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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49489 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55062613 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ F 65635
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                          Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Borbet GmbH
                                Hauptstraße 5
                                59969 Hallenberg-Hesborn
                                QM-Nr. 49 02 0231709

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          F
Typ                             F 65635
Radgröße                        6,5 J x 16 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/ Loch-      Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                          kreis- (mm)/ Mit-    tiefe       last   (mm)
                                                 tenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
100          F 65635 LK100 / Ø64-Ø56,1           4/100/56,1           45          590    2000

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49489
Herstellerzeichen               BORBET
Radtyp und Ausführung           F 65635 (s.o.)
Radgröße                        6,5 J x 16 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungs-    Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      mittel
S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                       -                   5308
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                       30                  5260
S03   Schraube M14x1,25        Kegel 60°   140                       30                  5278
S04   Schraube M14x1,25        Kegel 60°   130                       30                  5278

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Honda
                                Mini/BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55062613 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ F 65635
Hersteller                        Borbet GmbH

                                                                                       Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic (VII)        66-81         195/50R16    R37                                 A12 A14 A19
EP1, -2, -4              66-81         205/50R16                                        Flh S01
e11*98/14*
0173,0174,0188*..
Honda Civic (VII)        66-81         195/50R16    R37                                 A12 A14 A19
EU5,-6,-7,-8,-9          66-81         205/50R16                                        Flh S01
e11*98/14*
0158-0161,0189*..
Honda Civic (VII) Cou-   88-92         195/50R16    R37                                 A12 A14 A19
pé                       88-92         205/50R16                                        Cpe S01
EM2
e6*98/14*0080*..
Honda Insight            65            185/55R16                                        A12 A14 A19
ZE2                                                                                     Flh S01
e6*2001/116*0130*..
Honda Jazz (I)           57,61         195/45R16                                        A12 A14 A19
GD1,GD5,GE2,GE3          57,61         205/45R16    A01 LK6                             X51 S01
e6*98/14*0088,87*..,     57,61         205/45R16    Z15
e6*2001/116*0101*..,
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz (II)          66, 73        185/55R16    K1a                                 A01 A12 A14
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        195/50R16    K1c K2b                             A19 S01
e6*2001/116*             66, 73        205/45R16    K1a
0125, 0126, 0127,        66, 73        205/50R16    K1c K2b K3b K5a K6a
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz (II)          66, 73        185/55R16    K1a                                 A01 A12 A14
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        195/50R16    K1c K2b                             A19 S01
e6*2007/46*              66, 73        205/45R16    K1a
0010, 0011, 0013,        66, 73        205/50R16    K1c K2b K3b K5a K6a
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz (III)         75, 96        185/55R16                                        A12 A14 A19
GK                       75, 96        195/50R16    A01 K1c                             Flh KOV S01
e6*2007/46*0162*..       75, 96        205/50R16    A01 K1c
- incl. Facelift 2018
Honda Jazz (IV)          72            185/55R16    A90                                 A14 A19 A58
GR                       72            195/50R16    A01 A12 K1a K1b K2b                 Flh KOV S01
e6*2007/46*0415*..
- Hybrid
Honda Jazz Crosstar      72            185/60R16    A91                                 A14 A19 A58
(IV)                                                                                    Flh KMV S01
GR
e6*2007/46*0415*..
- Hybrid
Honda Jazz Hybrid (II)   65            185/55R16    K1a                                 A01 A12 A14
GP1                                                                                     A19 S01
e6*2007/46*0012*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49489 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55062613 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ F 65635
Hersteller                       Borbet GmbH

                                                                                      Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mini One, Cooper, -S    65-160        195/55R16                                        A12 A14 A19
Mini                    65-160        205/50R16    A01 K1a K1b K2b                     Cbo Flh S04
e1*2001/116*            65-85         195/50R16    R37
0231*08-..              65-85         205/45R16    A01 K2b
- ab MJ 2007
Mini One, Cooper, -S    55-147        185/55R16    M+S                                 A12 A14 A19
Mini-N, UKL-            55-147        195/50R16    A01 K2b M+S                         Car Cbo Cpe
C,/K,/L,/B-L, -N1       55-147        195/55R16    A01 K2b                             Flh S03
e1*2001/116*0343*..;    55-147        205/50R16    A01 K2b
e1*2007/46*             55-90         185/50R16
0369, 0370, 0593*..     55-90         185/55R16
e1*2007/46*0371*00-     55-90         195/50R16    A01 K2b
09,                     55-90         205/45R16
e24*2007/46*0023*..
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupé/Roadster
Mini One, Cooper, -S    55-160        195/55R16                                        A12 A14 A19
R50, Mini               55-160        205/50R16    A01 K1a K1b K2b                     Cbo Flh S02
e1*98/14*0168*..,       55-85         195/50R16    R37
e1*2001/116*            55-85         205/45R16    A01 K2b
0231*00-07
- bis MJ 2006

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49489 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55062613 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ F 65635
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
nier, Variant, …).

Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
rio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
pé.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49489 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55062613 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ F 65635
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                    Seite 5 von 6
Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K3b     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49489 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55062613 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ F 65635
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                         Seite 6 von 6
S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

X51     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 240 mm (belüftet) an Achse1.

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 13. Dezember 2022 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 13. Dezember 2022




Wagner                                                                 00401502.DOC JR-BW




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