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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               4f
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     LV4 65535
Art des Sonderrades:                           einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 Borbet
Radausführung:                                                Lk100
Radgröße:                                                   6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                            35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
Lochzahl:                                                        4
Mittenlochdurchmesser:                                       64,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             BOØ64/Ø56,1
geprüfte Radlast:                                             580 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2000 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daihatsu Motor Co. Ltd. Osaka/Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
A1, A101, G2, G200, G3            Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                         100 Nm
                                  M12x1,5


Typ:                          A101
ABE / EG-Genehmigung:         F281
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77           Daihatsu Applause        185/55R15                             A01) bis A10)
                                                                             K15)K20)

F281/NT04E      765/820                                                     4/100/56




RA-000418-B0-015-04f~DA-4-100-56-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               4f
Seite :                    2/4                                                             Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                          G200
ABE / EG-Genehmigung:         G464
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 77    Daihatsu Charade           185/55R15                         A01) bis A10)
                                                                           K32)
                                         195/45R15
G464/NT08E          770/800                                                4/100/56



Typ:                         G2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*95/54*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 66    Charade ww. Valera       185/55R15                           A01) bis A10)
                                                                           K32)
                                         195/45R15

e6*95/54*0034*01    770/800                                                4/100/56



Typ:                         G3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*95/54*0032*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 67    Gran Move                185/55R15                           A01) bis A10)
                                                                           K16)K17)

e6*95/54*0032*02E   850/850                                                4/100/56



Typ:                          A1
ABE / EG-Genehmigung:         e6*95/54*0046*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73           Daihatsu Applause         185/55R15                          A01) bis A10)
                                                                           K15)K20)

e6*95/54*046*01E    780/840                                                4/100/56



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000418-B0-015-04f~DA-4-100-56-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               4f
Seite :                    3/4                                                        Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
     gungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel-
     ler komplett umzulegen.

K17) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke an das äußere Ka-
     rosserieblech anzulegen.

K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängerober-
     kante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hin-
     ten zu versetzen.

K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen.
     - Die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante abzutren-
       nen (Stoßfänger verkleben) bzw. vollständig nach oben zu biegen.

RA-000418-B0-015-04f~DA-4-100-56-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               4f
Seite :                    4/4                                                           Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


      - Die in das Radhaus weisende obere Kante des hinteren Stoßfängers ist auf einer Länge
        von 70 mm nach unten auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen.
      - Der Innenkotflügel ist im äußeren Bereich oberhalb der Radmitte auf einer Fläche von
        100 mm (Länge) x 30 mm (Breite) nach außen zu formen.



Die Anlage Nr. 4f mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.


Essen, 26.03.2010
RA-000418-B0-015-04f~DA-4-100-56-ET35.doc




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