Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50448 nach §22 StVZO Nr. : RA-000815-D0-021 Anlage-Nr. : 7 Seite : 1 / 12 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : GTX-8520 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: GTX-8520 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: LK120 Radgröße: 8½Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 25 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,5 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 720 kg Reifenabrollumfang: 2100 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: BMW Radbefestigung Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm 5276 140 Nm BF2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 5253 140 Nm BF3 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm 5248 120 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50448 nach §22 StVZO Nr. : RA-000815-D0-021 Anlage-Nr. : 7 Seite : 2 / 12 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : GTX-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3L e1*2007/46*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 225/35R20 A01) bis A10) (Limousine, ab EG- G01) K04) K13) K22) K25) T90) BF1) E66a) K01) K82) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05, 235/30R20 mit kleinsten K02) T88) Serienreifen 205/..) 245/30R20 K02) T90) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3L e1*2007/46*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 225/35R20 A01) bis A10) (Limousine, ab EG- K04) K13) K22) K25) BF1) E66a) K01) K82) T90) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05, 245/30R20 mit kleinsten K02) Serienreifen 225/.. ) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3K e1*2007/46*0315*.. 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 225/35R20 A01) bis A10) (Kombi, ab EG- G01) K04) K13) K22) K25) BF1) E66b) K01) K82) T90) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06 bzw. 245/30R20 e24*2007/46*0022*03, K02) mit kleinsten Serienreifen 205/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3K e1*2007/46*0315*.. 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 225/35R20 A01) bis A10) (Kombi, ab EG- K04) K13) K22) K25) N235) BF1) E66b) K01) K82) T90) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06 bzw. 245/30R20 e24*2007/46*0022*03, K02) N255) mit kleinsten Serienreifen 225/..) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50448 nach §22 StVZO Nr. : RA-000815-D0-021 Anlage-Nr. : 7 Seite : 3 / 12 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : GTX-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 3-V e1*2007/46*0559*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 265 BMW 3er Gran Turismo 235/35R20 A01) bis A10) K03) K04) T92) BF1) EF0) 245/35R20 K01) K04) 255/35R20 K01) K02) K11) K27) K28) K76) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2007/46*0316*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 110 BMW 4er, 4er xDrive 225/35R20 A01) bis A10) (Cabrio, Coupe 2-türig, G01) K03) K13) K22) K25) BF1) K04) T90) Grand Coupe 4-türig, mit kleinsten 245/30R20 Serienreifen 205/..) K01) K82) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10) K03) K13) K22) BF1) V00) K25) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50448 nach §22 StVZO Nr. : RA-000815-D0-021 Anlage-Nr. : 7 Seite : 4 / 12 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : GTX-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2007/46*0316*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 265 BMW 4er, 4er xDrive 225/35R20 A01) bis A10) (Cabrio, Coupe 2-türig, G01) K03) K13) K22) K25) N235) T90) BF1) K04) Grand Coupe 4-türig, mit kleinsten 225/35R20 M+S Serienreifen 225/..) G01) K03) K13) K22) K25) T90) 235/30R20 G01) K01) N245) T88) 235/30R20 M+S G01) K01) T88) 245/30R20 K01) K82) N255) T90) 245/30R20 M+S K01) K82) T90) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10) K03) K13) K22) BF1) T92) V00) K25) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5L e1*2007/46*0363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er 245/35R20 A01) bis A10) xDrive K03) BF1) ER4) K04) (Limousine, außer 550i und M550D) 255/35R20 K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5L e1*2007/46*0363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er 245/35R20 A01) bis A10) xDrive K03) N255) BF1) ER4) K04) (Limousine, nur 550i und M550D) 255/35R20 K01) N265) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50448 nach §22 StVZO Nr. : RA-000815-D0-021 Anlage-Nr. : 7 Seite : 5 / 12 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : GTX-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5K e1*2007/46*0455*.. K-N1 e1*2007/46*0508*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er 245/35R20 A01) bis A10) xDrive K03) T95) BF1) ER4) K04) (Kombi, außer 550i und M550D) 255/35R20 K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5K e1*2007/46*0455*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er 255/35R20 A01) bis A10) xDrive BF1) ER4) K01) K04) (Kombi, nur 550i und M550D) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6C e1*2007/46*0562*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 230 bis 235 BMW 6er 225/35R20 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio, Grand A94) T90) BF1) E19a) Coupe; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 235/35R20 225/..) A01) A94a) K03) T92) 245/30R20 A01) A94a) K01) K04) T90) 245/35R20 A01) K01) K04) 255/30R20 A01) K01) K04) T92) 255/35R20 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6C e1*2007/46*0562*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 300 bis 330 BMW 6er 245/35R20 A01) bis A10) (Coupe, Cabrio, Grand BF1) E19a) K01) K04) Coupe. Ausführungen mit 255/30R20 kleinsten Serienreifen T92) 245/..) 