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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.47929 nach §22 StVZO

               Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55018010 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435
               Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 7
               Auftraggeber                   Borbet GmbH
                                              Hauptstraße 5
                                              59969 Hallenberg-Hesborn
                                              QM-Nr. 49 02 0231709

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         LV4
               Typ                            LV4 55435
               Radgröße                       5,5Jx14H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                   Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)
                LK 108 P      LV4 55435 LK 108 P / ohne Ring       4/108/65,1        24         590      1980

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     47929
               Herstellerzeichen              BORBET
               Radtyp und Ausführung          LV4 55435 (s.o.)
               Radgröße                       5,5Jx14H2
               Einpresstiefe                  ET (s.o.)
               Herkunftsmerkmal               Germany
§22 47929*09




               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund              Anzugsmoment     Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                                     (Nm)             (mm)
                S01   Schraube M12x1,25            Kegel 60°         90               26            5289
                S02   Schraube M12x1,25            Kegel 60°         100              30            5239
                S03   Schraube M12x1,25            Kegel 60°         90               30            5239

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Citroen
                                              Peugeot
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Citroen Berlingo (II)      48-66          175/65R14C     A33 R09 118                    A14 A19 A58
                G*...*                     48-66          175/70R14      A33 T84 T88 118                B03 S01
                e2*2001/116*
                0275-0278,
                0321,0338*..



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.47929 nach §22 StVZO

               Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55018010 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435
               Hersteller                    Borbet GmbH

                                                                                                         Seite 2 von 7
               Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                      Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Citroen Berlingo (II)      44-66         175/65R14C       A33                           A14 A19 A58
               M59, -GN, -GL                                                                           S01
               L080, L159, L161
               Citroen C2                 44,50,54      165/70R14        A11 R37                       A14 A19 C24
               J*...*                     44,50,54      175/65R14        A12                           S02
               e2*2001/116*
               0283-0286,0316*..
               Citroen C2                 50,54         165/70R14        R37                           A11 A14 A19
               J*...*                     50,54,65      175/65R14                                      B03 C25 S02
               e2*2001/116*
               0284-0286,
               0316,0339,0344*..
               Citroen C3 (I)             44-54         165/70R14        A63                           A14 A19 B03
               F*...*                     44-65         175/65R14        A12                           S02
               e2*98/14,2001/116          44-65         185/60R14        A01 A12 C34 K25
               *0256,0257,0259,           44-65         185/60R14        A12 C35
               0289,0317*..
               Citroen Xsara              42-81         175/65R14        R09                           A11 A14 A19
§22 47929*09




               N*...*                     42-81         185/65R14                                      B03 Car Ci1
               e2*93/81, 98/14*           55-81         195/60R14                                      Cpe Lim S02
               0104-0113,
               0115,0175,0189*..
               Peugeot 1007               50,54,65      175/65R14        A33                           A14 A19 B03
               K*****                     50,54,65      175/70R14        A90                           S02
               e2*2001/116*0300*..        50,54,65      185/60R14        A90
                                          50,54,65      185/65R14        A90
                                          50,54,65      195/60R14        A12
               Peugeot 206                40-66         175/65R14                                      A11 A14 A19
               2*...*                     40-66         185/60R14                                      B03 Flh S02
               e2*93/81,98/14,            40-80         185/65R14        A01 G03
               2001/116*                  50-80         185/65R14        R09
               0085, 0168-0174, 0212,     55-100        185/65R14        M+S Z24
               0237-0239, 0250, 0291,
               0310, 0311, 0343*..
               Peugeot 206 SW             44-65         175/65R14        R09                           A11 A14 A19
               2*...*                     44-65         185/60R14                                      B03 Car S02
               e2*98/14,2001/116*         44-80         185/65R14        A01 G03
               0174, 0212, 0237-0239,     50-80         185/65R14        R09
               0250, 0291, 0310, 0311,
               0343*..
               Peugeot 206+               44            185/65R14        A01 A33 G64                   A14 A19 Flh
               2*****                     44-55         175/65R14        A33                           S03
               e2*2001/116*0374*..;       44-55         185/60R14        A33
               e2*2007/46*0109*..         44-55         195/60R14        A01 A12 K6i
                                          50,54,55      185/65R14        A33 X24




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.47929 nach §22 StVZO

               Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55018010 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435
               Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                                           Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Peugeot 306                 43-65         175/65R14                                       A11 A14 A19
               7*...*                      43-65         185/60R14                                       B03 Pe4 S03
               e2*93/81,98/14*             43-97,4       185/65R14       R09
               0081,86,144-152,
               167,190,240-241*..
               Peugeot Partner (II)        48-66         175/70R14       A33 T84 T88 118                 A14 A19 A58
               G*...*                      50-66         175/65R14C      A33 R09 118                     B03 S01
               e2*2001/116*
               0279-0282,
               0322,0337*..
               Peugeot Partner (II)        44-66         175/65R14C      A33                             A14 A19 A58
               M59, -GL, -GN                                                                             S01
               L083, L162, L163

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.
§22 47929*09




               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.47929 nach §22 StVZO

               Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55018010 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435
               Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 7
               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               118       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
               zul. Achslast von 1180 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
               bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
§22 47929*09




               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A11      Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
               an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A19       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
               oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A33      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A63      Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
               Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten
               (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

               A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.


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               Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55018010 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435
               Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                                              Seite 5 von 7
               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               C24      Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 9,6 m
               bzw. 3,25 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung ausschließlich mit
               5,5x14, ET24 (z.Zt 1,1i (44kW); 1,4i (54 kW); 1,4 Hdi (50kW)).

               C25      Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 10,7 m
               bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise mit 5,5x14,
               ET24 und 6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i (54kW); 1,6i (80kW); 1,4 Hdi (50kW)).

               C34      Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 10,11
               m bzw. 3,2 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung ausschließlich mit
               5,5x14, ET24 (z.Zt. 1,1i (44 kW), 1,4i mit 5-Gang (49 bzw. 54 kW) und 1,4HDi (50 kW)).

               C35      Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 11,29
               m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit 6,0x15, ET27
               bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i Automatik ww. 5-Gang (49 bzw. 54kW), 1,4i 16V (65 kW), 1,6 16V (80 kW),
               1,4HDi 16V (66 kW), 1,6HDi (80 kW) und 1,4HDi (50 kW) mit "Exclusive-Ausstattung").

               Car      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
§22 47929*09




               Variant, …).

               Ci1    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremssattel-Typ Lucas 5728/3
               (Schwimmsattel mit Bügel) in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 266 mm an Achse 1.

               Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G03       Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
               Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab,
               ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
               innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die
               in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
               Reifengrößen zu überprüfen.

               G64      Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 175/65R14 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die
               Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG,
               ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K25      Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motorschutzes ist
               eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

               K6i     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
               mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
               dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).


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               Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55018010 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435
               Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                                            Seite 6 von 7
               Pe4      Das Sonderrad ist nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteter Scheibenbremse an
               Achse 1 (Durchmesser 266mm).

               R09     Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
               und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
§22 47929*09




               T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               X24     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/60R15 (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Z24     Rad/Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen für die der Fahrzeughersteller die
               Verwendung der angegebenen Rädern/Reifen bescheinigt.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 15. August 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.47929 nach §22 StVZO

               Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55018010 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435
               Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                                             Seite 7 von 7

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2013.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 15. August 2025




               Wagner                                                                                00453304.DOCX
§22 47929*09




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               Hinweisblatt „Radabdeckung“

               Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
               Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
               erhältlich sind, gem. den Auflagen

               K1a, K1b, K1c und
               K2a, K2b, K2c

               hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
               kleben.

                                                           Vorderachse
§22 47929*09




               Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                           Hinterachse




               Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte