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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47929 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55018010 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435
Hersteller                        Borbet GmbH

                                                                                         Seite 1 von 7

Auftraggeber                      Borbet GmbH
                                  Hauptstraße 5
                                  59969 Hallenberg 3
                                  QM-Nr. 49020320911

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            LV4
Typ                               LV4 55435
Radgröße                          5,5Jx14H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
100          LV4 55435 LK 100 / Ø64,0-Ø56,6          4/100/56,6         43        550    2000

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        47929
Herstellerzeichen                 BORBET
Radtyp und Ausführung             LV4 55435 (s.o.)
Radgröße                          5,5Jx14H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                  Germany
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,5             60° Kegel      110                    28,5
S03       Mutter M12x1,5               60° Kegel      100                    -
S04       Schraube M12x1,5             60° Kegel      100                    28,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                  Opel

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47929 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55018010 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435
Hersteller                        Borbet GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo           53-74         175/65R14   A13 R37                        A14 A19 Flh
KLAS                     53-74         185/60R14   A63                            S03
e4*2001/116*
0063*18-..
Chevrolet Spark          50, 60        155/65R14   A91                            A14 A19 Flh
KL1M                     50, 60        165/60R14   A12                            S03
e4*2007/46*0129*..       50, 60        165/65R14   A12
- incl. Facelift 2013    50, 60        175/60R14   A12
                         50, 60        175/65R14   A12
                         50, 60        185/55R14   A01 A12 K1c
                         50, 60        185/60R14   A01 A12 K1c
Dae./Chev. Kalos         53-74         175/65R14   A13 R37                        A14 A19 Flh
KLAS                     53-74         185/60R14   A63                            Lim S03
e4*98/14*0063*..,
e4*2001/116
*0063*00-17
Daewoo Lanos             55-78         175/65R14   R37                            A12 A14 A19
KLAT, SUPT               55-78         185/60R14                                  B02 S04
e4*96/27,98/14,
2001/116*
0002,0017*..
Daewoo Nubira            66-98         185/65R14                                  A12 A14 A19
KLAJ, UU6J, SUPJ         66-98         195/60R14   Car                            B02 B03 Snu
e4*96/27,97/27,          66-98         195/60R14   A01 K42 Lim                    S03
98/14,2001/116*
0004,0018,0025*..
Opel Adam                51-74         175/70R14   A33                            A14 A19 A58
S-D                      51-74         185/70R14   A33                            Y84 S02
e1*2001/116*             51-74         195/65R14   A91
0379*22-..
Opel Astra-F             42-55         175/65R14   A11                            A14 A19 B03
Astra F-Lfw              42-55         185/60R14   A30                            S04
F972                     42-55         195/55R14   A12
                         42-55         195/60R14   A12
Opel Astra-F             40-100        175/65R14   A11                            A14 A19 B03
Astra-F, /-F-CC, T92     40-100        185/60R14   A30                            S04
G065, F857,              40-100        195/55R14   A12
e1*96/79*0074*..,        40-100        195/60R14   A12
e1*98/14*0074*..
Opel Astra-F Cabriolet   52-85         175/65R14   A11                            A14 A19 B03
A. F-Cabr.,T92/Conv      52-85         185/60R14   A30                            S04
G372,                    52-85         195/55R14   A12
e1*96/79*0076*..         52-85         195/60R14   A12




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47929 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55018010 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                 Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Astra-F Caravan   110           175/65R14   A11 M+S                          A14 A19 B03
A. F-Car., T92/Kom.    110           185/60R14   A30 M+S                          S04
F854,                  110           195/60R14   A12 R09
e1*96/79*0075*..,      110           195/60R14   A12 M+S
e1*98/14*0075*..       40-100        175/65R14   A11
                       40-100        185/60R14   A30
                       40-100        195/55R14   A12
                       40-100        195/60R14   A12
Opel Corsa-B           33-66         165/65R14                                    A12 A14 A19
Corsa B, S93           33-66         175/60R14                                    S04
G290,                  33-66         185/50R14   A01 K1c K2b T77
e1*96/27,98/14*        33-66         185/55R14   A01 K1c K2b
0053*..                33-66         185/60R14   A01 G03 K1c K2b
                       78-80         165/65R14   M+S R09
                       78-80         175/65R14   M+S R09
                       78-80         185/60R14   A01 K1c K2b
Opel Corsa-C           43-92         175/65R14   M+S                              A12 A14 A19
Corsa-C                43-92         175/65R14                                    B03 Op9 S04
e1*98/14*0148*..       43-92         185/60R14
                       43-92         195/55R14
Opel Meriva-A          64,66         175/70R14   A11 T84                          A14 A19 B03
X01Monocab             64,66         185/65R14   A11                              S04
e1*2001/116*0215*..    64,66         185/70R14   A11
                       64,66         195/60R14   A33
                       64,66         195/65R14   A33
Opel Tigra-A           66-78         175/65R14   R09                              A12 A14 A19
S93 Coupe              66-78         185/60R14                                    B03 S04
e1*93/81, 95/54,
98/14*0014*..
Opel Vectra-B          55            175/70R14                                    A12 A14 A19
J96                    55            185/65R14                                    B03 S04
e1*93/81, 95/54,       55            185/70R14   R09
98/14*0030*..          55            195/60R14
                       55            195/65R14   A01 G01
                       60-85         175/70R14   M+S R09
                       60-85         175/70R14   R09
                       60-85         185/65R14
                       60-85         185/70R14
                       60-85         195/60R14
                       60-85         195/65R14
Opel Vectra-B          55            175/70R14   M+S R09                          A12 A14 A19
Caravan                55            185/70R14                                    B03 S04
J96/Kombi              55            195/60R14   A01 G01
e1*95/54,              55            195/65R14
98/14*0044*..          60-85         175/70R14   M+S R09
                       60-85         185/70R14
                       60-85         195/60R14   A01 G01
                       60-85         195/65R14
                       60-85         195/70R14



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47929 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55018010 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                       Seite 4 von 7
Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47929 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55018010 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                       Seite 5 von 7
A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47929 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55018010 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                       Seite 6 von 7
K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

Op9    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit 92 kW.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Snu     Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen vor Baujahr 1999 dürfen nur die
mitgelieferten Befestigungsschrauben M12x1,5; ab Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten
Befestigungsmuttern M12x1,5 (Fahrzeuge mit Stehbolzen); (siehe Tabelle Befestigungsmittel Seite 1)
verwendet werden.

T77    Reifen (LI 77) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 824 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 5. November 2014 in Lambsheim statt.




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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55018010 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435
Hersteller                    Borbet GmbH

                                                                                     Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2009.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 5. November 2014




Coen                                                                                00219565.DOC




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