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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.47929 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55018010 (8. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435
               Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                                             Seite 1 von 5
               Auftraggeber                   Borbet GmbH
                                              Hauptstraße 5
                                              59969 Hallenberg-Hesborn
                                              QM-Nr. 49 02 0231709

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         LV4
               Typ                            LV4 55435
               Radgröße                       5,5Jx14H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring           Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                     Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                     Mittenloch-ø (mm)
                LK 108 F      LV4 55435 LK 108 F / ohne Ring         4/108/63.4        43         550      2000

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     47929
               Herstellerzeichen              BORBET
               Radtyp und Ausführung          LV4 55435 (s.o.)
               Radgröße                       5,5Jx14H2
               Einpresstiefe                  ET (s.o.)
               Herkunftsmerkmal               Germany
§22 47929*09




               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund               Anzugsmoment    Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                                        (Nm)            (mm)
                S01   Mutter M12x1,5                 Kegel 60°          110             -             5313
                S02   Mutter M12x1,5                 Kegel 60°          135             -             5313

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Ford
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich       Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Ford Fiesta (VI)           43-74            175/65R14     A11                             A14 A19 Flh
                JH1, JD3                   43-74            185/55R14     A12 T78 T79                     S01
                e1*98/14*0191*..,          43-74            185/60R14     A12
                e1*2001/116*0210*..




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.47929 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55018010 (8. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435
               Hersteller                    Borbet GmbH

                                                                                                          Seite 2 von 5
               Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Ford Fiesta (VII)           44-99         175/65R14       A90                            A14 A19 B02
               JA8, JR8                    44-99         185/60R14       A12                            Flh S01
               e9*2001/116*                44-99         195/55R14       A12
               0069*00-10;                 44-99         195/60R14       A12
               e9*2007/46*
               0002*00-06;
               DE*2007/46*0072*..;
               e13*2007/46*
               1058*00-08
               Ford Fiesta (VII)           44-103        175/65R14       A90                            A14 A19 B02
               JA8, JR8                    44-103        185/60R14       A12                            Flh S02
               e9*2001/116*                44-103        195/55R14       A12
               0069*11-..;                 44-103        195/60R14       A12
               e9*2007/46*
               0002*07-..;
               e13*2007/46*
               1058*09-..
               - ab Modell 2013
§22 47929*09




               Ford Fusion                 50-74         185/60R14       A13 M+S                        A14 A19 S01
               JU2
               e1*98/14*0194*00-25
               Ford KA+                    51-63         165/70R14       A91                            A14 A19 Flh
               KAF                         51-63         175/65R14       A91                            KOV S02
               e13*2007/46*                51-63         185/60R14       A12
               1637*01-03                  51-63         185/65R14       A12
                                           51-63         195/60R14       A12
               Ford Puma                   66-92         165/65R14       M+S                            A11 A14 A19
               ECT                                                                                      B02 B03 S01
               e13*95/54*0024*..

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.47929 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55018010 (8. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435
               Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                                             Seite 3 von 5
               210 km/h                100%    100%    100%
               220 km/h                97%     100%    100%
               230 km/h                94%     100%    100%
               240 km/h                91%     100%    100%
               250 km/h                -       95%     100%
               260 km/h                -       90%     100%
               270 km/h                -       85%     100%
               280 km/h                -       -       95%
               290 km/h                -       -       90%
               300 km/h                -       -       85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.
§22 47929*09




               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A11      Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
               an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A19       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
               oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.47929 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55018010 (8. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435
               Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                                              Seite 4 von 5
               A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               B02      Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
               Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
               dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
§22 47929*09




               verwendet werden.

               T78     Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T79     Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 15. August 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.47929 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55018010 (8. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LV4 55435
               Hersteller                    Borbet GmbH

                                                                                                            Seite 5 von 5

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2009.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 15. August 2025




               Wagner                                                                               00453323.DOCX
§22 47929*09




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               Hinweisblatt „Radabdeckung“

               Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
               Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
               erhältlich sind, gem. den Auflagen

               K1a, K1b, K1c und
               K2a, K2b, K2c

               hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
               kleben.

                                                           Vorderachse
§22 47929*09




               Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                           Hinterachse




               Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte