Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000418-F0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 1/5
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: LV4 65535
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk100
Radausführungskennz.:
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
§22 47221*05
Mittenlochdurchmesser: 64,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ64,0/Ø56,1
geprüfte Radlast: *) 580 kg
Reifenabrollumfang: 2000 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: HONDA
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 5308 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000418-F0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 2/5
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GE6 e6*2001/116*0126*..
GE6 e6*2007/46*0011*..
GG1 e6*2001/116*0125*..
GG1 e6*2007/46*0010*..
GG2 e6*2001/116*0127*..
GG2 e6*2007/46*0015*..
GG3 e6*2001/116*0128*..
GG3 e6*2007/46*0016*..
GG5 e6*2001/116*0131*..
GG5 e6*2007/46*0013*..
GG6 e6*2001/116*0132*..
GG6 e6*2007/46*0014*..
GP1 e6*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 73 Honda Jazz, Jazz Hybrid 175/60R15 A01) bis A10)
G3S) M00) A11) BF1) EF0) K01) K04)
§22 47221*05
K12)
175/65R15
G3S) K54) M00)
185/55R15
185/60R15
G3S) K54)
195/55R15
G3S)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GK e6*2007/46*0162*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 Honda Jazz 185/55R15 A01) bis A10)
BF1) EF0) K01)
185/60R15
K57)
195/55R15
K04) K57)
205/50R15
K04) K15) K23)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GR e6*2007/46*0415*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 79 Honda Jazz 185/60R15 A01) bis A10)
A11) BF1) EF0) K01) K04)
195/55R15
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000418-F0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 3/5
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 47221*05
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000418-F0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 4/5
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: 5308
Anzugsmoment: 110 Nm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
§22 47221*05
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G3S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
185/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000418-F0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 5/5
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
K54) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 30° vor der Radmitte bis Oberkante
Stoßfänger komplett umzulegen,
• die beiden oberen Spreiznieten zur Befestigung der Kunststoffradhäuser sind zu entfernen,
• die Kunststoffradhäuser sind in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen,
• die ins Radhaus ragende Ausbuchtung im Bereich Oberkante Stoßfänger ist
auszuschneiden oder warm nach außen einzuformen.
K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des
Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
• die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte komplett
umzulegen,
• das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
§22 47221*05
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Die Anlage 4 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH
Geschäftsstelle Essen, 14.05.2025
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
Seite 9 von 9
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 47221*05
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:23.10.2024