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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47929 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55018010 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435
Hersteller                        Borbet GmbH

                                                                                            Seite 1 von 9

Auftraggeber                      Borbet GmbH
                                  Hauptstraße 5
                                  59969 Hallenberg-Hesborn
                                  QM-Nr. 49 02 0231709

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            LV4
Typ                               LV4 55435
Radgröße                          5,5Jx14H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                              kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                     tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
100          LV4 55435 LK 100 / Ø64,0-Ø56,6          4/100/56,6          35          550    2000

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        47929
Herstellerzeichen                 BORBET
Radtyp und Ausführung             LV4 55435 (s.o.)
Radgröße                          5,5Jx14H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                  Germany
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M12x1,5             60° Kegel      110                     28,5
S02       Mutter M12x1,5               60° Kegel      100                     -
S03       Schraube M12x1,5             60° Kegel      100                     28,5
S04       Mutter M12x1,5               60° Kegel      140                     -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                  Opel

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47929 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55018010 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435
Hersteller                       Borbet GmbH

                                                                                     Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo          51, 63, 74    175/80R14   A91                                 A14 A19 Flh
KL1T                    51, 63, 74    185/70R14   A91                                 Lim S04
e4*2007/46*0270*..      51, 63, 74    185/75R14   A91
                        51, 63, 74    195/65R14   A91
                        51, 63, 74    195/70R14   A91
Chevrolet Aveo          53-74         175/65R14   A30 R37                             A14 A19 Flh
KLAS                    53-74         185/60R14   A30                                 S02
e4*2001/116*
0063*18-..
Chevrolet Spark         50, 60        155/65R14                                       A12 A14 A19
KL1M                    50, 60        165/60R14   A01 K1c                             Flh S02
e4*2007/46*0129*..      50, 60        165/65R14   A01 K1c
- incl. Facelift 2013   50, 60        175/60R14   A01 K1c K2b
                        50, 60        175/65R14   A01 K1c K2b
                        50, 60        185/55R14   A01 K1c K2b K3i K5d K6i K8e
                        50, 60        185/60R14   A01 K1c K2b K3i K5d K6i K8e
Dae./Chev. Kalos        53-74         175/65R14   A30 R37                             A14 A19 Flh
KLAS                    53-74         185/60R14   A01 A30 K1a K1b                     Lim S02
e4*98/14*0063*..,
e4*2001/116
*0063*00-17
Daewoo Lanos            55-78         175/65R14   R37                                 A12 A14 A19
KLAT, SUPT              55-78         185/60R14   A01 K42 K56                         B02 S03
e4*96/27,98/14,         55-78         195/60R14   A01 K2b K42 K56
2001/116*
0002,0017*..
Daewoo Nubira           66-98         185/65R14                                       A12 A14 A19
KLAJ, UU6J, SUPJ        66-98         195/60R14   Car                                 B02 B03 Snu
e4*96/27,97/27,         66-98         195/60R14   A01 K42 Lim                         S02
98/14,2001/116*
0004,0018,0025*..
Opel Adam               51-74         175/70R14   A33                                 A14 A19 A58
S-D                     51-74         185/70R14   A33                                 Y84 S01
e1*2001/116*            51-74         195/65R14   A33
0379*22-..
Opel Astra-G         48-55            165/70R14   R09 T81 T85                         A12 A14 A19
T98, T98/NB, T98V    48-85            175/70R14   R37 T84 T88                         B03 Flh Sth
e1*97/27,98/14*      48-92            185/65R14                                       S01
0086,0092,0101*..    48-92            185/70R14   R09
                     55               165/80R14   M+S R09 T84 T85
                     55               175/80R14   R09
Opel Astra-G Caravan 48-85            175/70R14   R37 T84 T88                         A12 A14 A19
T98/Kombi, T98V      48-92            185/65R14                                       B03 Car S01
e1*97/27,            48-92            185/70R14   R09
98/14*0087*..,       48-92            195/65R14
e1*97/27*0092*..




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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55018010 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435
Hersteller                       Borbet GmbH

                                                                                     Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Corsa-C            43-92         175/65R14                                       A12 A14 A19
Corsa-C                 43-92         175/65R14   M+S                                 B03 S01
e1*98/14*0148*..        43-92         185/60R14
                        43-92         195/55R14   A01 K2b K42
                        43-92         205/55R14   A01 K1b K2b K41 K42 K44 K56
Opel Corsa-D            44-74         185/70R14   A13                                 A14 A19 B03
S-D, S-D/Van            44-74         195/65R14   A31                                 Flh S01
e1*2001/116*            55            175/70R14   A13 R09
0379*00-29;
e1*2007/46*
0505*00-07;
e50*2007/46*0055*..
Opel Corsa-E            51-74         175/70R14   A33                                 A14 A19 B03
S-D, S-D/Van            51-74         185/70R14   A33                                 Flh S01
e1*2001/116*            51-74         195/65R14   A91
0379*30-..;             51-74         195/70R14   A12
e1*2007/46*0505*08-..   51-74         205/60R14   A12
Opel Karl               54, 55        165/65R14   A90                                 A14 A19 A58
D-A                     54, 55        165/70R14   A12                                 Flh KOV OK4
e4*2007/46*0957*..      54, 55        175/60R14   A01 A12 K1a K8c                     S04
                        54, 55        175/65R14   A01 A12 K1a K8c
Opel Karl               54, 55        165/65R14   A90                                 A14 A19 A58
D-A                     54, 55        165/70R14   A12                                 Flh KOV OK5
e4*2007/46*0957*..      54, 55        175/60R14   A01 A12 K1a K8c                     S04
                        54, 55        175/65R14   A01 A12 K1a K8c
                        54, 55        185/60R14   A01 A12 K1c K2b K8c
                        54, 55        195/55R14   A01 A12 K1c K2c K8i
                        54, 55        195/60R14   A01 A12 K1c K2c K5b K8i
Opel Karl Rocks         54, 55        165/65R14   A90 M+S                             A14 A19 A58
D-A                     54, 55        165/70R14   A12 M+S                             Flh KMV S04
e4*2007/46*0957*..      54, 55        175/60R14   A01 A12 K6w K8c M+S
                        54, 55        175/65R14   A01 A12 K6w K8c M+S
                        54, 55        185/60R14   A01 A12 K6w K8c M+S
                        54, 55        195/55R14   A01 A12 K2b K6x K8i M+S
                        54, 55        195/60R14   A01 A12 K2b K5b K6x K8i M+S
Opel Meriva-A           64,66         175/70R14   A11 T84                             A14 A19 B03
X01Monocab              64,66         185/65R14   A11                                 V14 S01
e1*2001/116*0215*..     64,66         185/70R14   A11
                        64,66         195/60R14   A33
                        64,66         195/65R14   A33
                        64,66         205/60R14   A01 A12 K2b K46 K56

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55018010 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                       Seite 4 von 9

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
den.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.


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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55018010 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                         Seite 5 von 9
A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55018010 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                         Seite 6 von 9
K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.


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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55018010 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                  Seite 7 von 9
K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

OK4 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
9,6 m bzw. 2,9 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung ausschließ-
lich mit 14 Zoll Serien-Reifengröße.

OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Snu     Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen vor Baujahr 1999 dürfen nur die mitgeliefer-
ten Befestigungsschrauben M12x1,5; ab Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmut-
tern M12x1,5 (Fahrzeuge mit Stehbolzen); (siehe Tabelle Befestigungsmittel Seite 1) verwendet wer-
den.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
fenheck.

T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47929 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55018010 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                         Seite 8 von 9
T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

V14   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1 175/70R14         205/60R14
Nr. 2 185/50R14         195/45R14, 215/40R14, 225/40R14
Nr. 3 195/45R14         215/40R14, 225/40R14

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Y84     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
form Fließheck.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 8. Oktober 2019 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.




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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55018010 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435
Hersteller                    Borbet GmbH

                                                                                     Seite 9 von 9

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2009.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 8. Oktober 2019




Wagner                                                              00329784.DOC




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