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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50448 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000815-D0-021
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     1/3
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  GTX-8520


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                          GTX-8520
Art des Sonderrades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                     BORBET
Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                     LK120
Radgröße:                                                        8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                                 25 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             120 mm
Lochzahl:                                                             5
Mittenlochdurchmesser:                                            72,5 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast: *)                                               720 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       GENERAL MOTORS

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                           Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                             moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                      5272        120 Nm
BF2         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                      5272        190 Nm

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GMX511                          e11*KS07/46*0041*..
GMX521                          e11*KS07/46*0040*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
241 bis 318     Chevrolet Camaro        245/40R20 M+S                       A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)                                             BF1)
                                        245/45R20 M+S

                                        255/40R20 M+S
                                        A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50448 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000815-D0-021
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     2/3
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  GTX-8520



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
A1XC                          e13*2007/46*1669*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
202             Chevrolet Camaro       245/35R20                         A02) bis A10)
                                                                         BF2)
                                        245/40R20

                                        255/35R20
                                        A01) K04)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen
       DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50448 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000815-D0-021
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     3/3
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  GTX-8520


A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Zubehörkit: 5272
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Zubehörkit: 5272
       Anzugsmoment: 190 Nm

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

Die Anlage 6 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ GTX-8520 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 14.03.2019