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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000418-D0-015
Anlage-Nr. :                5a
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  LV4 65535


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 LV4 65535
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             Borbet
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            Lk100
Radgröße:                                               6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                    64 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ64,0/Ø56,6
geprüfte Radlast: *)                                      580 kg
 bei Reifenabrollumfang:                                  2000 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   GM DAEWOO

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              5312        110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000418-D0-015
Anlage-Nr. :                5a
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  LV4 65535


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIV                           e50*2007/46*0087*..
KL1T                           e4*2007/46*0270*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74       Chevrolet Aveo, Aveo    185/65R15                          A02) bis A10)
                LPG                     A93) N195)                         BF1)

                                         185/70R15
                                         A93a) M00) N195)

                                         195/60R15
                                         A93)

                                         195/65R15
                                         A93)

                                         205/60R15
                                         A01) A93) K04)

                                         215/55R15
                                         A01) A93) K04)

                                         215/60R15
                                         A01) K04)

                                         225/55R15
                                         A01) A93a) K04)

                                         235/55R15
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIA                            e50*2007/46*0046*..
CHIK                            e11*2001/116*0321*..
KLAS                            e4*2001/116*0063*.., e4*98/14*0063*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 69       Chevrolet Aveo, Wave     185/55R15                         A01) bis A10)
                (4-türig)                G8F) K03)                         BF1) K12)

                                         195/50R15
                                         K01)

                                         205/45R15
                                         K03)
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Nr. :                       RA-000418-D0-015
Anlage-Nr. :                5a
Seite :                     3/6
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  LV4 65535


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIS                           e50*2007/46*0006*..
KL1M                           e4*2007/46*0129*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 60       Chevrolet Spark, Spark 175/50R15                            A01) bis A10)
                LPG ww. Matiz           K04) M00)                           BF1) K01)

                                         175/55R15
                                         K04) K28) M00)

                                         185/55R15
                                         K04) K27) K28) K42)

                                         195/45R15
                                         K04)

                                         205/45R15
                                         K02) K28)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
KLAS                             e4*2001/116*0063*.., e4*98/14*0063*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 69       Daewoo Kalos, Lanos       185/55R15                         A01) bis A10)
                bzw. Chevrolet Kalos,     G8F) K03)                         BF1) K12)
                Lanos
                (3- und 5-türig)          195/50R15
                                          K01)

                                         205/45R15
                                         K03)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.
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Nr. :                       RA-000418-D0-015
Anlage-Nr. :                5a
Seite :                     4/6
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  LV4 65535


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5312
       Anzugsmoment: 110 Nm

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G8F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/55R15,
     195/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000418-D0-015
Anlage-Nr. :                5a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  LV4 65535


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
       ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K42)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
          umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
          auszuschneiden.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
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Nr. :                       RA-000418-D0-015
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  LV4 65535


Die Anlage 5a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH

Geschäftsstelle Essen, 25.07.2018