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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50684 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55104615 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6J x 16H2 Typ F2 60636
Hersteller                        Borbet GmbH

                                                                                           Seite 1 von 6

Auftraggeber                      Borbet GmbH
                                  Hauptstraße 5
                                  59969 Hallenberg-Hesborn
                                  QM-Nr. 49020320911

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            F2
Typ                               F2 60636
Radgröße                          6J x 16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                             kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                    tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
114,3        F2 60636 LK114,3 / Ø72,5 - Ø60,1       5/114,3/60,1        45          640    2000

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50684
Herstellerzeichen                 BORBET
Radtyp und Ausführung             F2 60636 (s.o.)
Radgröße                          6J x 16H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,25              60° Kegel      90                     -
S03       Mutter M12x1,5               60° Kegel      110                    -
S04       Schraube M12x1,5             60° Kegel      100                    28,5
S05       Schraube M12x1,5             60° Kegel      90                     28,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Fiat
                                  Suzuki
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55104615 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6J x 16H2 Typ F2 60636
Hersteller                        Borbet GmbH

                                                                                      Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici             79-99,2        205/55R16   A39 R37                             A19 A57 A99
FY                      79-99,2        205/60R16   A39                                 Flh KMV S04
e4*2001/116*0106*..     79-99,2        215/55R16   A12
Suzuki SX4              66-99,2        205/55R16   A39 R37                             A19 A58 A99
EY                      66-99,2        205/60R16   A39                                 Flh KOV S04
e4*2001/116*0105*..;    66-99,2        215/55R16   A12
e4*2007/46*0284*..
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4              66-99,2        205/55R16   A39 R37                             A19 A57 A99
EY                      66-99,2        205/60R16   A39                                 Flh KMV S04
e4*2001/116*0105*..;    66-99,2        215/55R16   A12
e4*2007/46*0284*..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4              79,82,88       205/60R16   A39                                 A19 A58 A99
GY                      79,82,88       215/55R16   A12                                 Flh KOV S02
e4*2001/116*0124*..;
e4*2007/46*0291*..
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4              79,82,88       205/60R16   A39                                 A19 A57 A99
GY                      79,82,88       215/55R16   A12                                 Flh KMV S02
e4*2001/116*0124*..;
e4*2007/46*0291*..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4              79, 88         195/60R16   A39                                 A19 A58 A99
GY                      79, 88         205/55R16   A12                                 Lim S02
e4*2001/116*0124*..     79, 88         205/60R16   A01 A12 G03
- Limousine             79, 88         205/60R16   A12 R09
                        79, 88         215/50R16   A12
                        79, 88         215/55R16   A12
Suzuki SX4 S-Cross      88             205/60R16   A11                                 A19 A57 A99
JY                      88             215/55R16   A33                                 S05
e4*2007/46*             88             225/55R16   A12
0779*00-03
Suzuki Swift Sport      92             195/50R16                                       A12 A19 A58
MZ                                                                                     A99 Flh S04
e4*2001/116*0090*..
Suzuki Swift Sport      100            195/50R16   A91                                 A19 A58 A99
NZ                      100            205/50R16   A01 A12 K6d K6g                     Flh S05
e4*2007/46*0155*..
Toyota Auris (I)        66-97          195/55R16   T87                                 A19 A33 A99
E15J, E15UT..           66-97          205/55R16                                       B03 Flh Z15
e11*2001/116*0299*..;                                                                  S03
0305*00-13;
e11*2007/46*0167*..;
0019*00-03
- incl. Facelift 2010


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50684 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55104615 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6J x 16H2 Typ F2 60636
Hersteller                        Borbet GmbH

                                                                                      Seite 3 von 6

Handelsbezeichnung        kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Auris (II)         82, 85, 97   195/55R16   A33                                 A19 A58 A99
E15UT(a), E15UTN(a)       82, 85, 97   195/60R16   A33                                 Car F24 Flh
e11*2001/116*             82, 85, 97   205/55R16   A91                                 Z15 S03
0305*14-..;
e11*2007/46*
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015
Toyota Auris (II)         66, 73, 85   195/55R16   A33                                 A19 A58 A99
E15UT(a), E15UTN(a)       66, 73, 85   195/60R16   A33                                 Car F23 Flh
e11*2001/116*             66, 73, 85   205/55R16   A91                                 Z15 S03
0305*14-..;
e11*2007/46*
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015
Toyota Auris Hybrid (I)   73           195/55R16                                       A19 A33 A99
HE15U(a)                  73           205/55R16                                       B03 Flh S03
e11*2007/46*
0018*00-04
Toyota Auris Hybrid(II)   73           195/55R16   A33                                 A19 A58 A99
HE15U(a)                  73           195/60R16   A33                                 Car F24 Flh
e11*2007/46*              73           205/55R16   A91                                 Z15 S03
0018*05-..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015
Toyota Corolla            66, 73, 97   195/55R16   A33                                 A19 A58 A99
E15EJ                     66, 73, 97   195/60R16   A33                                 F23 Lim Z15
e11*2001/116*             66, 73, 97   205/55R16   A91                                 S03
0304*09-..
- ab Modell 2014 (E18)
Toyota Corolla            66-97        195/55R16   T87                                 A19 A33 A99
E15EJ, E15ES              66-97        205/55R16                                       B03 Sth Z15
e11*2001/116*                                                                          S03
0304*00-08;
e11*2001/116*0314*.

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50684 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55104615 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6J x 16H2 Typ F2 60636
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A39     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.


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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55104615 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6J x 16H2 Typ F2 60636
Hersteller                      Borbet GmbH

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B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

F23     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50684 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55104615 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6J x 16H2 Typ F2 60636
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                    Seite 6 von 6
Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
fenheck.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 17. Oktober 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 17. Oktober 2017




Coen

BW/CC                                                                                   00281300.DOC




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