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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49489 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55062613 (8. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ F 65635
               Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 6

               Auftraggeber                    Borbet GmbH
                                               Hauptstraße 5
                                               59969 Hallenberg-Hesborn
                                               QM-Nr. 49 02 0231709

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          F
               Typ                             F 65635
               Radgröße                        6,5 J x 16 H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               100          F 65635 LK100 / Ø64-Ø57,1 *         4/100/57,1          38         590    2000

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      49489
               Herstellerzeichen               BORBET
               Radtyp und Ausführung           F 65635 (s.o.)
               Radgröße                        6,5 J x 16 H2
§22 49489*14




               Einpresstiefe                   ET (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                      28,5               5254
               S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                      30                 5215

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Seat
                                               Skoda
                                               Volkswagen

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49489 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55062613 (8. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ F 65635
               Hersteller                       Borbet GmbH

                                                                                                Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Seat Arosa              37-74         195/40R16   T76                             A12 A14 A19
               6H, 6HS                 37-74         195/45R16   A01 G01 K25 K2b K42             S01
               e1*95/54*,
               98/14*0049*..,
               e9*98/14*0037*..
               Seat Mii                44, 50, 55    185/50R16   A01 K1a K2b                     A12 A14 A19
               AA, AAN                 44, 50, 55    195/45R16                                   F16 Flh NoE
               e13*2007/46*1168*..;    44, 50, 55    205/45R16   A01 K1a K2b                     V16 S02
               e13*2007/46*1183*..
               Seat Mii electric       61            185/50R16   A01 K1a K2b                     A12 A14 A19
               AA                      61            195/45R16                                   F16 Flh V16
               e13*2007/46*1168*..     61            205/45R16   A01 K1a K2b                     S02
               - Elektro
               Skoda Citigo            44, 50, 55    185/50R16   A01 K1a K2b                     A12 A14 A19
               AA, AAN                 44, 50, 55    195/45R16                                   F16 Flh NoE
               e13*2007/46*1169*..;    44, 50, 55    205/45R16   A01 K1a K2b                     V16 S02
               e13*2007/46*1184*..
               - incl. Facelift 2017
§22 49489*14




               Skoda Citigo E IV       61            185/50R16   A01 K1a K2b                     A12 A14 A19
               AA                      61            195/45R16                                   F16 Flh V16
               e13*2007/46*1169*..     61            205/45R16   A01 K1a K2b                     S02
               - Elektro
               VW cross UP!            55, 66        185/50R16                                   A12 A14 A19
               AA                      55, 66        195/45R16                                   F16 Flh KMV
               e13*2007/46*1167*..     55, 66        205/45R16                                   V16 S02
               - incl. Facelift 2016
               VW e-UP!                60,61         185/50R16   A01 K1a K2b                     A12 A14 A19
               AA, AAN                 60,61         195/45R16                                   F16 Flh V16
               e13*2007/46*1167*..;    60,61         205/45R16   A01 K1a K2b                     S02
               e13*2007/46*1182*..
               - incl. Facelift 2016
               - Elektro
               VW Lupo                 37-77         195/40R16   T76                             A12 A14 A19
               6X, 6E                                                                            N3L S01
               e1*97/27,98/14,
               2001/116*
               0085,0114*..
               VW UP!                  44-66         185/50R16   A01 K1a K2b                     A12 A14 A19
               AA, AAN                 44-66         195/45R16                                   F16 Flh NoE
               e13*2007/46*1167*..;    44-66         205/45R16   A01 K1a K2b                     Npf V16 S02
               e13*2007/46*1182*..
               - incl. Facelift 2016
               VW UP! GTI              85            185/50R16   M+S                             A12 A14 A19
               AA                      85            195/45R16   M+S                             F16 Flh NoE
               e13*2007/46*1167*20-    85            205/45R16   M+S                             S02
               ..




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49489 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55062613 (8. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ F 65635
               Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 6


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
§22 49489*14




               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
               gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination
               nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55062613 (8. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ F 65635
               Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 6

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
§22 49489*14




               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
               Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49489 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55062613 (8. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ F 65635
               Hersteller                       Borbet GmbH

                                                                                                         Seite 5 von 6
               N3L     Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter
               Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und
               somit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig.

               NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
               usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T76    Reifen (LI 76) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslast bis 800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
§22 49489*14




                        Vorderachse     Hinterachse

               Nr. 1    185/50R16       205/45R16
               Nr. 2    185/60R16       205/55R16
               Nr. 3    195/40R16       215/35R16
               Nr. 4    195/45R16       215/40R16, 225/40R16
               Nr. 5    195/50R16       215/45R16
               Nr. 6    205/45R16       225/40R16
               Nr. 7    205/50R16       225/45R16
               Nr. 8    205/55R16       225/50R16, 245/45R16
               Nr. 9    205/60R16       225/55R16
               Nr. 10   215/40R16       225/40R16, 245/35R16
               Nr. 11   215/55R16       235/50R16
               Nr. 12   225/40R16       245/35R16
               Nr. 13   225/50R16       245/45R16
               Nr. 14   225/55R16       245/50R16
               Nr. 15   225/60R16       245/55R16

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 13. September 2024 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49489 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55062613 (8. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ F 65635
               Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 6


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2013.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 13. September 2024
§22 49489*14




               Wagner                                                        00434973.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               Hinweisblatt „Radabdeckung“

               Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
               Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
               erhältlich sind, gem. den Auflagen

               K1a, K1b, K1c und
               K2a, K2b, K2c

               hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
               kleben.

                                                           Vorderachse
§22 49489*14




               Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                           Hinterachse




               Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte