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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.48897 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55050212 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5 Jx15 H2 Typ LV4 55535
               Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 6
               Auftraggeber                   Borbet GmbH
                                              Hauptstraße 5
                                              59969 Hallenberg-Hesborn
                                              QM-Nr. 49 02 0231709

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         LV4
               Typ                            LV4 55535
               Radgröße                       5,5 Jx15 H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                Lk 100        LV4 55535 Lk 100 / Ø64 - Ø56,1      4/100/56,1        45         605      2000

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     48897
               Herstellerzeichen              BORBET
               Radtyp und Ausführung          LV4 55535 (s.o.)
               Radgröße                       5,5 Jx15 H2
               Einpresstiefe                  ET (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 48897*09




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment     Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)             (mm)
                S01   Mutter M12x1,5               Kegel 60°        110              -              5308
                S02   Schraube M12x1,5             Kegel 60°        110              30             5260
                S03   Schraube M14x1,25            Kegel 60°        140              30             5278
                S04   Schraube M14x1,25            Kegel 60°        130              30             5278

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Honda
                                              Kia
                                              MG Rover
                                              Mini/BMW
                                              Mitsubishi
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.48897 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55050212 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5 Jx15 H2 Typ LV4 55535
               Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                                        Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Honda Civic (VII)          66-81          185/65R15      A11 R37                       A14 A19 B03
               EP1, -2, -4                66-81          195/60R15      A30                           Flh S01
               e11*98/14*
               0173,0174,0188*..
               Honda Civic (VII)          66-81          185/65R15      A11 R37                       A14 A19 B03
               EU5,-6,-7,-8,-9            66-81          195/60R15      A30                           Flh S01
               e11*98/14*
               0158-0161,0189*..
               Honda Insight (II)         65             175/65R15      A33 R37                       A14 A19 B03
               ZE2                        65             185/60R15      A90                           Flh S01
               e6*2001/116*0130*..
               Honda Jazz (I)             57,61          175/60R15                                    A11 A14 A19
               GD1,GD5,GE2,GE3            57,61          185/55R15                                    B03 X51 S01
               e6*98/14*0088,87*..,
               e6*2001/116*0101*..,
               e6*2001/116*0102*..
               Honda Jazz (II)            66, 73         175/65R15      A31                           A14 A19 S01
§22 48897*09




               GE6,GG1,-2,-3,-5,-6        66, 73         185/60R15      A90
               e6*2001/116*               66, 73         195/55R15      A12
               0125, 0126, 0127,          66, 73         195/60R15      A12
               0128, 0131, 0132*..
               Honda Jazz (II)            66, 73         175/65R15      A31                           A14 A19 S01
               GE6,GG1,-2,-3,-5,-6        66, 73         185/60R15      A90
               e6*2007/46*                66, 73         195/55R15      A12
               0010, 0011, 0013,          66, 73         195/60R15      A12
               0014, 0015,0016*..
               - ab MJ 2011
               Honda Jazz Hybrid (II)     65             175/65R15      A31                           A14 A19 S01
               GP1                        65             185/60R15      A90
               e6*2007/46*0012*..         65             195/55R15      A12
                                          65             195/60R15      A12
               Kia Sephia, Shuma          65-85          185/55R15      A30 R37                       A14 A19 Flh
               FB                         65-85          195/50R15      A12                           Sth S01
               e4*96/27*0024*..,          65-85          195/55R15      A12
               e4*98/14*0024*..
               - Shuma I/II, Spectra
               Rover 4..,-45, MG ZS       55-110         185/55R15      R37 T81 T82                   A14 A19 A63
               RT, T                      55-110         195/50R15                                    B03 S01
               H093,                      55-110         195/55R15
               e11*93/81*0014*..,
               e11*2001/116*0014*.
               Mini One, Cooper, -S       65-85          175/65R15      A13                           A14 A19 B03
               Mini                       65-85          185/60R15      A12                           Cbo Flh S04
               e1*2001/116*               65-85          185/65R15      A12
               0231*08-..                 65-85          195/55R15      A12
               - ab MJ 2007               65-85          195/60R15      A12


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.48897 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55050212 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5 Jx15 H2 Typ LV4 55535
               Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                                          Seite 3 von 6
               Handelsbezeichnung            kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Mini One, Cooper, -S          55-90        175/65R15     A13                             A14 A19 B03
               Mini-N, UKL-C,/K,/L,/B-L, -   55-90        185/60R15     A12                             Car Cbo Cpe
               N1                            55-90        185/65R15     A12                             Flh S03
               e1*2001/116*0343*..;          55-90        195/55R15     A12
               e1*2007/46*                   55-90        195/60R15     A12
               0369, 0370, 0593*..
               e1*2007/46*0371*00-09,
               e24*2007/46*0023*..
               - Mini/Clubman/Cabrio
               - Coupé/Roadster
               Mini One, Cooper, -S          55-85        175/65R15     A13                             A14 A19 B03
               R50, Mini                     55-85        185/60R15     A12                             Cbo Flh S02
               e1*98/14*0168*..,             55-85        185/65R15     A12
               e1*2001/116*                  55-85        195/55R15     A12
               0231*00-07                    55-85        195/60R15     A12
               - bis MJ 2006
               Mitsubishi Carisma            66           185/55R15     R37                             A12 A14 A19
               DAO                           66           185/60R15     R37                             B02 B03 S01
§22 48897*09




               e4*93/81*0005*..,             66           195/50R15
               e4*98/14*0005*..              66           195/55R15
               Mitsubishi Colt / Lancer      55-76        175/60R15     R37                             A12 A14 A19
               CJO                           55-76        185/55R15                                     A58 S01
               e1*93/81*0031*..
               Mitsubishi Space Star         52, 59       165/55R15     A90                             A14 A19 Flh
               A00                           52, 59       165/60R15     A12                             KOV S01
               e1*2007/46*0951*..            52, 59       175/50R15     A12
                                             52, 59       175/55R15     A12
               Mitsubishi Space Star         52, 59       165/55R15     A90                             A14 A19 Flh
               Cross                         52, 59       165/60R15     A12                             KMV S01
               A00                           52, 59       175/50R15     A12
               e1*2007/46*0951*..            52, 59       175/55R15     A12

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.48897 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55050212 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5 Jx15 H2 Typ LV4 55535
               Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                                             Seite 4 von 6
               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
§22 48897*09




               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A11      Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
               an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A19       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
               oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.


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               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55050212 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5 Jx15 H2 Typ LV4 55535
               Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                                              Seite 5 von 6
               A30      Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

               A31      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A33      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A63      Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
               Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten
               (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

               A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               B02      Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
               Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
§22 48897*09




               Car      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, …).

               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
               Limousine, Roadster.

               Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
               und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.48897 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55050212 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5 Jx15 H2 Typ LV4 55535
               Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                                             Seite 6 von 6
               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               Sth     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Stufenheck.

               T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T82     Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               X51       Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
               zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 240 mm (belüftet) an Achse1.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 27. Februar 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis
§22 48897*09




               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2012.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 27. Februar 2025




               Wagner                                                                                   00442609.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               Hinweisblatt „Radabdeckung“

               Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
               Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
               erhältlich sind, gem. den Auflagen

               K1a, K1b, K1c und
               K2a, K2b, K2c

               hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
               kleben.

                                                           Vorderachse
§22 48897*09




               Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                           Hinterachse




               Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte