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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50398 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55059315 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5J x17H2 Typ F2 65741
Hersteller                        Borbet GmbH

                                                                                           Seite 1 von 6

Auftraggeber                      Borbet GmbH
                                  Hauptstraße 5
                                  59969 Hallenberg 3
                                  QM-Nr. 49020320911

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            F2
Typ                               F2 65741
Radgröße                          6,5J x17H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                             kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                    tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
114,3        F2 65741 LK114,3 / Ø72,5 - Ø60,1       5/114,3/60,1        45          650    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50398
Herstellerzeichen                 BORBET
Radtyp und Ausführung             F2 65741 (s.o.)
Radgröße                          6,5J x17H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5               60° Kegel      110                    -
S03       Schraube M12x1,5             60° Kegel      90                     28,5
S04       Mutter M12x1,25              60° Kegel      140                    -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Suzuki
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55059315 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 6,5J x17H2 Typ F2 65741
Hersteller                          Borbet GmbH

                                                                                        Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki Kizashi            131            215/50R17   A33                                 A14 A21 A57
FR                        131            215/55R17   A33                                 Lim S04
e4*2007/46*0142*..        131            225/50R17   A91
Suzuki SX4 S-Cross        88             205/50R17   A33                                 A14 A21 A57
JY                        88             205/55R17   A90                                 S03
e4*2007/46*               88             215/50R17   A90
0779*00-03                88             225/50R17   A01 A12 K1b
Suzuki Swift Sport        100            195/45R17   A91                                 A14 A21 A58
NZ                        100            205/45R17   A01 A12 G01                         Flh S03
e4*2007/46*0155*..
Suzuki Vitara             88, 103        215/50R17   A91                                 A14 A21 A57
LY                        88, 103        215/55R17   A91                                 S03
e4*2007/46*0928*..        88, 103        215/60R17   A01 A12 G01
                          88, 103        225/50R17   A12
                          88, 103        225/55R17   A01 A12 G01
Toyota Auris (I)          66-108         205/50R17                                       A12 A14 A21
E15J, E15UT..                                                                            Flh S02
e11*2001/116*0299*..;
0305*00-13;
e11*2007/46*0167*..;
0019*00-03
- incl. Facelift 2010
Toyota Auris (II)         82 - 97        205/50R17   A91                                 A14 A21 A58
E15UT(a), E15UTN(a)                                                                      Car F24 Flh
e11*2001/116*                                                                            S02
0305*14-..;
e11*2007/46*
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015
Toyota Auris (II)         66, 73, 85     205/50R17   A91                                 A14 A21 A58
E15UT(a), E15UTN(a)                                                                      Car F23 Flh
e11*2001/116*                                                                            S02
0305*14-..;
e11*2007/46*
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015
Toyota Auris Hybrid(II)   73             205/50R17   A91                                 A14 A21 A58
HE15U(a)                                                                                 Car F24 Flh
e11*2007/46*                                                                             S02
0018*05-..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015
Toyota Avensis            82-112         205/55R17   A13 R37                             A14 A21 Car
T27, /-MS1                82-112         215/50R17   A13 R37                             Lim S02
e11*2001/116*0331*.;      82-112         215/55R17   A13
e11*2007/46*0236*..       82-112         225/50R17   A33
- incl. Facelift
2012+2015


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50398 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55059315 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6,5J x17H2 Typ F2 65741
Hersteller                         Borbet GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6

Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Corolla           66, 73, 97     205/50R17   A91                                 A14 A21 A58
E15EJ                                                                                   F23 Lim S02
e11*2001/116*
0304*09-..
- ab Modell 2014 (E18)
Toyota Prius Plus        73             205/50R17                                       A12 A14 A21
XW4(a), XW3(a)           73             205/55R17                                       Car Z16 S02
e11*2007/46*0157*..;     73             215/50R17
e11*2001/116*0264*
- Business, Comfort
Toyota RAV4 (III)        100-130        225/65R17                                       A13 A14 A21
XA3(a)                                                                                  A57 B03 KMV
e6*2001/116*                                                                            S02
0105*00-08
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4 (IV)         91-112         225/65R17   A12                                 A14 A21 A57
XA3(a)                                                                                  LT3 S02
e6*2001/116*
0105*09-13
- ab Modell 2013
Toyota RAV4 (IV)         105, 112       225/65R17   A12                                 A14 A21 A57
XA3(a)                                                                                  LT3 S02
e6*2001/116*
0105*14-..
- ab Facelift 2016

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50398 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55059315 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5J x17H2 Typ F2 65741
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50398 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55059315 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5J x17H2 Typ F2 65741
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                   Seite 5 von 6
F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LT3    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
225/65R17 ww. 225/60R18. (z.Zt nicht für Ausstattungsvariante "Edition", "Executive", "Lounge" und
"VIP")

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 30. August 2016 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50398 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55059315 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5J x17H2 Typ F2 65741
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                       Seite 6 von 6
Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 30. August 2016




Coen

BW/CC                                                                                 00255960.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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