Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 1/6 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: LV4 65535
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk100
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 64,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ64/Ø56,6
geprüfte Radlast: 580 kg
bei Reifenabrollumfang: 2000 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daewoo / Chevrolet
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
KLETN,KLAT,KLEJ,KLAJ Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 30mm
KLAS, CHIK Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
M12x1,5
je nach Serienausstattung auch 110 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
KL1M Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
M12x1,5
RA-000418-B0-015-05a~DW-4-100-56-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 2/6 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: KLETN
ABE / EG-Genehmigung: H018; e13*93/81*0006*.., e13*95/54*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 74 Daewoo Nexia, 195/45R15 A01) bis A10)
Daewoo Cielo, K03)K15)K17)K26)
Daewoo Racer 195/50R15 S04)
H018/NT07;e13*95/54*0006*0 830/830 4/100/56,5
6E
Typ: KLEJ
ABE / EG-Genehmigung: H019; e13*93/81*0007*.., e13*95/54*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 77 Daewoo Espero, 195/50R15 A01) bis A10)
Daewoo Aranos, K17) S04)
Daewoo K55
205/50R15
B21)K17)K31)K33)
e13*95/54*0007*05E 860/890 4/100/56,5
Typ: KLAT
ABE / EG-Genehmigung: e4*96/27*0017*.. ; e4*98/14*0017*.. , e4*2001/116*0017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 78 Daewoo Lanos 195/50R15 A01) bis A10)
K32)S04)
e4*2001/116*0017*14E 870/840 4/100/56,5
Typ: KLAJ
ABE / EG-Genehmigung: e4*96/27*0018*.., e4*98/14*0018*.., e4*2001/116*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 98 Daewoo Nubira 195/50R15 A01) bis A10)
K15)
195/55R15
205/50R15
K03)
e4*2001/116*0018*17E 950/995 4/100/56,5
RA-000418-B0-015-05a~DW-4-100-56-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 3/6 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: KLAS
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0063*.., e4*2001/116*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 69 Daewoo Kalos, Lanos, 185/55R15 A02) bis A10)
Chevrolet Kalos, Lanos
(3- und 5- türig) 195/50R15
53 bis 69 Chevrolet Aveo, Wave A01)K03)K14)K21)
(4-türig)
55 bis 74 Chevrolet Aveo 195/45R15 A01) bis A10)
(3- und 5- türig) K03)K04)K39)
e4*2001/116*0063*27 840/820 4/100/56,5
Typ: CHIK
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0321*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 Chevrolet Aveo LPG 185/55R15 A02) bis A10)
(4-türig)
195/50R15
A01)K03)K14)K21)
50 bis 62 Chevrolet Aveo LPG 195/45R15 A01) bis A10)
(3- und 5- türig) K03)K04)K39)
e11*2001/116*0321*06 840/820 4/100/56,5
Typ: KL1M
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0129*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 60 Chevrolet Spark 175/55R15 A01) bis A10)
K04)M00) K01)K28)
185/55R15
K04)K27)K42)
205/45R15
K02)
e4*2007/46*0129*01 750/680 4/100/56,5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000418-B0-015-05a~DW-4-100-56-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 4/6 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
gungsteile verwendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
B21) Nur zulässig an Fahrzeugen mit ABS (breitere Spur an Achse 2).
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000418-B0-015-05a~DW-4-100-56-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 5/6 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entspre-
chend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K17) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke an das äußere Ka-
rosserieblech anzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängerober-
kante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
aufzuweiten.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten
K31) Die Kunststoffabdeckung des Tankeinfüllrohres ist zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen.
K32) -Lanos 4türig, Stufenheck-Ausf.:
An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Sicke bis
zur Stoßfängeroberkante umzulegen.Der im Radhaus befindliche Kunststoffspritzschutz
ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen.
-Lanos 3türig Schrägheck-Ausf.:
An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 20 cm oberhalb U-
Kante des Schwellers bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Die ins Radhaus ste-
henden Kanten im Bereich der Befestigung des hinteren Stoßfängers sind nach außen
zu formen. Bei Fahrzeugausführungen mit ins Radhaus hochgezogenem Seitenschwel-
ler (ab Modelljahr 2001) ist die Befestigungslasche am Radlauf nach innen zu biegen
und die Befestigungsschraube um ca. 5 cm nach unten zu verlegen.
K33) An Achse 1 ist der Kunststoff-Spritzschutz im Bereich der Ausbuchtung durch Erwärmung
zur Fahrzeugmitte hin einzuformen.
RA-000418-B0-015-05a~DW-4-100-56-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 6/6 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
K39) An Achse 2 ist ca. 100mm unter dem Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren
Stoßfänger der ins Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden.
K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
auszuschneiden.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
zuweisen.
S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.
Die Anlage Nr. 5a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Essen, 26.03.2010
RA-000418-B0-015-05a~DW-4-100-56-ET35.doc
RA-000418-B0-015-05a~DW-4-100-56-ET35.doc