GUTACHTEN zur ABE Nr. 47929 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55018010 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435 Hersteller Borbet GmbH Seite 1 von 6 Auftraggeber Borbet GmbH Hauptstraße 5 59969 Hallenberg-Hesborn QM-Nr. 49 02 0231709 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell LV4 Typ LV4 55435 Radgröße 5,5Jx14H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm) tenloch-ø (mm) (mm) (kg) LK 100 LV4 55435 LK 100 / Ø64 -Ø56,1 4/100/56,1 35 550 2000 Kennzeichnungen KBA-Nummer 47929 Herstellerzeichen BORBET Radtyp und Ausführung LV4 55435 (s.o.) Radgröße 5,5Jx14H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herkunftsmerkmal Germany Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 60° Kegel 110 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Daihatsu Honda Kia MG Rover Mitsubishi Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47929 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55018010 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435 Hersteller Borbet GmbH Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Daihatsu Grand Move 66,67 175/65R14 K42 A01 A12 A14 G3 66,67 185/60R14 K41 K42 K46 A19 S01 e6*95/54*0032*.. Honda Civic (VII) 66-81 185/70R14 A12 A14 A19 EP1, -2, -4 66-81 195/65R14 B03 Flh S01 e11*98/14* 0173,0174,0188*.. Honda Civic (VII) 66-81 185/70R14 A12 A14 A19 EU5,-6,-7,-8,-9 66-81 195/65R14 B03 Flh S01 e11*98/14* 0158-0161,0189*.. Honda Jazz (I) 57,61 175/65R14 A11 A14 A19 B03 GD1,GD5,GE2,GE3 57,61 185/60R14 A30 S01 e6*98/14*0088,87*.., 57,61 195/55R14 A01 A12 K1c K2b K42 K56 e6*2001/116*0101*.., 57,61 195/60R14 A01 A12 K1c K2b K42 K56 e6*2001/116*0102*.. 57,61 205/55R14 A01 A12 K1c K2b K42 K56 Kia Sephia, Shuma 65-84,3 185/65R14 R37 A12 A14 A19 FB 65-84,3 195/60R14 Flh Sth S01 e4*96/27*0024*.., e4*98/14*0024*.. - Shuma I/II, Spectra Rover 2..,-25,MG ZR 55-107 175/65R14 R09 A12 A14 A19 RF, F 55-107 175/70R14 R09 B03 Npf S01 H224, 55-107 185/60R14 R09 e11*93/81, 55-107 185/65R14 R09 2001/116*0016*.. 55-107 195/60R14 A01 K1a K2b K42 K56 Rover 4..,-45, MG ZS 55-100 175/65R14 R09 A12 A14 A19 RT, T 55-100 175/65R14 M+S R09 B03 S01 H093, 55-100 185/60R14 R09 e11*93/81*0014*.., 55-110 185/65R14 R09 e11*2001/116*0014*. 55-110 195/60R14 A01 K1a K2b K42 74-110 175/70R14 R09 Mitsubishi Carisma 66 175/65R14 A12 A14 A19 DAO 66 175/70R14 B02 B03 S01 e4*93/81*0005*.., 66 185/65R14 e4*98/14*0005*.. 66 195/60R14 Mitsubishi Colt/Lancer 55-66 185/55R14 R37 A12 A14 A19 CJO 55-76 175/65R14 R37 A58 B02 S01 e1*93/81*0031*.. 55-76 185/60R14 55-76 185/65R14 R09 Mitsubishi Space Star 52, 59 165/65R14 K6r A01 A12 A14 A00 52, 59 175/60R14 K6r A19 Flh KOV e1*2007/46*0951*.. 52, 59 185/55R14 K2b K6r S01 52, 59 185/60R14 K2b K6r 52, 59 195/55R14 K1a K1b K2b K6g K6r K8h Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47929 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55018010 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435 Hersteller Borbet GmbH Seite 3 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Mitsubishi Space Star 52, 59 165/65R14 K6r K6w A01 A12 A14 Cross 52, 59 175/60R14 K6r K6w A19 Flh KMV A00 52, 59 185/55R14 K2b K6r K6w S01 e1*2007/46*0951*.. 52, 59 185/60R14 K2b K6r K6w 52, 59 195/55R14 K2b K6g K6r K6y K8h Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst- geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter- schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47929 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55018010 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435 Hersteller Borbet GmbH Seite 4 von 6 Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer- den. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel- genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ- lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs- tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47929 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55018010 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435 Hersteller Borbet GmbH Seite 5 von 6 K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei- chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus- schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6r An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Rad- mitte vollständig umzulegen. K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6y An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen. K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli- chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu- sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout, usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen). R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe- ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47929 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55018010 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435 Hersteller Borbet GmbH Seite 6 von 6 S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu- fenheck. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 1. Juli 2021 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2009. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 1. Juli 2021 Wagner 00370853.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim