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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48897 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55050212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5,5 Jx15 H2 Typ LV4 55535
Hersteller                        Borbet GmbH

                                                                                         Seite 1 von 8

Auftraggeber                      Borbet GmbH
                                  Hauptstraße 5
                                  59969 Hallenberg 3
                                  QM-Nr. 49020320911

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            LV4
Typ                               LV4 55535
Radgröße                          5,5 Jx15 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
100          LV4 55535 LK 100 / Ø64,0-Ø56,6          4/100/56,6         40        605    2000

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48897
Herstellerzeichen                 BORBET
Radtyp und Ausführung             LV4 55535 (s.o.)
Radgröße                          5,5 Jx15 H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,5             60° Kegel      110                    28,5
S03       Mutter M12x1,5               60° Kegel      100                    -
S04       Schraube M12x1,5             60° Kegel      100                    28,5
S05       Mutter M12x1,5               60° Kegel      140                    -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                  Opel

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48897 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55050212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5,5 Jx15 H2 Typ LV4 55535
Hersteller                       Borbet GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo          51, 63, 74    185/65R15   A91                             A14 A19 Flh
KL1T                    51, 63, 74    195/60R15   A91                             Lim S05
e4*2007/46*0270*..      51, 63, 74    195/65R15   A91
                        51, 63, 74    205/60R15   A91
Chevrolet Aveo          53-74         185/55R15                                   A12 A14 A19
KLAS                    53-74         195/50R15                                   Flh S03
e4*2001/116*
0063*18-..
Chevrolet Spark         50, 60        155/60R15                                   A12 A14 A19
KL1M                    50, 60        165/55R15                                   Flh S03
e4*2007/46*0129*..      50, 60        165/60R15
- incl. Facelift 2013   50, 60        175/50R15
                        50, 60        175/55R15
                        50, 60        185/55R15   A01 K1c
Dae./Chev. Kalos        53-74         185/55R15   K1a                             A01 A12 A14
KLAS                    53-74         195/50R15   K1a K1b K2b                     A19 Flh Lim
e4*98/14*0063*..,                                                                 S03
e4*2001/116
*0063*00-17
Daewoo Lanos            55-78         185/55R15   K42                             A01 A12 A14
KLAT, SUPT              55-78         195/50R15   K42 K56                         A19 B02 S04
e4*96/27,98/14,
2001/116*
0002,0017*..
Daewoo Nubira          66-98          185/55R15   R37 T81 T82 T85                 A12 A14 A19
KLAJ, UU6J, SUPJ       66-98          195/50R15   A01 K42 Lim T82 T83 T86         B02 B03 Snu
e4*96/27,97/27,        66-98          195/50R15   Car T82 T83 T86                 S03
98/14,2001/116*        66-98          195/55R15   A01 K42 Lim
0004,0018,0025*..      66-98          195/55R15   Car
Opel Adam              51-74          175/65R15   A33                             A14 A19 A58
S-D                    51-74          185/60R15   A33                             Y84 S02
e1*2001/116*           51-74          185/65R15   A33
0379*22-..             51-74          195/60R15   A33
Opel Astra-F           42-55          175/60R15                                   A12 A14 A19
Astra F-Lfw            42-55          185/55R15                                   B03 S04
F972                   42-55          195/50R15
Opel Astra-F           40-100         175/60R15   R37                             A12 A14 A19
Astra-F, /-F-CC, T92   40-100         185/55R15   R37                             B03 S04
G065, F857,            40-100         195/50R15   A12
e1*96/79*0074*..,      40-100         195/55R15   A01 G21
e1*98/14*0074*..       40-100         195/55R15   X17
Opel Astra-F Cabriolet 52-85          175/60R15   R37                             A12 A14 A19
A. F-Cabr.,T92/Conv    52-85          185/55R15   R37                             B03 S04
G372,                  52-85          195/50R15
e1*96/79*0076*..       52-85          195/55R15




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55050212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 5,5 Jx15 H2 Typ LV4 55535
Hersteller                    Borbet GmbH

                                                                                 Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Astra-F Caravan 110            175/60R15   M+S                               A12 A14 A19
A. F-Car., T92/Kom.  110            185/55R15   M+S                               B03 S04
F854,                40-100         175/60R15   R37
e1*96/79*0075*..,    40-100         185/55R15   R37
e1*98/14*0075*..     40-110         195/50R15   A12
                     40-110         195/55R15   A01 G21
                     40-110         195/55R15   X17
Opel Astra-G         48             185/55R15   R37 T81 T82 T85 T86               A11 A14 A19
T98, T98/NB, T98V    48             195/55R15   T85 T89                           B03 Flh Sth
e1*97/27,98/14*      48-85          175/65R15   R37 T84 T86                       S04
0086,0092,0101*..    48-92          185/60R15   R37 T84 T88
                     48-92          185/65R15
                     48-92          195/60R15
Opel Astra-G Caravan 48             185/55R15   R37 T81 T82 T85 T86               A11 A14 A19
T98/Kombi, T98V      48             195/55R15   T85 T89                           B03 Car S04
e1*97/27,            48-85          175/65R15   R37 T84 T86
98/14*0087*..,       48-92          185/60R15   R37 T84 T88
e1*97/27*0092*..     48-92          185/65R15
                     48-92          195/60R15
Opel Corsa-B         33-66          175/55R15   K1c K2b K42                       A01 A12 A14
Corsa B, S93         33-66          185/55R15   G48 K1c K2b K42                   A19 S04
G290,                78-80          175/55R15   K1c K2b K42 M+S
e1*96/27,98/14*      78-80          185/55R15   K1c K2b K42
0053*..
Opel Corsa-C         43-92          175/60R15                                     A12 A14 A19
Corsa-C              43-92          185/55R15                                     Op9 S04
e1*98/14*0148*..     43-92          195/50R15
Opel Corsa-D         44-74          185/60R15   A13 M+S                           A14 A19 B03
S-D, S-D/Van         44-74          185/65R15   A31 R37                           Flh S04
e1*2001/116*         44-74          195/60R15   A31
0379*00-29;          55             175/65R15   A13 R37
e1*2007/46*          55             185/60R15   A13 R37
0505*00-07;
e50*2007/46*0055*..
Opel Meriva-A        64,66          175/65R15   A11 T84 T86                       A14 A19 B03
X01Monocab           64,66          185/60R15   A11 T84 T88                       S04
e1*2001/116*0215*..  64,66          195/55R15   A33
                     64,66          195/60R15   A33
Opel Tigra-A         66-78          175/60R15   R37                               A12 A14 A19
S93 Coupe            66-78          185/55R15                                     S04
e1*93/81, 95/54,     66-78          195/50R15   A01 K1a K2b
98/14*0014*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48897 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55050212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5 Jx15 H2 Typ LV4 55535
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Vectra-B          55            175/65R15     T84 T86                               A12 A14 A19
J96                    55            195/55R15     T85                                   B03 S04
e1*93/81, 95/54,       55            195/60R15     A01 G01
98/14*0030*..          55-85         185/60R15     R37 T84 T88
                       60-85         175/65R15     M+S T84 T86
                       60-85         185/65R15     R37
                       60-85         195/55R15     T85
                       60-85         195/60R15
                       60-85         195/65R15
Opel Vectra-B          55            195/60R15     A01 G01                               A12 A14 A19
Caravan                55-85         175/65R15     M+S T84 T88                           B03 S04
J96/Kombi              55-85         185/60R15     R37 T84 T88
e1*95/54,              55-85         195/55R15     T85 T89
98/14*0044*..          60-85         185/65R15     R37
                       60-85         195/60R15
                       60-85         195/65R15


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48897 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55050212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5 Jx15 H2 Typ LV4 55535
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                       Seite 5 von 8

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).



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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55050212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5 Jx15 H2 Typ LV4 55535
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                    Seite 6 von 8
G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G21     Ist die Reifengröße 195/60R14 oder 195/55R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G48     Ist die Reifengröße 185/60R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

Op9    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit 92 kW.



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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55050212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5 Jx15 H2 Typ LV4 55535
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8
R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Snu     Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen vor Baujahr 1999 dürfen nur die
mitgelieferten Befestigungsschrauben M12x1,5; ab Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten
Befestigungsmuttern M12x1,5 (Fahrzeuge mit Stehbolzen); (siehe Tabelle Befestigungsmittel Seite 1)
verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X17    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R14
bzw. 195/55R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55050212 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5 Jx15 H2 Typ LV4 55535
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                      Seite 8 von 8

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 6. November 2014 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 6. November 2014




Coen                                                                                 00219663.DOC




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