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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54465 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001270-A0-021
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     1 / 13
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  GTX 80940


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 GTX 80940
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              BORBET
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             Lk 112
Radausführungskennz.:                                      Lk 112
Radgröße:                                                  8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                         50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                       765 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5255-0      130 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5255-0     140 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5253       150 Nm
                Schaftlänge 33 mm
BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5253       175 Nm
                Schaftlänge 33 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54465 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001270-A0-021
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     2 / 13
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  GTX 80940


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
176                           e1*2007/46*0928*..
245G                          e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes A-Klasse      215/35R19                                 A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur     N225) T85)                                BF1) E93) E100)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen 225/35R19
                ab EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)   245/30R19
                                       A01) K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/35R19            245/30R19          A01) bis A10)
                                         N225) T85)           K04)               BF1) E93) E100) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
176                             e1*2007/46*0928*..
245G                            e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 160     Mercedes A-Klasse        225/35R19                               A02) bis A10)
                (Frontantrieb und        N235)                                   BF1) E95) E100)
                Allrad; Beim Typ 245G
                nur zulässig an          235/35R19
                Fahrzeugausführungen A01) K13) K25)
                ab EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)




Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A                           e1*2007/46*1829*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165      Mercedes A-Klasse      215/35R19                                 A02) bis A10)
                (Kompaktlimousine 5-   N225) T85)                                A11) BF1)
                türig)
                                       215/35R19 M+S
                                       T85) W225)

                                         225/35R19
                                         T88)

                                         225/40R19
                                         A01) K25)

                                         235/35R19
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54465 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001270-A0-021
Anlage-Nr. :                13a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  GTX 80940


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A                             e1*2007/46*1829*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165      Mercedes A-Klasse        215/35R19                              A02) bis A10)
                (Limousine 4-türig)      N225) T85)                             A11) BF1)

                                         215/35R19 M+S
                                         T85) W225)

                                         225/35R19
                                         T88)

                                         225/40R19
                                         A01) K25)

                                         235/35R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
245                           e1*2001/116*0314*..
245G                          e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142      Mercedes B-Klasse      215/35R19                                A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur     A93a)                                    BF1) E99)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen 225/30R19
                bis EG-Genehmigungs- A01) K01)
                Nr.
                e1*2001/116*0470*02)   245/30R19
                                       A01) K01) K04) K81)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
246                            e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes B- Klasse      215/35R19                               A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      N225) T85)                              BF1) E100)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen 225/35R19
                ab EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        215/35R19            245/30R19          A01) bis A10)
                                        N225) T85)           K04)               BF1) E100) V00)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
65              Mercedes B-Klasse       225/40R19                               A02) bis A10)
                electric drive                                                  BF1)
                                        235/35R19
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54465 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001270-A0-021
Anlage-Nr. :                13a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  GTX 80940



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                            e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165      Mercedes B-Klasse       225/35R19                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit       T88)                              A11) BF1)
                Verbundlenker-
                Hinterachse)            235/35R19


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                            e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165      Mercedes B-Klasse       225/35R19                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit       T88)                              A11) BF1)
                Mehrlenker-Hinterachse)
                                        235/35R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225     Mercedes C-Klasse      225/35R19                          A02) bis A10)
                (Coupe, C204)          A94a) G9R) N235)                   BF1) E110)

                                        245/30R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225      Mercedes C-Klasse      225/35R19                          A02) bis A10)
                (Limousine, W204)                                         BF1) E104) EF0) G9R)
                                                                          N235) T88)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54465 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001270-A0-021
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     5 / 13
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  GTX 80940


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R19                                A02) bis A10)
                (Limousine, W205)      A94) N235) T88)                          A11) BF1) E103) EF0)

                                        225/35R19 M+S
                                        A94) T88)

                                        225/40R19
                                        A94a) GAZ) N235) T93)

                                        225/40R19 M+S
                                        A94a) GAZ) T93)

                                        235/35R19
                                        A94) N245) T91)

                                        235/35R19 M+S
                                        A94) T91)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        225/40R19            245/35R19          A02) bis A10)
                                                             A94a) T93)         A11) BF1) E103) EF0)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                          e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/40R19                                A02) bis A10)
                (Kombi, S205)          A94a) GCW) N235) T93)                    A11) BF1) E103)

                                        225/40R19 M+S
                                        A94a) GCW) T93)

                                        235/35R19
                                        A94) GCT) N245) T91)

                                        235/35R19 M+S
                                        A94) GCT) T91)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        225/40R19            245/35R19          A02) bis A10)
                                                             A94a) T93)         A11) BF1) E103) GCT)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54465 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001270-A0-021
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     6 / 13
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  GTX 80940


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
117                            e1*2007/46*1007*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes CLA-Klasse     215/35R19                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)      N225) T85)                        BF1) E93a) E100)

                                        225/35R19

                                        245/30R19
                                        A01) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 160     Mercedes CLA-Klasse     225/35R19 M+S                     A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi;                                        BF1) E95a)
                Serie auch 235/40R18 ) 235/35R19
                                        A01) K13) K25)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA                          e1*2007/46*1912*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165      Mercedes CLA-Klasse     225/35R19                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)      T88)                              A11) BF1)

                                        235/35R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 139      Mercedes EQA           235/45R19                          A02) bis A10)
                                                                          BF2)
                                        245/45R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165      Mercedes GLA           225/50R19                          A02) bis A10)
                (H247)                 N235)                              A11) BF1)

                                        235/50R19
                                        A01) K03)

                                        245/45R19

                                        255/45R19
                                        A01) K03)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54465 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001270-A0-021
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     7 / 13
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  GTX 80940



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165      Mercedes GLB           225/50R19                           A02) bis A10)
                (X247)                 N235)                               BF1)

                                         235/50R19
                                         A01) K03)

                                         245/45R19

                                         255/45R19
                                         A01) K03)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                          e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes GLK           235/45R19                           A02) bis A10)
                                                                           A94) BF1)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
639                             e9*2001/116*0048*..
639/2                           e1*2007/46*0457*..
639/4                           e1*2007/46*0458*..
639/4                           L275
639/5                           e1*2007/46*0459*..
639/5                           L720
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 190      Mercedes Vito, Viano     245/40R19                         A01) bis A10)
                (2. Generation W/V                                         BF3) E106) ER1) K04) T98)
                639, Ausführungen mit
                kleinster
                Serienbereifung in
                16/17/18Zoll; 2WD, 4WD)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                           e1*2007/46*0457*..
639/4                           e1*2007/46*0458*..
639/5                           e1*2007/46*0459*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 176      Mercedes V-Klasse,       235/45R19                         A02) bis A10)
                Vito, Marco Polo         A01) G0H) K13) K25) T99)          BF4) E105) ER1)
                (W 447, Ausführungen
                mit Serienbereifung bis 245/40R19
                18Zoll; 2WD und 4WD) GHN) T98)

                                         245/45R19
                                         A01) G01) K13) K25) K123) T102)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54465 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001270-A0-021
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     8 / 13
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  GTX 80940


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                           e1*2007/46*0457*..
639/4                           e1*2007/46*0458*..
639/5                           e1*2007/46*0459*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 176      Mercedes V-Klasse,       235/45R19                         A02) bis A10)
                Vito, Marco Polo         A01) K13) K25) T99)               BF4) E105) ER1)
                (W 447, Ausführungen
                mit kleinster            245/40R19
                Serienbereifung          T98)
                in19Zoll; 2WD und 4WD)
                                         245/45R19
                                         A01) K13) K25) K123)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                          e1*2007/46*0457*..
639/4                          e1*2007/46*0458*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70              Mercedes e-Vito, e-Vito 245/40R19                          A02) bis A10)
                Tourer                                                     BF4) ER1) T98)
                (Serie 225/55R17C)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54465 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001270-A0-021
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     9 / 13
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  GTX 80940


A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5255-0
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5255-0
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5253
       Anzugsmoment: 150 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54465 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001270-A0-021
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     10 / 13
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  GTX 80940


BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5253
       Anzugsmoment: 175 Nm

E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
       serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
      Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
       serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
      Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E99)   Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e1*2001/116*0470*02.

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2001/116*0470*04.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
      nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
      nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
      • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
      Mercedes Vito (W 447) :
      • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
      • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
      • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
      Mercedes V-Klasse (W 447) :
      • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
      • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
      • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06

E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
      • Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
      • Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
      • Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275,
      • Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05,
      • Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720,
      • Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54465 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001270-A0-021
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     11 / 13
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  GTX 80940


E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
      Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1530 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
     225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GHN) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     225/55R17C, 235/55R17, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54465 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001270-A0-021
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     12 / 13
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  GTX 80940


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K81)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
          seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
       • die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
       • Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von
          der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach
         vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen,
      • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden,
      • die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu
         kürzen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54465 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001270-A0-021
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     13 / 13
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  GTX 80940


N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 13a mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ GTX 80940 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 21.09.2022