GUTACHTEN zur ABE Nr.48897 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55050212 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5 Jx15 H2 Typ LV4 55535
Hersteller Borbet GmbH
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Auftraggeber Borbet GmbH
Hauptstraße 5
59969 Hallenberg-Hesborn
QM-Nr. 49 02 0231709
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell LV4
Typ LV4 55535
Radgröße 5,5 Jx15 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- last Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe (mm) (kg) (mm)
Mittenloch-ø (mm)
Lk 100 LV4 55535 Lk 100 / Ø64 - Ø56,1 4/100/56,1 45 605 2000
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 48897
Herstellerzeichen BORBET
Radtyp und Ausführung LV4 55535 (s.o.)
Radgröße 5,5 Jx15 H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
§22 48897*09
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr.
(Nm) (mm)
S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - 5308
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 30 5260
S03 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 140 30 5278
S04 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 130 30 5278
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Honda
Kia
MG Rover
Mini/BMW
Mitsubishi
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.48897 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55050212 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5 Jx15 H2 Typ LV4 55535
Hersteller Borbet GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic (VII) 66-81 185/65R15 A11 R37 A14 A19 B03
EP1, -2, -4 66-81 195/60R15 A30 Flh S01
e11*98/14*
0173,0174,0188*..
Honda Civic (VII) 66-81 185/65R15 A11 R37 A14 A19 B03
EU5,-6,-7,-8,-9 66-81 195/60R15 A30 Flh S01
e11*98/14*
0158-0161,0189*..
Honda Insight (II) 65 175/65R15 A33 R37 A14 A19 B03
ZE2 65 185/60R15 A90 Flh S01
e6*2001/116*0130*..
Honda Jazz (I) 57,61 175/60R15 A11 A14 A19
GD1,GD5,GE2,GE3 57,61 185/55R15 B03 X51 S01
e6*98/14*0088,87*..,
e6*2001/116*0101*..,
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz (II) 66, 73 175/65R15 A31 A14 A19 S01
§22 48897*09
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 185/60R15 A90
e6*2001/116* 66, 73 195/55R15 A12
0125, 0126, 0127, 66, 73 195/60R15 A12
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz (II) 66, 73 175/65R15 A31 A14 A19 S01
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 185/60R15 A90
e6*2007/46* 66, 73 195/55R15 A12
0010, 0011, 0013, 66, 73 195/60R15 A12
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz Hybrid (II) 65 175/65R15 A31 A14 A19 S01
GP1 65 185/60R15 A90
e6*2007/46*0012*.. 65 195/55R15 A12
65 195/60R15 A12
Kia Sephia, Shuma 65-85 185/55R15 A30 R37 A14 A19 Flh
FB 65-85 195/50R15 A12 Sth S01
e4*96/27*0024*.., 65-85 195/55R15 A12
e4*98/14*0024*..
- Shuma I/II, Spectra
Rover 4..,-45, MG ZS 55-110 185/55R15 R37 T81 T82 A14 A19 A63
RT, T 55-110 195/50R15 B03 S01
H093, 55-110 195/55R15
e11*93/81*0014*..,
e11*2001/116*0014*.
Mini One, Cooper, -S 65-85 175/65R15 A13 A14 A19 B03
Mini 65-85 185/60R15 A12 Cbo Flh S04
e1*2001/116* 65-85 185/65R15 A12
0231*08-.. 65-85 195/55R15 A12
- ab MJ 2007 65-85 195/60R15 A12
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5 Jx15 H2 Typ LV4 55535
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mini One, Cooper, -S 55-90 175/65R15 A13 A14 A19 B03
Mini-N, UKL-C,/K,/L,/B-L, - 55-90 185/60R15 A12 Car Cbo Cpe
N1 55-90 185/65R15 A12 Flh S03
e1*2001/116*0343*..; 55-90 195/55R15 A12
e1*2007/46* 55-90 195/60R15 A12
0369, 0370, 0593*..
e1*2007/46*0371*00-09,
e24*2007/46*0023*..
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupé/Roadster
Mini One, Cooper, -S 55-85 175/65R15 A13 A14 A19 B03
R50, Mini 55-85 185/60R15 A12 Cbo Flh S02
e1*98/14*0168*.., 55-85 185/65R15 A12
e1*2001/116* 55-85 195/55R15 A12
0231*00-07 55-85 195/60R15 A12
- bis MJ 2006
Mitsubishi Carisma 66 185/55R15 R37 A12 A14 A19
DAO 66 185/60R15 R37 B02 B03 S01
§22 48897*09
e4*93/81*0005*.., 66 195/50R15
e4*98/14*0005*.. 66 195/55R15
Mitsubishi Colt / Lancer 55-76 175/60R15 R37 A12 A14 A19
CJO 55-76 185/55R15 A58 S01
e1*93/81*0031*..
Mitsubishi Space Star 52, 59 165/55R15 A90 A14 A19 Flh
A00 52, 59 165/60R15 A12 KOV S01
e1*2007/46*0951*.. 52, 59 175/50R15 A12
52, 59 175/55R15 A12
Mitsubishi Space Star 52, 59 165/55R15 A90 A14 A19 Flh
Cross 52, 59 165/60R15 A12 KMV S01
A00 52, 59 175/50R15 A12
e1*2007/46*0951*.. 52, 59 175/55R15 A12
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr.48897 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55050212 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5 Jx15 H2 Typ LV4 55535
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Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
§22 48897*09
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Spezielle Auflagen und Hinweise
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.48897 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55050212 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5 Jx15 H2 Typ LV4 55535
Hersteller Borbet GmbH
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A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten
(siehe Betriebsanleitung/Handbuch).
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
§22 48897*09
Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
Variant, …).
Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
Limousine, Roadster.
Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.48897 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55050212 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5 Jx15 H2 Typ LV4 55535
Hersteller Borbet GmbH
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S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
Sth Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.
T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
X51 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 240 mm (belüftet) an Achse1.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 27. Februar 2025 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
§22 48897*09
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2012.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 27. Februar 2025
Wagner 00442609.DOCX
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
Hinweisblatt „Radabdeckung“
Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
erhältlich sind, gem. den Auflagen
K1a, K1b, K1c und
K2a, K2b, K2c
hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
kleben.
Vorderachse
§22 48897*09
Auflage „K1a“ Auflage „K1b“ Auflage „K1c“
Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 30° vor der 0° bis 50° hinter der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte hinter der Radmitte
Hinterachse
Auflage „K2b“ Auflage „K2a“ Auflage „K2c“
Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 50° hinter der 0° bis 30° vor der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte hinter der Radmitte