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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50684 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55104615 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6J x 16H2 Typ F2 60636
Hersteller                        Borbet GmbH

                                                                                           Seite 1 von 6

Auftraggeber                      Borbet GmbH
                                  Hauptstraße 5
                                  59969 Hallenberg-Hesborn
                                  QM-Nr. 49020320911

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            F2
Typ                               F2 60636
Radgröße                          6J x 16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                             kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                    tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
100          F2 60636 LK100 / Ø64,0 - Ø56,1         5/100/56,1          38          640    2000

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50684
Herstellerzeichen                 BORBET
Radtyp und Ausführung             F2 60636 (s.o.)
Radgröße                          6J x 16H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,25              60° Kegel      90                     -
S03       Schraube M14x1,5             60° Kegel      110                    28,5
S04       Mutter M12x1,25              60° Kegel      100                    -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        MG Rover
                                  Subaru

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55104615 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6J x 16H2 Typ F2 60636
Hersteller                       Borbet GmbH

                                                                                     Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Rover 75, MG ZT        85-130         205/55R16   K1c K2b R37                         A01 A12 A19
RJ, J                  85-130         205/60R16   K1a K2b K56 R37                     A99 B03 Lim
e11*98/14*0111*..,     85-130         215/55R16   K1c K2b K42 K56                     S03
e11*2001/116*0111*.
Rover 75, MG ZT-T      85-130         205/55R16   K1c K2b R37 T91                     A01 A12 A19
RJ, J                  85-130         205/60R16   K1a K2b R37                         A99 B03 Car
e11*98/14*0111*..,     85-130         215/55R16   K1c K2b                             S03
e11*2001/116*0111*.
- Tourer/Kombi
Subaru Forester        90             215/55R16   R37                                 A12 A19 A99
SF                     90             215/60R16                                       B03 S02
e13*96/79*0029*..,
e13*98/14*0029*..
Subaru Forester        90-125         215/55R16   R37                                 A12 A19 A99
SFS                    90-125         215/60R16                                       B03 S02
e1*97/27*0088*..,
e1*98/14*0088*..
Subaru Forester        90-116         205/60R16   A13 R09                             A19 A99 B03
SG, SGS, SGG           90-116         205/65R16   A13 R09                             S02
e13*98/14*0087*..,     90-116         215/55R16   A12 R37
e1*2001/116*0209*..,   90-116         215/60R16   A12
e11*2001/116*0242*.
Subaru Forester        104-110        205/60R16   A33 R37                             A19 A99 B03
SH, SHS, SHLPG         104-110        205/65R16   A33 R37                             Car S04
e13*2001/116*0982*0    104-110        215/60R16   A12 R37
0-08;                  104-110        215/65R16   A12
e1*2001/116*0485*..,   104-110        225/60R16   A12
e24*2007/46*0007*..
Subaru Impreza         79, 110        195/60R16   T89                                 A12 A19 A99
G3, G3S                79, 110        205/55R16   A01 K1c                             Flh KOV Z15
e1*2001/116*0438*..,   79, 110        215/50R16   A01 K1c K2b K42                     S04
e1*2001/116*0460*..    79, 110        215/55R16   A01 K1c K2b K42
Subaru Impreza         84             195/60R16   A33                                 A19 A99 B03
G4                     84             205/55R16   A90                                 Flh S04
e1*2007/46*0597*..     84             215/55R16   A01 A12 K6d
Subaru Impreza         70-118         195/50R16   K42 R37 T84 T88 Z49                 A01 A12 A19
GD/GG ww GD/GGS        70-118         195/55R16   K42 R37 T87 Z49                     A99 B03 Car
e1*98/14*0145*..,      70-118         205/50R16   K42 R37 T87 Z49                     S02
e1*98/14*0163*..       70-118         205/55R16   K42 Z49
- Kombi                70-118         215/50R16   K1c K42 Z49
Subaru Impreza         70-118         195/50R16   A13 R37 T84 T88                     A19 A99 B03
GD/GG ww GD/GGS        70-118         195/55R16   A13 R37                             Sth S02
e1*98/14*0145*..,      70-118         205/50R16   A13 R37
e1*98/14*0163*..       70-118         205/55R16   A12
- Limousine            70-118         215/50R16   A01 A12 K42 Z49




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50684 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55104615 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6J x 16H2 Typ F2 60636
Hersteller                       Borbet GmbH

                                                                                        Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Subaru Legacy          101-127        195/55R16     A13 T87 X06                           A19 A99 B03
BL/BP, -S, -G          101-127        195/60R16     A12 R37 T89                           Car Lim X26
e1*2001/116*0228*..,   101-127        205/50R16     A12 R09 T87 T91                       S02
e1*2001/116*0256*..,   101-127        205/55R16     A12 T88 T91
e11*2001/116*0240*.    101-127        205/60R16     A12 R09

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50684 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55104615 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6J x 16H2 Typ F2 60636
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                      Seite 4 von 6
A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50684 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55104615 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6J x 16H2 Typ F2 60636
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                    Seite 5 von 6
Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
fenheck.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X06      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X26     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Outback.

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung).

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 17. Oktober 2017 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50684 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55104615 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6J x 16H2 Typ F2 60636
Hersteller                     Borbet GmbH

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 17. Oktober 2017




Coen

BW/CC                                                                                00281296.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim