H 235/50R19                                    A02) bis A10)
                                                                                 BF2)
                                         235/55R19

                                         245/50R19

                                         255/50R19
                                         A01) K01) K04)

                                         275/45R19
                                         A01) K01) K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         235/55R19          255/50R19            A01) bis A10)
                                                            K04)                 BF2) V00)
                                         245/50R19          275/45R19            A01) bis A10)
                                                            K04)                 BF2) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(A)                       e11*2001/116*0299*..
E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
E15UT(A)MS1                   e11*2007/46*0167*..
E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130    Toyota Auris             215/35R19                                 A01) bis A10)
              (1. Generation)                                                    BF2) E58) G7F) K01) K04) K78)
                                                                                 T85)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                             e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130     Toyota Avensis           225/35R19                               A01) bis A10)
                (Fahrzeuge vor Facelift                                          BF2) K01) K04) K50) K63) K64)
                2006, ohne                                                       K65) K66)
                Serienbereifung
                215/50R17)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50529 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000824-B0-021
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     4 / 10
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                             e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130     Toyota Avensis            225/35R19                         A01) bis A10)
                (Fahrzeuge ab Facelift                                      BF2) K01) K04) K50) K63) K64)
                2006, mit Serienbereifung                                   K65) K66)
                215/50R17)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                            e11*2001/116*0331*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130      Toyota Avensis          225/40R19                           A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi)      GCS)                                BF2) K01) K04)

                                         235/35R19

                                         235/40R19
                                         G0Z) K13) K22) K81)

                                         245/35R19

                                         255/30R19
                                         G5V)

                                         255/35R19
                                         GCS) K81)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(A)                          e11*2001/116*0264*..
XW4(A)                          e11*2007/46*0157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
73              Toyota Prius Plus        225/35R19                          A01) bis A10)
                                                                            BF2) K01) K04) K16) K25) K88)
                                         245/30R19
                                         K26)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4              235/45R19                          A01) bis A10)
                (ohne                    G7A)                               BF2) E62) K01) K04)
                Serienverbreiterung,
                nur bis EG-              235/50R19
                Genehmigungs-Nr.:
                e6*2001/116*0105*08)     245/45R19

                                         255/45R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50529 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000824-B0-021
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     5 / 10
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4              235/45R19                         A02) bis A10)
                (mit                     G7A)                              BF2) E62)
                Serienverbreiterung,
                nur bis EG-              235/50R19
                Genehmigungs-Nr.:
                e6*2001/116*0105*08)     245/45R19

                                         255/45R19


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                         e6*2001/116*0105*..
XA4 (EU, M)                    e6*2007/46*0166*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 114      Toyota RAV4             235/50R19                          A01) bis A10)
                (nur Ausführungen ab    G2H) K04)                          BF1) E63) K01)
                EG-Genehmigungs-Nr.:
                e6*2001/116*0105*09     245/45R19
                bzw.
                e6*2007/46*0166*00)     245/50R19
                                        G5Z) K04) K89)

                                         255/45R19
                                         K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AR2                           e11*2001/116*0350*..
AR2N                          e11*2007/46*0117*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130      Toyota Verso           225/40R19                           A01) bis A10)
                                       K16) K23) K83)                      BF2)

                                         235/35R19
                                         K16) K23) T91)

                                         245/35R19
                                         K01) K04) K16) K23)

                                         255/30R19
                                         K01) K04) T91)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50529 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000824-B0-021
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     6 / 10
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5307
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5307
       Anzugsmoment: 110 Nm

E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50529 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000824-B0-021
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     7 / 10
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519



E63)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09
       bzw. e6*2007/46*0166*00

E64)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*05
       beim Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*07 beim Typ HS19(a)

E65)   Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06

E66)   Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G2H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R18,
     225/65R17, 235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

G4C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R18 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G5V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R18,
     225/65R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16,
     235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50529 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000824-B0-021
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     8 / 10
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


GCS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
       klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K50)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis zum
       hinteren Stoßfänger umzulegen.

K63)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm,
       von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.

K64)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Übergangsbereich Stoßfänger zum Radhaus aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50529 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000824-B0-021
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     9 / 10
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


K65)   An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im
       Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben
       auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft
       werden.

K66)   An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
       Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden.

K70)   An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
       • das Gummikederband an den Radhauskante ist zu entfernen,
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 150 mm oberhalb Schweller bis zum hinteren
         Stoßfänger komplett umzulegen (Restbreite 8..10 mm).

K71)   An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende weitere Maßnahmen
       erforderlich:
       • die umgelegte Radhauskante ist ab oberhalb Radmitte nach hinten aufzuweiten,
       • die Blechlasche im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist nach oben zu biegen,
       • die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ab Oberkante auf einer Länge von
          100 mm auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen,
       • die Stehbolzen der Innenradradhausverkleidung (oberhalb Radmitte und der hintere) sind bis
          zum Mutterkopf zu kürzen.

K78)   Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
       notwendig:
       • die Radhausausschnittkanten ist von Stoßfängeroberkante bis 180 mm vor dem Schweller
          komplett umzulegen,
       • die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist der umgelegten
          Radhausausschnittkanten anzupassen,
       • die Filzinnenverkleidung ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, oder eng an
          das Innere Radhaus anzulegen.

K81)   An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
       auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu
       kürzen.

K83)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich.
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen
          und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen,
       • der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.

K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter der
         Radmitte sind zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
         umgelegte Radhauskante zu klemmen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50529 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000824-B0-021
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     10 / 10
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


K89)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die im Bereich der Radmitte befindliche Lasche (Kunststoff und Metall) zur Befestigung
         der Kunststoffradhauskante ist um 25 mm zu kürzen (hierdurch entfällt der
         Befestigungsniet),
       • die verbleibende Kunststoffradhauskante ist klebend an der Blechradhauskante zu
         befestigen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 3 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ DY-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH

Geschäftsstelle Essen, 11.06.2018