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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49602 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55079513 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ F 60528
Hersteller                        Borbet GmbH

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                      Borbet GmbH
                                  Hauptstraße 5
                                  59969 Hallenberg 3
                                  QM-Nr. 49020320911

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            F
Typ                               F 60528
Radgröße                          6 J x 15 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
100          F 60528 LK100 / Ø64,0-Ø56,1           4/100/56,1         40        590    2000

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49602
Herstellerzeichen                 BORBET
Radtyp und Ausführung             F 60528 (s.o.)
Radgröße                          6 J x 15 H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,5             60° Kegel      110                  28,5
S03       Mutter M12x1,5               60° Kegel      110                  -
S04       Schraube M14x1,25            60° Kegel      130                  30
S05       Schraube M14x1,25            60° Kegel      140                  30

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Honda
                                  Kia
                                  Mini/BMW
                                  Mitsubishi

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55079513 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ F 60528
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic            66-81         195/60R15   R37                              A12 A14 A19
EP1, -2, -4            66-81         205/55R15   A01 K42                          Flh S03
e11*98/14*
0173,0174,0188*..
Honda Civic            66-81         195/60R15   R37                              A12 A14 A19
EU5,-6,-7,-8,-9        66-81         205/55R15                                    Flh S03
e11*98/14*
0158-0161,0189*..
Honda Civic            55-92         185/55R15                                    A12 A14 A19
MB2, MB3, MB4          55-92         195/50R15                                    S03
e11*96/27*
0067,0068,0069*..
Honda Civic            63-77         185/55R15                                    A12 A14 A19
MB7                    63-77         195/50R15                                    S03
e11*96/27*0071*..
Honda Civic Aerod.     55,66,84      185/55R15                                    A12 A14 A19
MB8, MB9               55,66,84      195/50R15                                    S03
e11*96/79*0087*..,
e11*96/79*0088*..
Honda Civic Aerod.     85-92         185/55R15                                    A12 A14 A19
MC1                    85-92         195/50R15                                    S03
e11*96/79*0089*..
Honda Civic Aerod.     74-77         195/50R15                                    A12 A14 A19
MC3                    74-77         195/55R15                                    S03
e11*96/79*0091*..
Honda Civic Coupé      88-92         195/60R15   R37                              A14 A19 A30
EM2                    88-92         205/55R15                                    B03 Cpe S03
e6*98/14*0080*..
Honda Insight          65            175/65R15   A90 R37                          A14 A19 Flh
ZE2                    65            185/60R15   A01 A12 K1a K1b                  S03
e6*2001/116*0130*..
Honda Jazz             57,61         185/55R15   A30                              A14 A19 V15
GD1,GD5,GE2,GE3        57,61         195/50R15   A01 A12 K1a                      S03
e6*98/14*0088,87*..,   57,61         205/50R15   A01 A12 K1c K2b K42 K56 LK6
e6*2001/116*0101*..,
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz             66, 73        175/65R15                                    A12 A14 A19
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6    66, 73        185/60R15   A01 K1a                          S03
e6*2007/46*            66, 73        195/55R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
0010, 0011, 0013,      66, 73        195/60R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz             66, 73        175/65R15                                    A12 A14 A19
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6    66, 73        185/60R15   A01 K1a                          S03
e6*2001/116*           66, 73        195/55R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
0125, 0126, 0127,      66, 73        195/60R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
0128, 0131, 0132*..




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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55079513 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ F 60528
Hersteller                        Borbet GmbH

                                                                                    Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Jazz              75             185/60R15   K1c                               A01 A12 A14
GK                      75             195/55R15   K1c                               A19 Flh S03
e6*2007/46*0162*..      75             195/60R15   K1c
                        75             205/55R15   K1c
Honda Jazz Hybrid       65             175/65R15                                     A12 A14 A19
GP1                     65             185/60R15   A01 K1a                           S03
e6*2007/46*0012*..

Kia Sephia, Shuma       65-84,3        185/55R15   R37                               A12 A14 A19
FB                      65-84,3        195/50R15                                     Flh Sth S03
e4*96/27*0024*..,       65-84,3        195/55R15
e4*98/14*0024*..
- Shuma I/II, Spectra
Mini One, Cooper, -S    65-85          175/65R15                                     A12 A14 A19
Mini                    65-85          185/60R15                                     B03 Cbo Flh
e1*2001/116*            65-85          185/65R15                                     S04
0231*08-..              65-85          195/55R15
- ab MJ 2007            65-85          195/60R15
                        65-85          205/50R15   A01 K1a K1b K2b
                        65-85          205/55R15   A01 K1a K1b K2b
Mini One, Cooper, -S    55-90          175/65R15                                     A12 A14 A19
Mini-N, UKL-            55-90          185/60R15                                     B03 Car Cbo
C,/K,/L,/B-L, -N1       55-90          185/65R15                                     Cpe Flh S05
e1*2001/116*0343*..;    55-90          195/55R15   A01 K2b
e1*2007/46*             55-90          195/60R15   A01 K2b
0369, 0370, 0593*..     55-90          205/50R15   A01 K2b
e1*2007/46*0371*00-     55-90          205/55R15   A01 K2b
09,
e24*2007/46*0023*..
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupè/Roadster
Mini One, Cooper, -S  55-85            175/65R15                                     A12 A14 A19
R50, Mini             55-85            185/60R15                                     B03 Cbo Flh
e1*98/14*0168*..,     55-85            185/65R15                                     S02
e1*2001/116*          55-85            195/55R15
0231*00-07            55-85            195/60R15
- bis MJ 2006         55-85            205/50R15   A01 K1a K1b K2b
                      55-85            205/55R15   A01 K1a K1b K2b
Mitsubishi Space Star 52, 59           165/55R15                                     A12 A14 A19
A00, Z30              52, 59           165/60R15                                     A58 Flh S03
e1*2007/46*0951*..;   52, 59           175/50R15   A01 K6r
e1*2001/116*0271*18- 52, 59            175/55R15   A01 K6r
..                    52, 59           195/45R15   A01 K6r


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.



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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55079513 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ F 60528
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49602 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55079513 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ F 60528
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                          Seite 5 von 7
B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49602 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55079513 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ F 60528
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                 Seite 6 von 7
K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   175/55R15      195/50R15
Nr.   2   185/55R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   205/55R15      225/50R15
Nr.   5   205/65R15      225/60R15
Nr.   6   235/70R15      275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 4. November 2015 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49602 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55079513 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ F 60528
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                        Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 4. November 2015




Coen                                                                                  00238438.DOC




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