255/35R20 G01) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50448 nach §22 StVZO Nr. : RA-000815-D0-021 Anlage-Nr. : 7 Seite : 6 / 12 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : GTX-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 765 e1*2001/116*0172*.., e1*98/14*0172*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 327 BMW 7er 235/40R20 A02) bis A10) ER3) N245) A94) BF2) 245/35R20 ER4) T95) 245/40R20 ER2) 255/35R20 ER4) 255/40R20 ER1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 701 e1*2001/116*0490*.. 7L e1*2007/46*0276*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 400 BMW 7er, BMW 7er 245/40R20 A02) bis A10) xDrive ER2) BF1) E50) E70) (Baureihe F01) 255/35R20 ER4) T97) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M3 e1*2007/46*0377*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 272 BMW M2 235/30R20 M+S A02) bis A10) A94) B80) BF1) EF0) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/30R20 M+S 255/30R20 M+S A02) bis A10) B80) BF1) EF0) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X1 e1*2007/46*0275*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 190 BMW X1 225/35R20 A01) bis A10) K03) BF3) K04) 245/30R20 K01) K78) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50448 nach §22 StVZO Nr. : RA-000815-D0-021 Anlage-Nr. : 7 Seite : 7 / 12 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : GTX-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X83 e1*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 BMW X3 245/35R20 A01) bis A10) BF2) K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X3 e1*2007/46*0512*.. X-N1 e1*2007/46*0454*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 BMW X3, X4 245/35R20 A01) bis A10) (kleinste ER4) BF1) K01) K04) Serienradgröße 17Zoll) 245/40R20 ER2) 255/35R20 ER4) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X3 e1*2007/46*0512*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 225 bis 265 BMW X3, X4 245/35R20 A01) bis A10) (kleinste ER4) BF1) K01) K04) Serienradgröße 18Zoll) 245/40R20 ER2) 255/35R20 ER4) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht nicht, so sind sie nicht zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50448 nach §22 StVZO Nr. : RA-000815-D0-021 Anlage-Nr. : 7 Seite : 8 / 12 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : GTX-8520 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B80) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, bei denen an Achse 1 eine Bremsscheibe mit einem Durchmesser von 380mm verbaut ist. BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: 5276 Anzugsmoment: 140 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm Zubehörkit: 5253 Anzugsmoment: 140 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: 5248 Anzugsmoment: 120 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50448 nach §22 StVZO Nr. : RA-000815-D0-021 Anlage-Nr. : 7 Seite : 9 / 12 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : GTX-8520 E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb. E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen. E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012: • Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05 E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012: • Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06 • Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03 E70) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe F01: • Typ 701 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0490*02 • Typ 7L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0276*09 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1390 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1440 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50448 nach §22 StVZO Nr. : RA-000815-D0-021 Anlage-Nr. : 7 Seite : 10 / 12 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : GTX-8520 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K76) An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel oberhalb der Radhausausschnittkante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne eng an das äußere Radhaus anzulegen und klebend zu befestigen. K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte um 5 mm zu kürzen, • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über die gekürzte Radhauskante hinaus ragt. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50448 nach §22 StVZO Nr. : RA-000815-D0-021 Anlage-Nr. : 7 Seite : 11 / 12 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : GTX-8520 K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad vor Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden, • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50448 nach §22 StVZO Nr. : RA-000815-D0-021 Anlage-Nr. : 7 Seite : 12 / 12 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : GTX-8520 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 7 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ GTX-8520 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH Geschäftsstelle Essen, 14.03.2019