Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 1 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: LV4 65535 Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: Lk100 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 64,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ64,0/Ø56,1 geprüfte Radlast: 580 kg bei Reifenabrollumfang: 2000 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Honda RA-000418-C0-015-04~HO-4-100-56-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 2 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AB, BA2, BA4, CA4, CA5, EC8, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm EC9, ED2, ED3, ED4, ED6, M12x1,5 ED7, ED9, EE8, EE9, EG2, EG3, EG4, EG5, EG6, EG8, EG9, EH6, EH9, EJ1, EJ2, EJ6, EJ8, EJ9, EK1, EK3, EK4, EM2, EP1, EP2, EP4, EU5, EU6, EU7, EU8, EU9, GD1, GD5, GE2, GE3, GE6, GG1, GG2, GG3, GG5, GG6, GP1, HW, MA8, MA9, MB1, MB2, MB3, MB4, MB7, MB8, MB9, MC1, MC3 Typen: ABE / EG-Genehmigung: AB C932 BA2 D993 BA4 E605 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 110 Honda Prelude 195/50R15 A01) bis A10) K02a)K03a) 205/50R15 K14) 4/100//56 Typen: ABE / EG-Genehmigung: CA4 D990 CA5 D991 CA5 D991/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 101 Honda Accord, 195/50R15 A01) bis A10) Honda Accord Aerodeck K02a)K03a) 205/50R15 K14) 4/100//56 Typen: ABE / EG-Genehmigung: EG2 G069 EG2 e6*93/81*0017*.. EH6 G070 EH6 e6*93/81*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 bis 118 Honda CRX 195/50R15 A02) bis A10) 205/50R15 4/100//56 RA-000418-C0-015-04~HO-4-100-56-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 3 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typen: ABE / EG-Genehmigung: ED2 E713 ED3 E965 ED3 F311 ED4 E714 ED6 F180 ED7 E718 ED9 E715 EC8 E716 EC9 E717 EE8 F468 EE9 F469 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 110 Honda Civic 195/50R15 A01) bis A10) K02a)K03a)K14) 4/100//56 Typen: ABE / EG-Genehmigung: EG3 F876 EG4 F877 EG5 F878 EG8 F875 EH9 F883 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 92 Honda Civic 195/50R15 A01) bis A10) K02a)K03a)K14) 4/100//56 Typen: ABE / EG-Genehmigung: EG6 F879 EG9 F884 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 118 Honda Civic 195/55R15 A02) bis A10) 195/50R15 205/50R15 A01)K49)K50)K55) 4/100//56 Typen: ABE / EG-Genehmigung: EJ1 G623 EJ2 G624 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 92 Honda Civic 185/55R15 A02) bis A10) 195/50R15 4/100//56 RA-000418-C0-015-04~HO-4-100-56-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 4 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: HW ABE / EG-Genehmigung: F340 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 90 Honda Concerto 195/50R15 A01) bis A10) K03a)K15) 4/100//56 Typen: ABE / EG-Genehmigung: MA8 G916 MA8 e11*93/81*0018*.. MA9 G917 MA9 e11*93/81*0022*.. MB1 G918 MB1 e11*93/81*0023*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 93 Honda Civic 185/55R15 A02) bis A10) 195/50R15 195/55R15 205/50R15 4/100//56 Typen: ABE / EG-Genehmigung: MB2 e11*96/27*0067*.. MB3 e11*96/27*0068*.. MB4 e11*96/27*0069*.. MB7 e11*96/27*0071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 85 Honda Civic 185/55R15 A02) bis A10) 195/50R15 195/55R15 G21) 205/50R15 4/100//56 RA-000418-C0-015-04~HO-4-100-56-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 5 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typen: ABE / EG-Genehmigung: EJ9 e6*93/81*0006*.. EK3 e6*93/81*0007*.. EK1 e6*93/81*0008*.. EJ6 e6*93/81*0013*.. EJ8 e6*93/81*0014*.. EK4 e6*93/81*0009*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 118 Honda Civic 185/55R15 A02) bis A10) 195/50R15 195/55R15 A01)G01)K15) 205/50R15 A01)K15) 4/100//56 Typen: ABE / EG-Genehmigung: MB8 e11*96/79*0087*.. MB9 e11*96/79*0088*.., e11*98/14*0088*.. MC1 e11*96/79*0089*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 92 Honda Civic Aerodeck 185/55R15 A02) bis A10) 195/50R15 195/55R15 A01) G01) 205/50R15 4/100//56 Typ: MC3 ABE / EG-Genehmigung: e11*96/79*0091*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 77 Honda Civic Aerodeck 185/55R15 A02) bis A10) 195/50R15 195/55R15 205/50R15 e6*96/79*0091*01E 4/100//56 RA-000418-C0-015-04~HO-4-100-56-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typen: ABE / EG-Genehmigung: EU5 e11*98/14*0158*.. EU6 e11*98/14*0159*.. EU7 e11*98/14*0160*.. EU8 e11*98/14*0161*.. EU9 e11*98/14*0189*.. EP1 e11*98/14*0173*.. EP2 e11*98/14*0174*.. EP4 e11*98/14*0188*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 81 Honda Civic 195/60R15 A02) bis A10) 205/55R15 4/100//56 Typ: EM2 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 92 Civic Coupe 195/60R15 A02) bis A10) 205/55R15 e6*98/14*0080*03 830/800 4/100/56,1 Typen: ABE / EG-Genehmigung: GD5 e6*98/14*0087*.. GD1 e6*98/14*0088*.. GE2 e6*2001/116*0101*.. GE3 e6*2001/116*0102*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 57 bis 61 Honda Jazz 185/55R15 A01) bis A10) K40) 195/50R15 K40) 195/55R15 G01)K41) 205/50R15 K26)K41) 800/730 4/100//56 RA-000418-C0-015-04~HO-4-100-56-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GE6 e6*2001/116*0126*.. GE6 e6*2007/46*0011*.. GG1 e6*2001/116*0125*.. GG1 e6*2007/46*0010*.. GG2 e6*2001/116*0127*.. GG2 e6*2007/46*0015*.. GG3 e6*2001/116*0128*.. GG3 e6*2007/46*0016*.. GG5 e6*2001/116*0131*.. GG5 e6*2007/46*0013*.. GG6 e6*2001/116*0132*.. GG6 e6*2007/46*0014*.. GP1 e6*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 73 Honda Jazz, Jazz Hybrid 175/60R15 A02) bis A10) A01) G3S)K01) K04) K12) M00) 175/65R15 A01) G3S)K01) K04) K12) K54) M00) 185/55R15 185/60R15 A01) G3S)K01) K04) K12) K54) 195/55R15 A01) G3S)K01) K04) K12) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000418-C0-015-04~HO-4-100-56-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G21) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 185/65R14 nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen ist, oder diese auch nicht in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G3S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15, 185/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000418-C0-015-04~HO-4-100-56-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 zu sorgen. K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 150 mm vor der Radmitte um- und eng anzulegen. - Die Befestigungslasche des Stoßfängers -Blech und Kunststoff- ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. RA-000418-C0-015-04~HO-4-100-56-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 150 mm vor der Radmitte um- und eng anzulegen, - die Befestigungslasche des Stoßfängers - Blech und Kunststoff - ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen, - die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen, - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante 150 mm nach unten zu kürzen und die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube für den Kunststoffinnenkotflügel nach unten zu versetzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden. K49) An Achse 1 sind die beiden oberen Spreiznieten zur Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels zu entfernen, die Blechlaschen hochzubiegen und der Innenkotflügel mit den Spreiznieten wieder zu befestigen. Die Stellung der Spreiznieten ist dann waagerecht. K50) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 100 mm unterhalb der Zierleiste bis zum Stoßfänger komplett anzulegen. Die nach innen stehende Befestigungslasche des Stoßfängers ist bis zur Schraube zu kürzen. K54) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 30° vor der Radmitte bis Oberkante Stoßfänger komplett umzulegen, - die beiden oberen Spreiznieten zur Befestigung der Kunststoffradhäuser sind zu entfernen, - die Kunststoffradhäuser sind in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, - die ins Radhaus ragende Ausbuchtung im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auszuschneiden oder warm nach außen einzuformen. K55) An Achse 2 ist die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist um ca. 10 mm zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 16.01.2015 RA-000418-C0-015-04~HO-4-100-56-ET35.docx