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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54465 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001270-B0-021
               Anlage-Nr. :                26
               Seite :                     1/8
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  GTX 80940


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                 GTX 80940
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                            BORBET
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           Lk 114,3
               Radausführungskennz.:                                    Lk 114,3
               Radgröße:                                                8Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
               Lochzahl:                                                    5
               Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
§22 54465*01




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø64,1
               geprüfte Radlast: *)                                      765 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2260 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   HONDA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            5322        110 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            5322        120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54465 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001270-B0-021
               Anlage-Nr. :                26
               Seite :                     2/8
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  GTX 80940


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               CU1                            e6*2001/116*0113*..
               CU2                            e6*2001/116*0114*..
               CU3                            e6*2001/116*0115*..
               CW1                            e6*2001/116*0120*..
               CW2                            e6*2001/116*0121*..
               CW3                            e6*2001/116*0122*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 148     Honda Accord            225/35R19                          A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)      A93) G3N) N235) T88)               BF1) K01)

                                                        225/40R19
                                                        N235)

                                                        235/35R19
                                                        K04)

                                                        245/35R19
                                                        K04)
§22 54465*01




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FK1                             e11*2001/116*0255*..
               FK2                             e11*2001/116*0256*..
               FK3                             e11*2001/116*0257*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               73 bis 110      Honda Civic, Honda Civic 215/35R19                         A01) bis A10)
                               Tourer                                                     BF1) E45) K60) K61) T85)
                               (ab Modelljahr 2012)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FC                              e11*2007/46*3633*..
               FK                              e6*2007/46*0256*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 134      Honda Civic 4dr          215/35R19                         A02) bis A10)
                               (4-türig)                A93)                              BF1)

                                                        225/35R19
                                                        A93a)

                                                        235/35R19

                                                        245/30R19
                                                        A01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54465 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001270-B0-021
               Anlage-Nr. :                26
               Seite :                     3/8
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  GTX 80940


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FC                              e11*2007/46*3633*..
               FK                              e6*2007/46*0256*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 134      Honda Civic 5dr          215/35R19                          A02) bis A10)
                               (5-türig)                A93) N225)                         BF1)

                                                        215/35R19 M+S
                                                        A93)

                                                        225/35R19
                                                        A93a) N235)

                                                        225/35R19 M+S
                                                        A93a)

                                                        235/35R19
                                                        A01) K04)

                                                        245/30R19
§22 54465*01




                                                        A01) K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FE                            e6*2018/858*00064*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               105             Honda Civic            235/35R19                            A01) bis A10)
                                                                                           BF2) K04)

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               RE5                              e11*2001/116*0301*..
               RE6                              e11*2001/116*0302*..
               RE7                              e11*2001/116*0322*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               103 bis 122     Honda CR-V                235/50R19                         A01) bis A10)
                               (beim Typ RE5 nur                                           BF1) E46) K01)
                               zulässig bis EG-          245/45R19
                               Genehmigungs-Nr.:
                               e11*2001/116*0301*05; 255/45R19
                               beim Typ RE6 nur
                               zulässig bis EG-
                               Genehmigungs-Nr.:
                               e11*2001/116*0302*05)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54465 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001270-B0-021
               Anlage-Nr. :                26
               Seite :                     4/8
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  GTX 80940


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               RE5                             e11*2001/116*0301*..
               RE6                             e11*2001/116*0302*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 118      Honda CR-V               225/45R19                         A02) bis A10)
                               (ab Modelljahr 2013;     A94)                              BF1) E46a)
                               Typ RE5 nur zulässig
                               ab EG-Genehmigungs-Nr. 225/55R19
                               e11*2001/116*0301*06; A01) K01)
                               Typ RE6 nur zulässig
                               ab EG-Genehmigungs-Nr. 235/45R19
                               e11*2001/116*0302*06) A01) A94) K01)

                                                        235/50R19
                                                        A01) K01) K04)

                                                        245/45R19
                                                        A01) K01)

                                                        255/45R19
§22 54465*01




                                                        A01) K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               RW                            e6*2007/46*0265*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               107 bis 142     Honda CR-V, CR-V       235/50R19                           A01) bis A10)
                               Hybrid                 A93a)                               A11) BF2) K01)

                                                        235/55R19
                                                        A93a)

                                                        245/50R19
                                                        K04)

                                                        255/50R19
                                                        K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               ZF1                           e11*2007/46*0100*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 89       Honda CR-Z             225/30R19                           A01) bis A10)
                                                                                          A11) BF1) K01) K04) K56)
                                                                                          K58)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               ZC                            e6*2007/46*0425*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               60              Honda e                225/30R19                           A01) bis A10)
                                                                                          A94) BF1) K01) T84)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54465 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001270-B0-021
               Anlage-Nr. :                26
               Seite :                     5/8
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  GTX 80940


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               RU                            e6*2007/46*0158*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 96       Honda HR-V             225/35R19                          A01) bis A10)
                                                      A93a) K04)                         BF1) K01)

                                                       235/35R19
                                                       K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               RV                            e6*2018/858*00063*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               79              Honda HR-V             225/45R19                          A01) bis A10)
                                                                                         BF1) K01)
                                                       235/40R19
                                                       K04)

                                                       245/40R19
§22 54465*01




                                                       K04)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54465 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001270-B0-021
               Anlage-Nr. :                26
               Seite :                     6/8
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  GTX 80940



               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
§22 54465*01




                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5322
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5322
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E45)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
                      • Typ FK1 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*07
                      • Typ FK2 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*07
                      • Typ FK3 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*06
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54465 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001270-B0-021
               Anlage-Nr. :                26
               Seite :                     7/8
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  GTX 80940


               E46)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012:
                      • Typ RE5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05
                      • Typ RE6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05
                      • Typ RE7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03

               E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
                     • Typ RE5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06
                     • Typ RE6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G3N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
                    215/60R16, 225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.
§22 54465*01




               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K56)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des
                         Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
                      • das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die Radhauskante zu klemmen und klebend zu
                         befestigen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54465 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001270-B0-021
               Anlage-Nr. :                26
               Seite :                     8/8
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  GTX 80940


               K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhauskante ist von der Stoßfängerkante bis zur Oberkante der Schwellerbeplankung
                         komplett umzulegen,
                      • die Kunststoffhalterung des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
                         entfernen,
                      • die oberhalb der Stoßfängerkante befindliche Blechkante ist entsprechend der umgelegten
                         Radhauskante aufzuweiten,
                      • der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen und eng an der
                         aufgeweiteten Blechkante oberhalb des Stoßfänger zu verkleben,
                      • die Kunststoffradhauskante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante bis zum
                         hinteren Befestigungspunkt (Bereich 45° hinter der Radmitte) um 15 mm zu kürzen,
                      • der Stoßfänger ist an seiner Oberkante mittels Karosseriekleber zu befestigen.

               K60)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine
                         Restbreite von 5mm zu kürzen und mit dem dahinterliegenden Blechradhaus zu verkleben,
                      • das Kunststoffinnenradhaus ist im oben genannten Bereich entsprechend nachzuarbeiten
§22 54465*01




                         (ausschneiden oder dauerhaft nach außen formen), so daß diese nicht weiter ins Radhaus
                         ragt als die gekürzte Verbreiterung,
                      • der Kunststoff- Befestigungssteg zwischen KS- Verbreiterungs und KS Innenradhaus ist zu
                         entfernen.

               K61)   An Achse 1 ist die hinter der Kunststoffradhauskante befindliche Blechradhauskante im Bereich
                      30 Grad vor und hinter Radmitte um 10mm aufzuweiten.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 26 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ GTX 80940 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 04.12.2023