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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48897 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55050212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5,5 Jx15 H2 Typ LV4 55535
Hersteller                        Borbet GmbH

                                                                                         Seite 1 von 5

Auftraggeber                      Borbet GmbH
                                  Hauptstraße 5
                                  59969 Hallenberg 3
                                  QM-Nr. 49020320911

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            LV4
Typ                               LV4 55535
Radgröße                          5,5 Jx15 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
100          LV4 55535 LK 100 / Ø64,0-Ø56,1          4/100/56,1         40        605    2000

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48897
Herstellerzeichen                 BORBET
Radtyp und Ausführung             LV4 55535 (s.o.)
Radgröße                          5,5 Jx15 H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,5             60° Kegel      110                    28,5
S03       Mutter M12x1,5               60° Kegel      110                    -
S04       Schraube M14x1,25            60° Kegel      130                    35
S05       Schraube M14x1,25            60° Kegel      140                    35

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Honda
                                  Kia
                                  Mini/BMW
                                  Mitsubishi

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48897 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55050212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5,5 Jx15 H2 Typ LV4 55535
Hersteller                       Borbet GmbH

                                                                                 Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Jazz              66, 73        175/65R15   A90                             A14 A19 S03
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        185/60R15   A12
e6*2007/46*             66, 73        195/55R15   A01 A12 K1c K2a
0010, 0011, 0013,       66, 73        195/60R15   A01 A12 K1c K2a
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz              66, 73        175/65R15   A90                             A14 A19 S03
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        185/60R15   A12
e6*2001/116*            66, 73        195/55R15   A01 A12 K1c K2a
0125, 0126, 0127,       66, 73        195/60R15   A01 A12 K1c K2a
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz Hybrid       65            175/65R15   A90                             A14 A19 S03
GP1                     65            185/60R15   A12
e6*2007/46*0012*..      65            195/55R15   A01 A12 K1c K2a
                        65            195/60R15   A01 A12 K1c K2a
Kia Sephia, Shuma       65-85         185/55R15   A30 R37                         A14 A19 Flh
FB                      65-85         195/50R15   A12                             Sth S03
e4*96/27*0024*..,       65-85         195/55R15   A12
e4*98/14*0024*..
- Shuma I/II, Spectra
Mini One, Cooper, -S    65-85         175/65R15   A13                             A14 A19 B03
Mini                    65-85         185/60R15   A12                             Cbo Flh S04
e1*2001/116*            65-85         185/65R15   A12
0231*08-..              65-85         195/55R15   A12
- ab MJ 2007            65-85         195/60R15   A12
Mini One, Cooper, -S    55-90         175/65R15                                   A12 A14 A19
Mini-N, UKL-            55-90         185/60R15                                   B03 Car Cbo
C,/K,/L,/B-L, -N1       55-90         185/65R15                                   Cpe Flh S05
e1*2001/116*0343*..;    55-90         195/55R15   A01 K2b
e1*2007/46*             55-90         195/60R15   A01 K2b
0369, 0370, 0593*..
e1*2007/46*0371*00-
09,
e24*2007/46*0023*..
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupè/Roadster
Mini One, Cooper, -S    55-85         175/65R15   A13                             A14 A19 B03
R50, Mini               55-85         185/60R15   A12                             Cbo Flh S02
e1*98/14*0168*..,       55-85         185/65R15   A12
e1*2001/116*            55-85         195/55R15   A12
0231*00-07              55-85         195/60R15   A12
- bis MJ 2006
Mitsubishi Space Star   52, 59        165/55R15   A90                             A14 A19 A58
A00, Z30                52, 59        165/60R15   A12                             Flh S03
e1*2007/46*0951*..;     52, 59        175/50R15   A12
e1*2001/116*0271*18-    52, 59        175/55R15   A12
..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48897 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55050212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5 Jx15 H2 Typ LV4 55535
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                       Seite 3 von 5

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48897 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55050212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5 Jx15 H2 Typ LV4 55535
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                        Seite 4 von 5
A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48897 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55050212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5 Jx15 H2 Typ LV4 55535
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                         Seite 5 von 5
S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 6. November 2014 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 6. November 2014




Coen                                                                                   00219659.DOC




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