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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 50448 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000815-E0-021
Anlage-Nr. :                 7
Seite :                      1 / 12
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   GTX-8520


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                        GTX-8520
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                   BORBET
Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                   LK120
Radausführungskennz.:                                           CB 72,5
Radgröße:                                                      8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                               25 mm
Lochkreisdurchmesser:                                           120 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                         72,50 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                  ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                             720 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse   Beschreibung der Befestigungsteile                          Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                    moment
BF1       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm 5276        140 Nm
BF2       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 5253         140 Nm
BF3       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm 5248         120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 50448 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000815-E0-021
Anlage-Nr. :                 7
Seite :                      2 / 12
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   GTX-8520


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                           e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151    BMW 3er, 3er xDrive    225/35R20                             A01) bis A10)
              (Limousine, ab EG-     G01) K04) K13) K22) K25) T90)         A11) BF1) E66a) K01) K82)
              Genehmigungs-Nr.
              e1*2007/46*0314*05,    235/30R20
              mit kleinsten          K02) T88)
              Serienreifen 205/..)
                                     245/30R20
                                     K02) T90)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                           e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265    BMW 3er, 3er xDrive    225/35R20                             A01) bis A10)
              (Limousine, ab EG-     K04) K13) K22) K25)                   A11) BF1) E66a) K01) K82)
              Genehmigungs-Nr.                                             T90)
              e1*2007/46*0314*05,    245/30R20
              mit kleinsten          K02)
              Serienreifen 225/.. )

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                           e1*2007/46*0315*..
3K-N1                        e24*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151    BMW 3er, 3er xDrive    225/35R20                             A01) bis A10)
              (Kombi, ab EG-         G01) K04) K13) K22) K25)              BF1) E66b) K01) K82) T90)
              Genehmigungs-Nr.
              e1*2007/46*0315*06     245/30R20
              bzw.                   K02)
              e24*2007/46*0022*03,
              mit kleinsten
              Serienreifen 205/..)



Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                           e1*2007/46*0315*..
3K-N1                        e24*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265    BMW 3er, 3er xDrive    225/35R20                             A01) bis A10)
              (Kombi, ab EG-         K04) K13) K22) K25) N235)             BF1) E66b) K01) K82) T90)
              Genehmigungs-Nr.
              e1*2007/46*0315*06     245/30R20
              bzw.                   K02) N255)
              e24*2007/46*0022*03,
              mit kleinsten
              Serienreifen 225/..)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 50448 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000815-E0-021
Anlage-Nr. :                 7
Seite :                      3 / 12
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   GTX-8520



Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
3K-N1                       e24*2007/46*0022*..
3-V                         e1*2007/46*0559*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265   BMW 3er Gran Turismo 235/35R20                                   A01) bis A10)
                                    K03) K04) T92)                             BF1) EF0)

                                       245/35R20
                                       K01) K04)

                                       255/35R20
                                       K01) K02) K11) K27) K28) K76)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                              e1*2007/46*0316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 110   BMW 4er, 4er xDrive       225/35R20                              A01) bis A10)
              (Cabrio, Coupe 2-         G01) K03) K13) K22) K25)               BF1) K04) T90)
              türig, Grand Coupe 4-
              türig, mit kleinsten      245/30R20
              Serienreifen 205/..)      K01) K82)

                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                       vorne               hinten
                                       225/35R20           255/30R20           A01) bis A10)
                                       K03) K13) K22)      K02) K82)           BF1)
                                       K25)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 50448 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000815-E0-021
Anlage-Nr. :                 7
Seite :                      4 / 12
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   GTX-8520


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                              e1*2007/46*0316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265   BMW 4er, 4er xDrive       225/35R20                              A01) bis A10)
              (Cabrio, Coupe 2-         G01) K03) K13) K22) K25) N235) T90)    BF1) K04)
              türig, Grand Coupe 4-
              türig, mit kleinsten      225/35R20 M+S
              Serienreifen 225/..)      G01) K03) K13) K22) K25) T90)

                                       235/30R20
                                       G01) K01) N245) T88)

                                       235/30R20 M+S
                                       G01) K01) T88)

                                       245/30R20
                                       K01) K82) N255) T90)

                                       245/30R20 M+S
                                       K01) K82) T90)

                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                       vorne               hinten
                                       225/35R20           255/30R20           A01) bis A10)
                                       K03) K13) K22)      K02) K82) T92)      BF1)
                                       K25)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                           e1*2007/46*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240   BMW 5er, BMW 5er       245/35R20                                 A01) bis A10)
              xDrive                 K03)                                      BF1) ER4) K04)
              (Limousine, außer
              550i und M550D)        255/35R20
                                     K01)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                           e1*2007/46*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
280 bis 330   BMW 5er, BMW 5er         245/35R20                               A01) bis A10)
              xDrive                   K03) N255)                              BF1) ER4) K04)
              (Limousine, nur 550i und
              M550D)                   255/35R20
                                       K01) N265)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 50448 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000815-E0-021
Anlage-Nr. :                 7
Seite :                      5 / 12
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   GTX-8520


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                          e1*2007/46*0455*..
K-N1                        e1*2007/46*0508*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240   BMW 5er, BMW 5er      245/35R20                              A01) bis A10)
              xDrive                K03) T95)                              BF1) ER4) K04)
              (Kombi, außer 550i
              und M550D)            255/35R20
                                    K01)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                           e1*2007/46*0455*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
280 bis 330   BMW 5er, BMW 5er       255/35R20                             A01) bis A10)
              xDrive                                                       BF1) ER4) K01) K04)
              (Kombi, nur 550i und
              M550D)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
6C                            e1*2007/46*0562*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 235   BMW 6er                 225/35R20                            A02) bis A10)
              (Coupe, Cabrio,         A94) T90)                            BF1) E19a)
              Grand Coupe;
              Ausführungen mit        235/35R20
              kleinsten Serienreifen A01) A94a) K03) T92)
              225/..)
                                      245/30R20
                                      A01) A94a) K01) K04) T90)

                                      245/35R20
                                      A01) K01) K04)

                                      255/30R20
                                      A01) K01) K04) T92)

                                      255/35R20
                                      A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 50448 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000815-E0-021
Anlage-Nr. :                 7
Seite :                      6 / 12
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   GTX-8520


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
6C                            e1*2007/46*0562*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 bis 330   BMW 6er                 245/35R20                              A01) bis A10)
              (Coupe, Cabrio,                                                BF1) E19a) K01) K04)
              Grand Coupe.            255/30R20
              Ausführungen mit        T92)
              kleinsten Serienreifen
              245/..)                 255/35R20
                                      G01)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
765                         e1*2001/116*0172*.., e1*98/14*0172*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 327   BMW 7er               235/40R20                                A02) bis A10)
                                    ER3) N245)                               A94) BF2)

                                      245/35R20
                                      ER4) T95)

                                      245/40R20
                                      ER2)

                                      255/35R20
                                      ER4)

                                      255/40R20
                                      ER1)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
701                          e1*2001/116*0490*..
7L                           e1*2007/46*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 400   BMW 7er, BMW 7er       245/40R20                               A02) bis A10)
              xDrive                 ER2)                                    BF1) E50) E70)
              (Baureihe F01)
                                     255/35R20
                                     ER4) T97)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
M3                          e1*2007/46*0377*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
272           BMW M2, M2            235/30R20 M+S                            A02) bis A10)
              Competition                                                    A94) B80) BF1) EF0)
                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                     vorne               hinten
                                     235/30R20 M+S       255/30R20 M+S       A01) bis A10)
                                                         K04)                B80) BF1) EF0) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 50448 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000815-E0-021
Anlage-Nr. :                 7
Seite :                      7 / 12
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   GTX-8520



Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
X1                          e1*2007/46*0275*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 190    BMW X1                225/35R20                              A01) bis A10)
                                    K03)                                   BF3) K04)

                                       245/30R20
                                       K01) K78)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                         e1*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210   BMW X3                245/35R20                              A01) bis A10)
                                                                           BF2) K01) K02)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                            e1*2007/46*0512*..
X-N1                          e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210   BMW X3, X4               245/35R20                           A01) bis A10)
              (kleinste Serienradgröße ER4)                                BF1) K01) K04)
              17Zoll)
                                       245/40R20
                                       ER2)

                                       255/35R20
                                       ER4)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                            e1*2007/46*0512*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 265   BMW X3, X4               245/35R20                           A01) bis A10)
              (kleinste Serienradgröße ER4)                                BF1) K01) K04)
              18Zoll)
                                       245/40R20
                                       ER2)

                                       255/35R20
                                       ER4)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 50448 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000815-E0-021
Anlage-Nr. :                 7
Seite :                      8 / 12
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   GTX-8520


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen
       DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

B80)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, bei denen an Achse 1 eine Bremsscheibe mit einem
       Durchmesser von 380mm verbaut ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 50448 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000815-E0-021
Anlage-Nr. :                 7
Seite :                      9 / 12
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   GTX-8520


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: 5276
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5253
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: 5248
       Anzugsmoment: 120 Nm

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

E50)   Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
      • Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05

E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
      • Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
      • Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03

E70)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe F01:
       • Typ 701 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0490*02
       • Typ 7L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0276*09

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1390 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER4)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1440 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 50448 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000815-E0-021
Anlage-Nr. :                 7
Seite :                      10 / 12
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   GTX-8520


G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K11)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
       ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
       auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K76)   An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel oberhalb der Radhausausschnittkante im Bereich von der
       Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne eng an das äußere Radhaus anzulegen und klebend zu
       befestigen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 50448 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000815-E0-021
Anlage-Nr. :                 7
Seite :                      11 / 12
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   GTX-8520


K78)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte um 5
          mm zu kürzen,
       • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über die
          gekürzte Radhauskante hinaus ragt.

K82)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad vor
          Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das äußere
          Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
       • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
          auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
          Befestigungsschraube zu kürzen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 50448 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000815-E0-021
Anlage-Nr. :                 7
Seite :                      12 / 12
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   GTX-8520


V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage 7 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ GTX-8520 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 14.03.2022