TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 16-00046-CP-BWG-00 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH D - 85467 Niederneuching Typ: LD 80605 Seite 1 von 5 TEILEGUT ACHTEN Nr. 16-00162-CP-BWG über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen vom Typ : LD 80605 des Herstellers : Borbet Vertriebs GmbH Tratmoos 5 D – 85467 Niederneuching 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden ! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 16-00046-CP-BWG-00 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH D - 85467 Niederneuching Typ: LD 80605 Seite 2 von 5 I. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr. kW-Bereich Handelsbezeichnung: bzw. ETG-Nr.: Rover Group LTD / LD H 263, H 571 49 - 90 Land Rover Defender GB K 738, ) e11*96/79*0086*-- Land Rover (GB) e11*2007/46*0133*-- EBE …Einzelbetriebserlaubnisse ) ) Die beschriebene Umrüstung an Fahrzeugen die Aufgrund einer EBE in den Verkehr gekommen sind, ist unter der Voraussetzung, dass das betreffende Fahrzeug technisch mit den in der o.g. Genehmigung bzw. ABE beschriebenen Fahrzeugen identisch ist, zulässig. Dies muss jedoch durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen einer Begutachtung gemäß § 19/21 festgestellt werden. II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs Fertigung Borbet (D) Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett und beidseitigem Hump. Typ: LD 80605 Kennz. u. Ausf.: LD 80605 KBA 50367 Radgröße: 8 J x 16 H2 Einpreßtiefe: + 5 mm Lochkreis Ø: 165,1 mm 5 Befestigungsbohrungen Mittenloch Ø: 113 mm Zentrierart: Bolzenzentrierung Befestigung: 5 Radmuttern mit zylindrischem Schaft und Kegelbund 140° M16 x 1,5 mm Ventile: Gummiventile oder Metallschraubventile mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch- Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Anzugsmoment: 150 Nm Zulässige Radlast: 1150 kg Abrollumfang: U = 2550 mm Radprüfung TÜV Nord, RA-000863-A0-021 vom 06.09.2016 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 16-00046-CP-BWG-00 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH D - 85467 Niederneuching Typ: LD 80605 Seite 3 von 5 Fortsetzung zu II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs Reifen Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt IV. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Auflagen und Hinweise (siehe Punkt IV) 245/70 R 16 – 107 *) 1), 3), 6) 255/65 R 16 – 105 *) 1), 3), 4), 6) 255/70 R 16 – 111 *) 1), 2), 4), 6) 255/85 R 16 – 116 *) 1), 2), 3), 4), 5), 6) 265/70 R 16 – 112 *) 1), 2), 4), 6) 265/75 R 16 – 112 *) 1), 2), 4), 6) 275/70 R 16 – 112 *) 1), 2), 4a), 6) 285/75 R 16 – 119 *) 1), 2), 3), 4a), 5), 6), 295/75 R 16 – 120 *) 1), 2), 3), 4a), 5), 6) III. Hinweise zur Kombinierbarkeit Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegung wurde nicht untersucht. Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden IV. Hinweise und Auflagen Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung). 2) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 205R16 bzw. 235/70R16 bzw. 255/65R16 ist wegen des veränderten Abrollumfangs eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, dass die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 16-00046-CP-BWG-00 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH D - 85467 Niederneuching Typ: LD 80605 Seite 4 von 5 Fortsetzung zu 3. Auflagen und Hinweise: 3) Bei Fahrzeugen serienmäßigen Bereifung 7.50 R 16 bzw. 235/85R16 bzw. 265/75R16 ist wegen des veränderten Abrollumfangs eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, dass die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 4) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 4a) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 5) Diese Rad – Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit der Fahrwerks- höherlegung der Fa. Taubenreuther gemäß Teilegutachten der TÜV Automotive GmbH. (Teilegutachten 08-00083-CP-BWG-xx oder 07-00285-CP-FIL-xx oder 07-00287-CP- FIL-xx oder 08-0084-CP-BWG-xx in der jeweils aktuellsten Fassung) 6) Bei Fahrzeugen mit einer Hinterachslast von mehr als 2300 Kg ist die maximale Hinterachslast in Verbindung mit dieser Rad-Reifenkombination auf diesen Wert zu begrenzen. Dementsprechend ist auch das zulässige Gesamtgewicht und evtl. die Nutzlast entsprechend zu korrigieren. Ersatzrad Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden. Berichtigung der Fahrzeugpapiere Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden. V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand 08 / 2008) werden erfüllt. VI. Anlagen keine Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 16-00046-CP-BWG-00 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH D - 85467 Niederneuching Typ: LD 80605 Seite 5 von 5 VII. Schlußbescheinigung Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller Borbet Vertriebs GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. QA 49 02 0021101 / TÜV Rheinland) dass er ein Qualitätsmanagement- System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 5 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage. München, den 31. 10. 2016 AS-CRC-BWG/FIL-Sz CW Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland