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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    1/9                                                       Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                LV4 65535
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            Borbet
Radausführung:                                           Lk100
Radgröße:                                              6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                  64,0 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        BOØ64/Ø56,1
geprüfte Radlast:                                        580 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2000 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Honda Motor Co. Ltd. Tokyo/Japan, bzw. Honda of America
                                MfG., Inc. Marysville/Ohio, USA, bzw. Rover Group Limited
                                Conventry / Vereinigtes Königreich

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
AB, BA2, BA4, CA4, CA5, EC8, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                          110 Nm
EC9, ED2, ED3, ED4, ED6,      M12x1,5
ED7, ED9, EE8, EE9, EG2,
EG3, EG4, EG5, EG6, EG8,
EG9, EH6, EH9, EJ1, EJ2, EJ6,
EJ8, EJ9, EK1, EK3, EK4, EM2,
EP1, EP2, EP4, EU5, EU6,
EU7, EU8, EU9, GD1, GD5,
GE2, GE3, GE6, GG1, GG2,
GG3, GG5, GG6, HW, MA8,
MA9, MB1, MB2, MB3, MB4,
MB7, MB8, MB9, MC1, MC3




RA-000418-B0-015-04~HO-4-100-56-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    2/9                                                              Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
AB                             C932
BA2                            D993
BA4                            E605
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 110     Honda Prelude           195/50R15                          A01) bis A10)
                                                                           K02a)K03a)
                                          205/50R15
                                          K14)
                                                                           4/100//56



Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
CA4                            D990
CA5                            D991
CA5                            D991/1
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 101     Honda Accord,           195/50R15                          A01) bis A10)
                Honda Accord Aerodeck                                      K02a)K03a)
                                        205/50R15
                                        K14)
                                                                           4/100//56




Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
EG2                            G069
EG2                            e6*93/81*0017*..
EH6                            G070
EH6                            e6*93/81*0016*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92 bis 118     Honda CRX                195/50R15                         A02) bis A10)

                                          205/50R15

                                                                           4/100//56



Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
ED2                            E713
ED3                            E965
ED3                            F311
ED4                            E714
ED6                            F180
ED7                            E718
ED9                            E715
EC8                            E716
EC9                            E717
EE8                            F468
EE9                            F469
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 110     Honda Civic             195/50R15                          A01) bis A10)
                                                                           K02a)K03a)K14)
                                                                           4/100//56



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Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    3/9                                                              Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
EG3                            F876
EG4                            F877
EG5                            F878
EG8                            F875
EH9                            F883
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 92      Honda Civic             195/50R15                          A01) bis A10)
                                                                           K02a)K03a)K14)
                                                                           4/100//56



Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
EG6                            F879
EG9                            F884
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 118            Honda Civic             195/55R15                          A02) bis A10)

                                         195/50R15

                                         205/50R15
                                         A01)K49)K50)K55)
                                                                           4/100//56



Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
EJ1                            G623
EJ2                            G624
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 92      Honda Civic             185/55R15                          A02) bis A10)

                                         195/50R15
                                                                           4/100//56



Typ:                         HW
ABE / EG-Genehmigung:        F340
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 90    Honda Concerto             195/50R15                         A01) bis A10)
                                                                           K03a)K15)
                                                                           4/100//56




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Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    4/9                                                             Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
MA8                            G916
MA8                            e11*93/81*0018*..
MA9                            G917
MA9                            e11*93/81*0022*..
MB1                            G918
MB1                            e11*93/81*0023*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 93      Honda Civic             185/55R15                          A02) bis A10)

                                          195/50R15

                                          195/55R15

                                          205/50R15
                                                                           4/100//56



Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
MB2                            e11*96/27*0067*..
MB3                            e11*96/27*0068*..
MB4                            e11*96/27*0069*..
MB7                            e11*96/27*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 85      Honda Civic             185/55R15                          A02) bis A10)

                                          195/50R15

                                          195/55R15
                                          G21)

                                          205/50R15
                                                                           4/100//56



Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
EJ9                            e6*93/81*0006*..
EK3                            e6*93/81*0007*..
EK1                            e6*93/81*0008*..
EJ6                            e6*93/81*0013*..
EJ8                            e6*93/81*0014*..
EK4                            e6*93/81*0009*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 118     Honda Civic              185/55R15                         A02) bis A10)

                                          195/50R15

                                          195/55R15
                                          A01)G01)K15)

                                          205/50R15
                                          A01)K15)
                                                                           4/100//56




RA-000418-B0-015-04~HO-4-100-56-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    5/9                                                                 Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typen:                              ABE / EG-Genehmigung:
MB8                                 e11*96/79*0087*..
MB9                                 e11*96/79*0088*.., e11*98/14*0088*..
MC1                                 e11*96/79*0089*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 92          Honda Civic Aerodeck     185/55R15                         A02) bis A10)

                                              195/50R15

                                              195/55R15
                                              A01) G01)

                                              205/50R15
                                                                               4/100//56



Typ:                          MC3
ABE / EG-Genehmigung:         e11*96/79*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 77    Honda Civic Aerodeck      185/55R15                              A02) bis A10)

                                              195/50R15

                                              195/55R15

                                              205/50R15
e6*96/79*0091*01E                                                              4/100//56



Typen:                             ABE / EG-Genehmigung:
EU5                                e11*98/14*0158*..
EU6                                e11*98/14*0159*..
EU7                                e11*98/14*0160*..
EU8                                e11*98/14*0161*..
EU9                                e11*98/14*0189*..
EP1                                e11*98/14*0173*..
EP2                                e11*98/14*0174*..
EP4                                e11*98/14*0188*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 81          Honda Civic             195/60R15                          A02) bis A10)

                                              205/55R15
                                                                               4/100//56



Typ:                         EM2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 92    Civic Coupe              195/60R15                               A02) bis A10)

                                              205/55R15

e6*98/14*0080*03    830/800                                                    4/100/56,1




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Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    6/9                                                                   Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typen:                               ABE / EG-Genehmigung:
GD5                                  e6*98/14*0087*..
GD1                                  e6*98/14*0088*..
GE2                                  e6*2001/116*0101*..
GE3                                  e6*2001/116*0102*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
 57 bis 61            Honda Jazz               185/55R15                         A01) bis A10)
                                               K40)

                                                195/50R15
                                                K40)

                                                195/55R15
                                                G01)K41)

                                                205/50R15
                                                K26)K41)
                                                                                 4/100//56



Typen:                               ABE / EG-Genehmigung:
GE6                                  e6*2001/116*0126*..
GG1                                  e6*2001/116*0125*..
GG2                                  e6*2001/116*0127*..
GG3                                  e6*2001/116*0128*..
GG5                                  e6*2001/116*0131*..
GG6                                  e6*2001/116*0132*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66                   Honda Jazz              175/60R15                          A01) bis A10)
                                              G22)M00)                           K01)K04)K12)

                                                175/65R15
                                                G22)K54)M00)

                                                185/55R15

                                                185/60R15
                                                K54)G22)

                                                195/55R15
                                                G22)
e6*2001/116*0127*02   820/780(0)                                                 4/100/56,1



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    7/9                                                        Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
     gungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

G21) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 185/65R14 nicht bereits in den Fahrzeugpa-
     pieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen ist,
     oder diese auch nicht in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.


RA-000418-B0-015-04~HO-4-100-56-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    8/9                                                         Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


G22) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 175/65R14 ausgerüstet
     oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, sind
     die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 zu
     sorgen.

K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
     vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
     gung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maß-
     nahmen erforderlich sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
     aufzuweiten.

K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 150 mm vor der
       Radmitte um- und eng anzulegen.
     - Die Befestigungslasche des Stoßfängers -Blech und Kunststoff- ist im Bereich der Stoß-
       fängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 150 mm vor der
       Radmitte um- und eng anzulegen.

RA-000418-B0-015-04~HO-4-100-56-ET35.doc
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


     - Die Befestigungslasche des Stoßfängers -Blech und Kunststoff- ist im Bereich der Stoß-
       fängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
     - Die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist, ab der Oberkante 150
       mm nach unten zu kürzen und die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube
       für den Kunststoffinnenkotflügel nach unten zu versetzen. Der Kunststoffinnenkotflügel
       ist in diesem Bereich auszuschneiden.

K49) An Achse 1 sind die beiden oberen Spreiznieten zur Befestigung des Kunststoffinnen-
     kotflügels zu entfernen, die Blechlaschen hochzubiegen und der Innenkotflügel mit den
     Spreiznieten wieder zu befestigen. Die Stellung der Spreiznieten ist dann waagerecht.

K50) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 100 mm unterhalb der Zierleiste
     bis zum Stoßfänger komplett anzulegen. Die nach innen stehende Befestigungslasche
     des Stoßfängers ist bis zur Schraube zu kürzen.

K54) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 30° vor der Radmitte bis Oberkante Stoß-
       fänger komplett umzulegen,
     - die beiden oberen Spreiznieten zur Befestigung der Kunststoffradhäuser sind zu entfer-
       nen,
     - die Kunststoffradhäuser sind in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu
       klemmen,
     - die ins Radhaus ragende Ausbuchtung im Bereich Oberkante Stoßfänger, ist auszu-
       schneiden oder warm nach außen einzuformen.

K55) Die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist um ca. 10 mm zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
     gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
     schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
     zuweisen.


Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.


Essen, 26.03.2010
RA-000418-B0-015-04~HO-4-100-56-ET35.doc




RA-000418-B0-015-04~HO-4-100-56-ET35.doc