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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54465 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001270-B0-021
               Anlage-Nr. :                29e
               Seite :                     1/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  GTX 80940


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                 GTX 80940
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                            BORBET
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           Lk 114,3
               Radausführungskennz.:                                    Lk 114,3
               Radgröße:                                                8Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
               Lochzahl:                                                    5
               Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
§22 54465*01




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø67,1
               geprüfte Radlast: *)                                      765 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2260 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MAZDA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            5305        110 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            5305        120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54465 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001270-B0-021
               Anlage-Nr. :                29e
               Seite :                     2/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  GTX 80940


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               BL                              e11*2001/116*0262*..
               BLE                             e13*2007/46*1071*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 136      Mazda 3                  215/35R19                          A01) bis A10)
                               (Schrägheck, bis         T85)                               BF1) E50) K01)
                               Modelljahr 2013)
                                                        225/35R19
                                                        K04) K58) T88)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               BL                               e11*2001/116*0262*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 121      Mazda 3                   225/35R19                         A01) bis A10)
                               (4-/ 5-Türer, ab                                            BF1) E50a) K01) K04)
                               Modelljahr 2014)
§22 54465*01




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               BP                            e13*2007/46*1972*..
               BPE                           e13*2007/46*2249*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 137      Mazda 3                225/35R19                            A01) bis A10)
                                                                                           BF2) K01) K04)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               GH                             e1*2001/116*0448*..
               GHE                            e13*2007/46*1075*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 136      Mazda 6, Mazda 6 LPG 225/35R19                              A01) bis A10)
                               (Stufenheck, Schrägheck,                                    BF1) E51) K01) K02) K16)
                               Kombi, Typ GH bis EG-                                       K23) K56) T88)
                               Gen.-Nr.
                               e1*2001/116*0448*13,
                               Typ GHE nur bis EG-
                               Gen.-Nr
                               e13*2007/46*1075*05)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54465 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001270-B0-021
               Anlage-Nr. :                29e
               Seite :                     3/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  GTX 80940


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GH                              e1*2001/116*0448*..
               GHE                             e13*2007/46*1075*..
               GJ                              e1*2007/46*1001*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 143      Mazda 6                  225/40R19                         A02) bis A10)
                               (bei Typ GH nur          A93a)                             BF1) E51a)
                               Ausführungen ab EG-
                               Genehmigungs-Nr.         225/45R19
                               e1*2001/116*0448*14,
                               bei Typ GHE nur          235/40R19
                               Ausführungen ab EG-
                               Genehmigungs-Nr.         245/40R19
                               e13*2007/46*1075*06)     A01) K01) K12)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DJ1                           e1*2007/46*1335*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 54465*01




               77 bis 115      Mazda CX-3             225/40R19                           A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K04)
                                                        235/35R19
                                                        K01)

                                                        235/40R19
                                                        K01)

                                                        245/35R19
                                                        K01)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               GH                            e1*2001/116*0448*..
               GHE                           e13*2007/46*1075*..
               KE                            e13*2007/46*1247*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 141     Mazda CX-5             225/55R19                           A02) bis A10)
                                                      A93a)                               BF1)

                                                        235/50R19
                                                        A01) A93a) K01)

                                                        245/45R19
                                                        A93)

                                                        245/50R19
                                                        A01) K01) K04)

                                                        255/45R19
                                                        A01) A93) K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54465 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001270-B0-021
               Anlage-Nr. :                29e
               Seite :                     4/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  GTX 80940


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               KF                            e13*2007/46*1803*..
               KFE                           e13*2007/46*1832*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 143     Mazda CX-5             225/55R19                         A02) bis A10)
                                                      A93)                              BF1)

                                                       235/50R19
                                                       A01) A93a) K04)

                                                       245/45R19
                                                       A93)

                                                       245/50R19
                                                       A01) K01) K04)

                                                       255/45R19
                                                       A01) A93a) K04)
§22 54465*01




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               ER                            e11*2001/116*0308*..
               ERE                           e13*2007/46*1109*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 191     Mazda CX-7             235/50R19                         A01) bis A10)
                                                                                        BF1) K04)
                                                       235/55R19

                                                       245/50R19
                                                       K01)

                                                       255/50R19
                                                       K01) K51)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               TB1                           e13*KS07/46*0005*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               204             Mazda CX-9            245/55R19                          A02) bis A10)
                                                                                        BF2)
                                                       255/50R19

                                                       255/55R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54465 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001270-B0-021
               Anlage-Nr. :                29e
               Seite :                     5/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  GTX 80940


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DM                            e13*2007/46*2041*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 143      Mazda CX-30            225/45R19                          A02) bis A10)
                               (2WD)                                                     BF2)
                                                      235/45R19
                                                      A01) K01)

                                                       245/40R19
                                                       A01) A93a) K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DM                            e13*2007/46*2041*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 137      Mazda CX-30            225/45R19                          A02) bis A10)
                               (4WD)                                                     BF2)
                                                      235/45R19
                                                      A01) K01)
§22 54465*01




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DR                            e13*2007/46*2300*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               60 bis 81       Mazda MX-30            225/45R19                          A01) bis A10)
                                                      A93)                               BF2) K04)

                                                       235/45R19
                                                       A93a) K01)

                                                       245/40R19
                                                       A93a) K01)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               KH01                          e13*2018/858*00255*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               141 bis 187     Mazda CX-60            235/55R19                          A02) bis A10)
                                                                                         A94) BF2) ER1)
                                                       245/50R19
                                                       A01) K01) K02)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               TA                             e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
               TA                             G517
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               105 bis 155     Mazda Xedos 9           225/35R19                         A01) bis A10)
                               (Serie 205/65R15)       K03) T88)                         BF1)

                                                       235/35R19
                                                       K01) K04) K12)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54465 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001270-B0-021
               Anlage-Nr. :                29e
               Seite :                     6/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  GTX 80940



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               TA                             e13*98/14*0002*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120             Mazda Xedos 9           225/35R19                         A01) bis A10)
                               (Serie 215/55R16)       K03)                              BF1)

                                                       235/35R19
                                                       K01) K04) K12)

                                                       245/30R19
                                                       K01) K02) K12)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
§22 54465*01




                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54465 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001270-B0-021
               Anlage-Nr. :                29e
               Seite :                     7/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  GTX 80940



               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
§22 54465*01




                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5305
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5305
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E50)   Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
                      siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

               E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
                     siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

               E51)   Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
                      • Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
                      • Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05

               E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
                     Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
                     Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
                     Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1530 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54465 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001270-B0-021
               Anlage-Nr. :                29e
               Seite :                     8/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  GTX 80940


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§22 54465*01




                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
                      ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
                      komplett umzulegen.

               K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
                      klemmen bzw. auszuschneiden.

               K51)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der hinteren Türdichtung bis
                      zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K56)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der
                      Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54465 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001270-B0-021
               Anlage-Nr. :                29e
               Seite :                     9/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  GTX 80940


               K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:

                      • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
                        hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
                      • die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu
                        klemmen
                      • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10 mm zu kürzen
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur Befestigungsschraube
                        auszuschneiden (siehe Skizze)
§22 54465*01




               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 29e mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ GTX 80940 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 04.12.2023