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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.47929 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr.55018010 (9. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435
               Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 8
               Auftraggeber                   Borbet GmbH
                                              Hauptstraße 5
                                              59969 Hallenberg-Hesborn
                                              QM-Nr. 49 02 0231709

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         LV4
               Typ                            LV4 55435
               Radgröße                       5,5Jx14H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                LK 100        LV4 55435 LK 100 / Ø64 -Ø60,1       4/100/60,1        35         550      2000

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     47929
               Herstellerzeichen              BORBET
               Radtyp und Ausführung          LV4 55435 (s.o.)
               Radgröße                       5,5Jx14H2
               Einpresstiefe                  ET (s.o.)
               Herkunftsmerkmal               Germany
§22 47929*09




               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment     Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)             (mm)
                S01   Mutter M12x1,25              Kegel 60°        110              -              5334
                S02   Schraube M12x1,5             Kegel 60°        105              30             5222
                S03   Schraube M12x1,5             Kegel 60°        100              30             5222

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Dacia
                                              Nissan
                                              Renault
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.47929 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr.55018010 (9. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435
               Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                                         Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                      Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Dacia Logan (I)            50-65          165/80R14       A31 R37                       A14 A19 B03
               SD/SR                      50-65          165R14          A31 R37                       Sth S02
               e2*2001/116*               50-65          175/70R14       A12 R37
               0314*00-61;                50-77          185/70R14       A12
               0323*00-29;                50-77          195/65R14       A12
               e2*2007/46*0030*..;
               e2*2007/46*0013*..
               Dacia Logan MCV (I)        50-77          185/70R14       A11 110                       A14 A19 B03
               SD/SR                      50-77          195/65R14       A12 110                       Car S02
               e2*2001/116*
               0314*00-61;
               0323*00-29;
               e2*2007/46*0030*..;
               e2*2007/46*0013*..
               - Kombi
               Dacia Sandero (I)          50-77          165/80R14       A11                           A14 A19 B03
               SD/SR                      50-77          165R14          A11                           Flh S02
§22 47929*09




               e2*2001/116*               50-77          175/70R14       A11
               0314*00-61;                50-77          185/70R14       A11
               0323*00-29;
               e2*2007/46*0013*..;
               e2*2007/46*0030*..
               Dacia Spring               19             165/70R14                                     A12 A14 A19
               DBG                        19             175/65R14                                     A58 Y85 ZAB
               e9*2018/858*11001*..       19             185/60R14       A01 K2b K6w                   S02
               - Elektro
               Nissan Micra (III)         48-65          165/70R14                                     A12 A14 A19
               K12                        48-65          175/65R14       A01 K1c K2c                   B03 Flh S03
               e11*2001/116*0195*.        48-65          185/60R14       A01 K1c K2c
                                          48-65          195/60R14       A01 K1c K2c K42
               Nissan Micra (IV)          59, 72         165/70R14       K1a K1b                       A01 A12 A14
               K13                        59, 72         175/65R14       K1c                           A19 Flh S01
               e13*2007/46*1111*..        59, 72         185/60R14       K1c K2b
               incl. Facelift 2014        59, 72         185/65R14       K1c K2b K6g K6i K8c
               Renault Clio (II)          40-72          165/65R14       A30 R37                       A14 A19 S03
               B                          40-72          175/60R14       A30 R37
               e2*93/81*0126*..           40-72          185/55R14       A30
               e2*98/14*0126*..           40-79          185/60R14       A30
                                          40-79          195/55R14       A01 A12 K1b K2b K42 K46
                                          42-79          175/65R14       A30 R09
               Renault Kangoo (I)         40-59          155R14          R37 R70 T80                   A11 A14 A19
               FC; FCT; C                 40-70          165/70R14       R37 T81 T85                   A58 B03 S03
               H984, K558;                40-70          165/70R14C      R37
               e2*2007/46*0005*..         40-70          165/75R14C      R09
                                          40-70          175/65R14       T82 T86
                                          40-70          175/70R14       R09


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.47929 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr.55018010 (9. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435
               Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                                         Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                      Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Renault Kangoo (I)           40-70        165/70R14       R37 T81 T85                   A11 A14 A19
               KC                           40-70        165/70R14C      R37                           A58 B03 S03
               e2*93/81*0164*..,            40-70        165/75R14C      R09
               e2*98/14*0164*..             40-70        175/65R14       T82 T86
                                            40-70        175/70R14       R09
               Renault Megane (I)           47-84        175/65R14                                     A12 A14 A19
               BA                           47-84        175/70R14       R09                           B02 B03 S03
               e2*93/81*0010*..             47-84        185/55R14       T79
               e2*98/14*0010*..             47-84        185/60R14
                                            47-84        185/65R14       A01 K42 R09
                                            47-84        195/55R14       A01 K42
                                            47-84        195/60R14       A01 K2b K42
                                            51,5         165/65R14       T79
                                            51,5         175/60R14       T79
               Renault Megane (I) Break     47-70        175/70R14       R09                           A12 A14 A19
               KA                           47-70        185/65R14                                     B02 B03 S03
               e2*98/14*0192*..
§22 47929*09




               Renault Megane (I) Cabrio66-84            175/65R14                                     A12 A14 A19
               EA                       66-84            185/55R14                                     B02 B03 S03
               e2*93/81*0103*..         66-84            185/60R14
               e2*98/14*0103*..         66-84            195/55R14
                                        47-83,5
               Renault Megane (I) Classic                175/65R14                                     A12 A14 A19
               LA                       47-83,5          175/70R14       R09                           B02 B03 S03
               e2*93/81*0072*..,        47-83,5          185/55R14       T79
               e2*98/14*0072*..         47-83,5          185/60R14
                                        47-83,5          195/55R14
               Renault Megane (I) Coupé 66-83,5          175/65R14                                     A12 A14 A19
               DA                       66-83,5          175/70R14       R09                           B02 B03 S03
               e2*93/81*0009*..         66-83,5          185/55R14       T79
               e2*98/14*0009*..         66-83,5          185/60R14
                                        66-83,5          185/65R14       A01 K42 R09
                                        66-83,5          185/65R14       A01 K42 X04
                                        66-83,5          195/55R14       A01 K42
                                        66-83,5          195/60R14       A01 K2b K42
               Renault Scenic (I)       55-66            175/70R14       A13                           A14 A19 B02
               JA                       55-66            185/65R14       A12                           B03 X04 S03
               e2*93/81*0068*..,
               e2*98/14*0068*..
               Renault Twingo (I)       40-55            155/65R14                                     A12 A14 A19
               C06, 06                                                                                 B03 S03
               G391,
               e2*93/81*0071*..
               e2*98/14*0071*..




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.47929 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr.55018010 (9. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435
               Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                                            Seite 4 von 8
                Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                         Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Renault Twingo (II)         43           175/65R14       A01 A12 G03                      A14 A19 B03
                N                           43           185/60R14       A01 A12 G50                      Flh S02
                e2*2001/116*0359*..;        43-56        165/65R14       A33 R37
                e2*2007/46*0122*..          43-75        195/55R14       A12
                - incl. Facelift 2012       47-75        175/65R14       A12 LT1
                                            47-75        175/65R14       A33 LT2
                                            47-75        185/60R14       A12
                                            47-75        195/60R14       A12

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
§22 47929*09




               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
               210 km/h                 100% 100% 100%
               220 km/h                 97%    100% 100%
               230 km/h                 94%    100% 100%
               240 km/h                 91%    100% 100%
               250 km/h                 -      95%      100%
               260 km/h                 -      90%      100%
               270 km/h                 -      85%      100%
               280 km/h                 -      -        95%
               290 km/h                 -      -        90%
               300 km/h                 -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.47929 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr.55018010 (9. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435
               Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                                                Seite 5 von 8

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               110       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
               zul. Achslast von 1100 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
               bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A11      Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
               an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
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               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A19       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
               oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A30      Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

               A31      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A33      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               B02      Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
               Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.47929 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr.55018010 (9. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435
               Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                                           Seite 6 von 8
               Car      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, …).

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G03       Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
               Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab,
               ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
               innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die
               in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
               Reifengrößen zu überprüfen.

               G50       Ist die Reifengröße 165/70R14 oder 175/65R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis
               zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
               Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
               Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
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               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K42     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
               der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K46      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
               um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.47929 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr.55018010 (9. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435
               Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                                        Seite 7 von 8
               K6i     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
               mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               LT1      Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 9,85 m
               bzw. 3,5 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag.

               LT2      Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 10,55
               m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag.

               R09     Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
               und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R70      Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
§22 47929*09




               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               Sth     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Stufenheck.

               T79     Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T82     Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.47929 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr.55018010 (9. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435
               Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                                             Seite 8 von 8
               T86     Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               X04     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/70R14 (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Y85     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck).

               ZAB     Abweichend von der im Gutachten angegebenen Zentrierart des Sonderrades hat dieser
               Fahrzeugtyp eine „Lochkreiszentrierung“.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 15. August 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
§22 47929*09




               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2009.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 15. August 2025




               Wagner                                                                                  00453311.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               Hinweisblatt „Radabdeckung“

               Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
               Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
               erhältlich sind, gem. den Auflagen

               K1a, K1b, K1c und
               K2a, K2b, K2c

               hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
               kleben.

                                                           Vorderachse
§22 47929*09




               Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                           Hinterachse




               Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte