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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49602 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55079513 (9. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ F 60528
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                         Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Borbet GmbH
                                Hauptstraße 5
                                59969 Hallenberg-Hesborn
                                QM-Nr. 49 02 0231709

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          F
Typ                             F 60528
Radgröße                        6 J x 15 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                  Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                  (mm)
Lk 100       F 60528 Lk 100 / Ø64 - Ø57,1         4/100/57,1          40         590    2000

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49602
Herstellerzeichen               BORBET
Radtyp und Ausführung           F 60528 (s.o.)
Radgröße                        6 J x 15 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund         Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°    110                      28,5               5254
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°    110                      30                 5215

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Seat
                                Skoda
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55079513 (9. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ F 60528
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Mii                44, 50, 55   165/60R15                                    A12 A14 A19
AA, AAN                 44, 50, 55   165/65R15                                    F16 Flh NoE
e13*2007/46*1168*..;    44, 50, 55   175/55R15                                    V15 S02
e13*2007/46*1183*..     44, 50, 55   175/60R15
                        44, 50, 55   185/55R15
                        44, 50, 55   195/50R15   A01 K1a K2b
                        44, 50, 55   195/55R15   A01 K1a K2b K3m
                        44, 50, 55   205/50R15   A01 K2b R03
Seat Mii electric       61           165/60R15                                    A12 A14 A19
AA                      61           165/65R15                                    F16 Flh V15
e13*2007/46*1168*..     61           175/55R15                                    S02
- Elektro               61           175/60R15
                        61           185/55R15
                        61           195/50R15   A01 K1a K2b
                        61           195/55R15   A01 K1a K2b K3m
                        61           205/50R15   A01 K2b R03
Skoda Citigo            44, 50, 55   165/60R15                                    A12 A14 A19
AA, AAN                 44, 50, 55   165/65R15                                    F16 Flh NoE
e13*2007/46*1169*..;    44, 50, 55   175/55R15                                    V15 S02
e13*2007/46*1184*..     44, 50, 55   175/60R15
- incl. Facelift 2017   44, 50, 55   185/55R15
                        44, 50, 55   195/50R15   A01 K1a K2b
                        44, 50, 55   195/55R15   A01 K1a K2b K3m
                        44, 50, 55   205/50R15   A01 K2b R03
Skoda Citigo E IV       61           165/60R15                                    A12 A14 A19
AA                      61           165/65R15                                    F16 Flh V15
e13*2007/46*1169*..     61           175/55R15                                    S02
- Elektro               61           175/60R15
                        61           185/55R15
                        61           195/50R15   A01 K1a K2b
                        61           195/55R15   A01 K1a K2b K3m
                        61           205/50R15   A01 K2b R03
VW cross UP!            55, 66       165/60R15                                    A12 A14 A19
AA                      55, 66       165/65R15                                    F16 Flh KMV
e13*2007/46*1167*..     55, 66       175/55R15                                    S02
- incl. Facelift 2016   55, 66       175/60R15
                        55, 66       185/55R15
                        55, 66       195/50R15
                        55, 66       195/55R15   A01 K3m
VW e-UP!                60,61        165/60R15                                    A12 A14 A19
AA, AAN                 60,61        165/65R15                                    F16 Flh V15
e13*2007/46*1167*..;    60,61        175/55R15                                    S02
e13*2007/46*1182*..     60,61        175/60R15
- incl. Facelift 2016   60,61        185/55R15
- Elektro               60,61        195/50R15   A01 K1a K2b
                        60,61        195/55R15   A01 K1a K2b K3m
                        60,61        205/50R15   A01 K2b R03




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49602 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55079513 (9. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ F 60528
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Lupo                 37-77        195/45R15                                           A12 A14 A19
6X, 6E                                                                                   N3L S01
e1*97/27,98/14,
2001/116*
0085,0114*..
VW UP!               44-66           165/60R15                                           A12 A14 A19
AA, AAN              44-66           165/65R15                                           F16 Flh NoE
e13*2007/46*1167*..; 44-66           175/55R15                                           Npf V15 S02
e13*2007/46*1182*..  44-66           175/60R15
- incl. Facelift 201644-66           185/55R15
                     44-66           195/50R15     A01 K1a K2b
                     44-66           195/55R15     A01 K1a K2b K3m
                     44-66           205/50R15     A01 K2b R03
VW UP! GTI           85              165/60R15     M+S                                   A12 A14 A19
AA                   85              165/65R15     M+S                                   F16 Flh NoE
e13*2007/46*1167*20- 85              175/55R15     M+S                                   S02
..                   85              175/60R15     M+S
                     85              185/55R15     M+S
                     85              195/50R15     M+S
                     85              195/55R15     A01 K3m M+S



Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49602 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55079513 (9. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ F 60528
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                      Seite 4 von 6

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49602 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55079513 (9. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ F 60528
Hersteller                        Borbet GmbH

                                                                                   Seite 5 von 6
K3m An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung im Bereich des Motorschutzes (bei
Lenkeinschlag vor Radmitte) um 5 mm nach innen dauerhaft zu verformen (z.B. Erwärmen) bzw. die
Radhausinnenverkleidung in diesem Bereich zu entfernen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S       Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

N3L     Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter
Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und
somit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig.

NoE       Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse     Hinterachse

Nr.   1   175/55R15       195/50R15
Nr.   2   185/55R15       205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15       205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   205/55R15       225/50R15
Nr.   5   205/65R15       225/60R15
Nr.   6   235/70R15       275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 27. März 2024 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49602 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55079513 (9. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ F 60528
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                        Seite 6 von 6

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 27. März 2024




Wagner                                                                00425295.DOC




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