Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 3a Seite : 1 / 12 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: LV4 65535 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: Lk100 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 64,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ64/Ø54,1 geprüfte Radlast: 580 kg bei Reifenabrollumfang: 2000 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota (J) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AB1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 30 mm AJ1(a), E10, E11, E11U, E12J, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm E12J1, E12T, E12U, E9, E9F, M12x1,5 L5, P1, P1 TMG, P1F, P2, P8, P9, T16, T17, T18, W1, W3, XP9(a), XP9F(a) RA-000418-B0-015-03a~TO-4-100-54-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 3a Seite : 2 / 12 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: W1 ABE / EG-Genehmigung: D883 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 91 Toyota MR2 185/55R15 A02) bis A10) 195/50R15 205/50R15 D883/NT03 690/850 4/100/54,1 Typ: T16 ABE / EG-Genehmigung: E195 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 92 Celica 1,6 GT 195/50R15 A02) bis A10) E195/NT4E 860/860 4/100/54,1 Typ: E9 ABE / EG-Genehmigung: E659 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 92 Corolla 185/55R15 A01) bis A10) K15) 195/50R15 E659/NT06 815/850 4/100/54,1 Typ: T17 ABE / EG-Genehmigung: E868 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 54 bis 75 Toyota Carina II 195/50R15 A02) bis A10) 195/55R15 E868/NT5E 875/895 4/100/54,1 Typ: E9F ABE / EG-Genehmigung: E896 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Toyota Corolla 4WD 185/55R15 A01) bis A10) K03)K15)K42) 195/50R15 195/55R15 E896/NT03 830/900 4/100/54,1 RA-000418-B0-015-03a~TO-4-100-54-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 3a Seite : 3 / 12 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: T18 ABE / EG-Genehmigung: F411 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Toyota Celica (1.6l) 195/50R15 A02) bis A10) 195/55R15 205/50R15 A01)K12) 205/55R15 A01)K12) F411/NT3E 890/860 4/100/54,1 Typ: P8 ABE / EG-Genehmigung: F437 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 Toyota Starlet 175/50R15 A01) bis A10) M00) K34) 195/45R15 F437 750/750 4/100/54,1 Typ: E10 ABE / EG-Genehmigung: G072 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 84 Toyota Corolla 195/50R15 A01) bis A10) G84) K35) 205/50R15 K76) G072/NT03 925/925 4/100/54,1 Typ: E10 ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 84 Toyota Corolla 195/50R15 A01) bis A10) K35) 205/50R15 K76) e6*93/81*0005*01 925/925 4/100/54,1 RA-000418-B0-015-03a~TO-4-100-54-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 3a Seite : 4 / 12 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: L5 ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0019*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 Toyota Paseo, 185/55R15 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) 195/50R15 A01)K03) 195/45R15 205/45R15 e6*93/81*0019*02 750/750 4/100/54,1 Typ: P9 ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0020*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 Toyota Starlet 175/50R15 A01) bis A10) M00)K16)K43) 195/45R15 K16)K43) 195/50R15 G01)K34) e6*93/81*0020*01 750/750 4/100/54,1 Typ: E11 ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0043*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 81 Toyota Corolla 185/55R15 A01) bis A10) (außer 4WD) K15) 195/50R15 195/55R15 205/50R15 205/45R15 G84) e6*95/54*0043*05E 1060/1060 4/100/54,1 RA-000418-B0-015-03a~TO-4-100-54-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 3a Seite : 5 / 12 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: E11U ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0102*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 81 Toyota Corolla 185/55R15 A01) bis A10) (außer 4WD) K15) 195/50R15 195/55R15 205/50R15 205/45R15 G84) e11*98/14*0102*03E 920/920 4/100/54,1 Typ: P1 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0064*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 78 Toyota Yaris 185/55R15 A01) bis A10) K16) 205/45R15 e6*98/14*0064*09E 755/755 4/100/54,1 Typ: P1F ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0248*.. , e2*2001/116*0248*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 64 Toyota Yaris 185/55R15 A01) bis A10) K16) 205/45R15 E2*98/14*0248*04 755/755 4/100/54,1 e2*2001/116*0248*06E Typ: P1 TMG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0270*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Toyota Yaris Turbo 185/55R15 A01) bis A10) K16) 205/45R15 e1*2001/116*0270*01E 755/755(0) 4/100/54,1 Typ: P2 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0066*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 78 Toyota Yaris Verso 205/45R15 A01) bis A10) K51) e6*98/14*0066*05 830/830 4/100/54,1 RA-000418-B0-015-03a~TO-4-100-54-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 3a Seite : 6 / 12 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: W3 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0128*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Toyota MR2 195/50R15 A02) bis A10)E10) (bis EG-Genehmigungs-Nr.: e11*98/14*0128*03) 205/50R15 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Vorderachse Hinterachse Hinweise 185/55R15 205/50R15 A02) bis A10)E10) V00) 195/50R15 215/45R15 A02) bis A10)E10) V00n) e11*98/14*0128*06 540/755 4/100/54,1 Typ: E12J1 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0178*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 99 Toyota Corolla Verso 195/60R15 A02) bis A10) A91) 205/55R15 A01)K15) 215/55R15 A01)K16) E11*98/14*0178*02E 1000/970 4/100/54,1 Typ: E12U ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0179*.. , e11*2001/116*0179*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 141 Toyota Corolla 195/60R15 A02) bis A10) (Schrägheck) A91) 205/55R15 A01)K15) 215/55R15 A01)K16) e11*2001/116*0179*07E 1000/970 4/100/54,1 RA-000418-B0-015-03a~TO-4-100-54-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 3a Seite : 7 / 12 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: E12J ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0180*.. , e11*2001/116*0180*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 81 Toyota Corolla 195/60R15 A02) bis A10) (Kombi, Stufenheck, Schrä- A91) gheck) 205/55R15 A01)K15) 215/55R15 A01)K16) e11*2001/116*0180*05E 1000/970 4/100/54,1 Typ: E12T ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0181*.. , e11*2001/116*0181*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 85 Toyota Corolla 195/60R15 A02) bis A10) (Stufenheck, Kombi) A91) 205/55R15 A01)K15) 215/55R15 A01)K16) e11*2001/116*0181*07E 1000/970 4/100/54,1 Typ: AB1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0236*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 50 Toyota Aygo 175/50R15 A01) bis A10) M00) K04)K15) 195/45R15 E11*2001/116*0236*06 695/695 4/100/54,1 Typ: AB1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0055*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 Toyota Aygo 175/50R15 A01) bis A10) M00) K04)K15) 195/45R15 e11*2007/46*0055*00 695/695 4/100/54,1 RA-000418-B0-015-03a~TO-4-100-54-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 3a Seite : 8 / 12 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: XP9(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0248*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 98 Toyota Yaris, 185/60R15 A01) bis A10) Toyota Yaris TS A93)K74) 195/55R15 A93)K04)K74) 205/50R15 K03)K04)K75) E11*2001/116*0248*05 835/825 4/100/54,1 Typ: XP9F(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 74 Toyota Yaris 185/60R15 A01) bis A10) A93)K74) 195/55R15 A93)K04)K74) 205/50R15 K03)K04)K75) E11*2001/116*0249*04 895/825 4/100/54,1 Typ: AJ1(a) ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0119*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 72 Toyota IQ 175/65R15 A01) bis A10) M00) K01)K04) 185/60R15 195/55R15 195/60R15 205/55R15 215/50R15 225/50R15 e6*2001/116*0119*02 670/630 4/100/54,1 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. RA-000418-B0-015-03a~TO-4-100-54-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 3a Seite : 9 / 12 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti- gungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000418-B0-015-03a~TO-4-100-54-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 3a Seite : 10 / 12 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 E10) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung aus- gerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbe- scheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelas- sen sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. G84) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 175/70R14 oder 185/65R14 ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel- ler komplett umzulegen. K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich : - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis ca. 100 mm un- terhalb der seitlichen Schutzleiste komplett umzulegen RA-000418-B0-015-03a~TO-4-100-54-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 3a Seite : 11 / 12 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 - das innere Radhaus, ist oberhalb der Radhausausschnittkante auf einer Länge von ca. 125 mm vor und hinter der Radmitte, an das äußere Karosserieblech durch Dengeln an- zulegen. - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 80 mm entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. Der in diesem Bereich befindliche Spritzschutz ist auszuschneiden und die dahinter liegende Blechla- sche nach oben umzulegen. K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 80 mm entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. - Die Befestigungslasche zur Befestigung des Stoßfängers ist bis zum Schraubenkopf zu kürzen oder umzulegen. K42) An Achse 1 ist der Innenkotflügel hinten oberhalb der letzten Befestigungsschraube abzu- trennen. K43) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Der im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Spritzschutz ist auszuschneiden und die dahinter liegende Blechlasche nach oben umzulegen. K51) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind von oberhalb der seitlichen Schwellerverbreiterung bis zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen (Restbreite 8..10 mm), - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist oberhalb der Aussparung für die Be- festigungsschraube des hinteren Stoßfängers auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen. K74) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 50 mm vor oberhalb Radmitte bis Über- gang zum hinteren Stoßfänger um ca.10 mm aufzuweiten. Der obere Teil des Stoßfän- gers ist in diesem Bereich mit nach außen auszustellen. K75) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - im vorderen Bereich ist die ins Radhaus stehende Kante (Bereich Schweller nach oben) umzulegen. - die Radhauskante ist im gesamten Bereich bis Übergang zum hinteren Stoßfänger auf- zuweiten und besonders im Bereich von 50 mm oberhalb Radmitte bis Übergang zum hinteren Stoßfänger um min. 15 mm aufzuweiten. Der obere Teil des Stoßfängers und dessen Befestigung ist in diesem Bereich entsprechend mit nach außen auszustellen. K76) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination in den Radhäusern an Achse 1 zu gewährleisten, ist im linken Radhaus der waagerechte Teil der Kunststoffmo- torraumverkleidung abzutrennen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel- gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be- schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach- zuweisen. RA-000418-B0-015-03a~TO-4-100-54-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 3a Seite : 12 / 12 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 V00) Die Verwendung dieser serienmäßigen Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des je- weiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls diese serienmäßige Reifenkombination ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor- der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur- de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel- lers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein- schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH. Essen, 26.03.2010 RA-000418-B0-015-03a~TO-4-100-54-ET35.doc RA-000418-B0-015-03a~TO-4-100-54-ET35.doc